Im Rahmen der Beantwortung der Interpellation zur Prämienverbilligung hat die Regierung ein Berechnungsmodell aus Daten der Steuererklärungen sowie der Prämienverbilligung erstellt und anhand dieser Daten die Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen simuliert.
Am 4. Juni 2018 haben die Abgeordneten Günter Vogt, Manfred Kaufmann, Christoph Wenaweser, Frank Konrad, Gunilla Marxer Kranz, Violanda Lanter-Koller, Mario Wohlwend und Thomas Vogt die Interpellation zur Prämienverbilligung eingereicht. Die Interpellanten stellen diverse Fragen im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung und stellen Änderungen zur Diskussion, mit denen die Prämienverbilligung ausgeweitet werden kann zu höheren Einkommen und höheren Subventionssätzen. Zudem stellen sie diverse Fragen zu einer alternativen Klassifizierung der Anspruchsgruppen sowie zur Berücksichtigung der Haushaltsgrösse im Bereich der Prämienverbilligung.
Konkrete Vorschläge zur Optimierung des Prämienverbilligungssystems
Anhand eines Berechnungsmodells, dem Daten aus Steuererklärungen zugrunde liegen, simuliert die Regierung die Auswirkungen der quantitativ vorgeschlagenen Veränderungen und macht weitere Vorschläge zu möglichen Verbesserungen im Bereich der Prämienverbilligung. Konkret stellt die Regierung einen Anspruch der 20 bis 24-Jährigen zur Diskussion, der unabhängig vom Unterhaltsanspruch an die Eltern ist. Damit könnten junge Erwachsene in Ausbildung und deren Eltern entlastet werden. Eine weitere von der Regierung zur Diskussion gestellte Änderung betrifft den Ersatz der sprunghaften Veränderung des Subventionssatzes bei definierten Erwerbsgrenzen durch eine verstetigte Ausgestaltung, um zu vermeiden, dass wenige Franken Unterschied im Erwerb grosse Auswirkungen auf den Subventionsbetrag haben können.
Überraschende Erkenntnisse – hoher Anteil an zusatzversicherten unter den Bezügern von Prämienverbilligung
Im Rahmen der Diskussionen über die Belastungen durch Krankenkassenprämien werden immer wieder Beträge für die Monatsprämie genannt, welche weit über den Kosten der Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung liegen. Dies lässt darauf schliessen, dass in den besagten Prämienbeträgen auch freiwillige Zusatzversicherungen enthalten sind. Die Versicherungsdeckung wird im Rahmen der Prämienverbilligung nicht systematisch erfasst, so dass keine Auswertung der Daten möglich ist. Um aber der Frage nachzugehen, ob und wie viele der Personen, welche Prämienverbilligung erhalten, eine (Spital-)Zusatzversicherung abgeschlossen haben, wurden im Rahmen der Interpellationsbeantwortung Stichproben gezogen. Dabei ergab sich ein überraschendes Bild: Weniger als ein Drittel der Versicherten hat keine Spital-Zusatzversicherung abgeschlossen, im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bei der Stichprobe mehr als zwei Drittel der Bezüger von Prämienverbilligung über eine Spitalzusatzversicherung (freiwillige Spitalwahl, Halbprivat, Privat) verfügt. Weitere Zusatzversicherungen (bspw. Natura/Diversa bei Concordia oder Plus bei FKB) wurden dabei nicht berücksichtigt.
Prämienverbilligung und Arbeitgeberbeitrag werden nicht direkt von der Prämie abgezogen
Die Prämienverbilligung wird heute einmal pro Jahr an die berechtigten Antragssteller ausbezahlt. Das ist zwar eine rechnerische Entlastung der Haushalte, die Prämienrechnung der Krankenkasse bleibt aber in ihrer Höhe unverändert und die Prämienverbilligung wird ihrer Wirkung nicht gerecht, sondern stellt eine Art „Weihnachtsgeld“ dar. Im Rahmen der laufenden Revision des Krankenversicherungsgesetzes soll daher die Möglichkeit geprüft werden, die Prämienverbilligung direkt an die Krankenkasse auszuzahlen, damit diese dann den Versicherten entsprechend reduzierte Prämien in Rechnung stellt. In diesem Sinne würde die Prämienverbilligung auch besser sichtbar und entlastet die Haushalte direkt bei den Gesundheitskosten.
In Diskussionen über die Höhe der Belastung durch die Krankenkassenprämie wird zudem der Arbeitgeberbeitrag oft vergessen. Aus Sicht des Arbeitnehmers stellt er eine von vielen Zeilen in der Lohnabrechnung dar, welche kaum Beachtung findet. Idealerweise würde auch dieser Betrag vom Arbeitgeber an die Kasse überwiesen, so dass die Prämienrechnung der Versicherten auch um diesen Beitrag gemindert wird. Allerdings ist eine solche Umstellung mit einigen administrativen Umtrieben für die Arbeitgeber verbunden. Die Auszahlung als Festbetrag im Rahmen der Lohnzahlung ist heute die einfachste Variante.