Prozess gewonnen, muss ich trotzdem den Anwalt bezahlen?

Frage:
Mein Anwalt hat mich erfolgreich in einem Unterhaltsprozess gegen meine ex-Frau vertreten und wir haben in zwei Instanzen gewonnen. Sie wurde zur Bezahlung sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten, also auch der Kosten meines Anwalts, verpflichtet. Nun fordert mein Anwalt einige Monate nach Prozessende seine Kosten mit der Begründung, dass diese bei meiner ex-Frau nicht einbringlich zu machen sind. Kann er das?

Antwort:
Aufgrund des bestehenden Mandatsverhältnisses mit dem eigenen Klienten ist der Rechtsanwalt berechtigt, das angemessene Honorar vom Klienten zu fordern, auch wenn er den Prozess zur Gänze gewonnen („obsiegt“) hat und der Prozessgegner durch Urteil zur Zahlung verpflichtet wurde, aber nicht zahlungsfähig ist. Daher sollte man, bevor man einen Prozess startet, auch dieses Kostenrisiko stets berücksichtigen und den beauftragten Anwalt ohne Scheu dazu befragen.

Es handelt sich hier um Fragen und Antworten aus dem aktuellen Projekt «Vatercrashkurs» des Vereins Männerfragen. (Newsletter, 14. April 2019)