Liechtensteiner Abfallplanung 2070

Der Entwurf zum Abschlussbericht der Liechtensteiner Abfallplanung 2070 liegt vor und es besteht die Möglichkeit bis zum 13. September 2019 eine Stellungnahme abzugeben.

Das Amt für Umwelt hat auf Basis des Umweltschutzgesetzes gemeinsam mit den Liechtensteiner Gemeinden eine Abfallplanung erstellt. Gemäss Gesetz über die Strategische Umweltprüfung ist für die Abfallplanung eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen und entsprechend die Öffentlichkeit einzubeziehen.

Ziel der Abfallplanung ist es, für jede in Liechtenstein anfallende Abfallfraktion den Ist-Zustand, den Handlungsbedarf sowie Massnahmen bis 2070 darzustellen, damit eine Entsorgung der in Liechtenstein anfallenden Abfälle langfristig gesichert werden kann. Ebenfalls ist der Bedarf an Entsorgungsanlagen (Recycling, Kehrichtverbrennung, Deponien etc.), insbesondere für Aushubmaterial, Reaktorstoffe und Bauabfälle sowie deren Standorte aufzuzeigen und festzulegen. Des Weiteren sollen mit der Abfallplanung verschiedene Möglichkeiten und Alternativen sowie deren (Umwelt-)Auswirkungen aufgezeigt werden.

Der vorliegende Abschlussbericht „Teil IV Umweltbericht“beinhaltet die Darstellung des Ist-Zustandes, den Untersuchungsrahmen und das Abfallvermeidungsprogramm. Er legt zudem die Bewertung der verschiedenen Alternativen dar und zeigt Massnahmen für jede Gemeinde und das Land Liechtenstein auf.

Der Bericht ist digital verfügbar und kann auf der Homepage des Amtes für Umwelt unter der Rubrik „Liechtensteiner Abfallplanung 2070“ heruntergeladen werden. Dort ist auch ein Formular für die Stellungnahme abrufbar. Das ausgefüllte Formular ist bis zum 13. September 2019 elektronisch an das Amt für Umwelt zuhanden von sven.buerzle@llv.li zu übermitteln.