Stopp dem Sozialabbau 

Herbert Elkuch, Landtagsabg. der DpL. zum Thema Leihmutterschaft.

Leserbrief des Abg. Herbert Elkuch

zur „Finanzierung von LieMobil-Abos 
für Schüler, Lehrlinge und Jugendliche bis 25.Altersjahr, Teil 2: Regierung versucht die Abgeordneten zu steuern.

Zur Sanierung des Staatshaushaltes wurden ab 2014 die Staatseinnahmen mit Beiträgen von Eltern mit Kindern im Schulalter aufgebessert.

Zitat aus einem Leserbrief vom 21. Juni 2013, verfasst von einer Frau in Vaduz: «Darüber zu diskutieren, ob die Busabos für Schüler nur noch für die Schulzeiten gelten sollen, hiesse vor allem aber auch, Familien mit Kindern weitere finanzielle Belastungen aufzubürden. Das ist ein Plus an Belastungen für ohnehin schon finanziell schwächere Personen. Das ist de facto nicht sparen, sondern Sozialabbau!» Heute ist der Staat wieder in bester finanzieller Verfassung. Für die Aufhebung des Sozialabbaus reichten im März 2018 drei Abgeordneten ein Postulat ein, welches im Mai 2018 16 Abgeordnete an die Regierung überwiesen. Nun liegt die Antwort vom zuständigen Ministerium des Regierungsstellvertreters vor. Nicht gerade erbauend: «Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass mit der Finanzierung von LIEmobil-Abonnementen für Schüler über sechs Jahre, Lernende, Studierende und Personen in Weiterbildung bis 25 Jahre durch den Staat wohl keine wirkliche Entlastung von Familien erzielt werden kann.» Es gibt reiche Familien in Liechtenstein, aber auch solche denen jeder gesparte Rappen eine Entlastung bedeutet. Die Regierung kann versuchen zu beeinflussen, die Entscheidung liegt jedoch alleinig beim Landtag. Er besitzt die Finanzhoheit, vertritt die Familien in gesellschaftlichen Belangen und bestimmt über soziale Aufgaben der Allgemeinheit. Weiter schreibt die Regierung: Eine Finanzierung von Abos führt zu einer finanziellen Entlastung der Gemeinden. Dazu, im Postulat steht nichts von einer Ausgrenzung de Gemeinden. Die Regierung hätte die Gemeinden fragen können, wie weit sie mit einheitlichen Beiträgen die soziale Verantwortung mittragen möchten.

Im Postulat war zur Prüfung vorgegeben: «Im Weiteren soll geprüft werden, ob die Finanzierung der Abos aus der Familienausgleichskasse (FAK) EWR-rechtlich zulässig wäre.“ Die Regierung dazu, das sei aus rechtlicher Sicht unsicher. Das Volksblatt (17.7.2019) findet dazu eine Erklärung: «In die FAK zahlen nicht nur Liechtensteiner, sondern auch Grenzgänger ein.»

Richtig ist jedoch, Grenzgänger (Arbeitnehmer) bezahlen keinen Rappen in die FAK.             Herbert Elkuch Landtagsabgeordneter