Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Mai die Interpellationsbeantwortung betreffend die Entwicklung des Medienstandortes Liechtenstein sowie der Medienförderung und die Postulatsbeantwortung betreffend Medienförderung zuhanden des Landtags verabschiedet.
Medien sind gegenwärtig von einem strukturellen Wandel betroffen: Publikum wie Werbung wandern zunehmend ins Internet ab, private Medien sind mit sinkenden Einnahmen auf Publikums- und Werbemärkten konfrontiert und öffentliche Medien sehen ihre Legitimation zunehmend hinterfragt. Diese Entwicklungen betreffen auch die Medienlandschaft in Liechtenstein. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag letztes Jahr zwei Vorstösse zum Thema Medienförderung an die Regierung überwiesen.
Die Interpellation umfasst zum einen Fragen zur Bedeutung der beiden liechtensteinischen Tageszeitungen, von Radio L und 1 FL TV für die demokratische Meinungsbildung sowie den Erhalt der Medienvielfalt in Liechtenstein und zum anderen Fragen zu den Auswirkungen der Parteibindung der Tageszeitungen und einer allfälligen finanziellen Beteiligung der Gemeinden an der Medienförderung.
Mit dem Postulat wurde die Regierung eingeladen, die Wirksamkeit der Medienförderung in Bezug auf Medien- und Meinungsvielfalt zu überprüfen sowie Vorschläge zu unterbreiten, wie die Medien- und Meinungsvielfalt sowie die Unabhängigkeit, Neutralität, Objektivität und Qualität von Medienunternehmen verbessert werden könnte. Weiter wurde die Regierung eingeladen, mindestens eine repräsentative Volksbefragung bezüglich der Medienlandschaft in Liechtenstein durchzuführen.
Zu diesem Zweck beauftragte die Regierung das Liechtenstein-Institut mit der Durchführung einer Umfrage zu Medien und Medienförderung in Liechtenstein. Zusätzlich wurde das Departement für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der