Neugestaltung der Sportanlage Rheinau

Die Sportanlage Rheinau Balzers soll neu gestaltet werden. Dafür wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt und CHF 50.000 Franken ins Budget aufgenommen. 

Arbeitsgruppe soll Entwicklungs-
konzept erarbeiten

In der Sitzung vom 3. Juli 2019 hat der Balzner Gemeinderat eine mit einstimmigem Beschluss ein Arbeitsgruppe bestellt, die ein Entwicklungskonzept für die Neugestaltung der Sportanlage  Rheinau erarbeiten soll. Dafür sind 50.000 Schweizerfranken ins Budget 2019 aufgenommen worden.

Die Arbeitsgruppe ist mit folgenden Personen besetzt worden: Gemeinderat Thomas Wolfinger (Ressort Sport, Vorsitz), Rico Eberle, Leiter Liegenschaften, Jürgen Kaufmann, Sportplatzwart und Fernando Oehri, Fachverantwortlicher Hochbau. 

Die Sportanlage Rheinau ist rund 50 Jahre alt. Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren punktuell Anpassungen und Neuerungen vorgenommen. Nun zeigen sich insbesondere am Gebäude Mängel, die behoben werden müssen. Dazu zählen beispielsweise die fehlende Barrierefreiheit, mangelnde energetische Ausgestaltung sowie eine ungenügende hygienische und betriebliche Situation in der integrierten Getränke- und Essenausgabe (Kiosk).

Im Rahmen der Budgetierung für das Jahr 2019 wurde bereits vorgesehen im Verlauf des Jahres eine Arbeitsgruppe zu bestellen und allfällige Abklärungen durch Fachpersonen vornehmen zu lassen. Im Voranschlag 2019 wurden dafür insgesamt CHF 50‘000.00 vorgesehen. Bevor neuerdings Investitionen in Gebäude und Anlagen auf der Sportanlage Rheinau getätigt werden, soll die Arbeitsgruppe feststellen, welcher Handlungsbedarf insgesamt besteht. Die Erkenntnisse früher erfolgter Abklärungen und vorhandener Konzeptplanungen sollen berücksichtigt werden. Ebenso sind die Bedürfnisse der Nutzer einzuholen, um ein Gesamtkonzept für die Entwicklung des Sportplatzes zu erstellen.

Das Konzept muss schliesslich Handlungsempfehlungen enthalten, die im Budgetprozess berücksichtigt werden können. Die Arbeitsgruppe hat als erstes ein mögliches Vorgehen festzulegen.

Allfällige Arbeitsvergaben für Planungen und Abklärungen sind mit der Gemeindevorstehung beziehungsweise dem Gemeinderat vorzunehmen. Bei Bedarf kann auch die Arbeitsgruppe erweitert werden.