Revision des Unfallversicherungs-Gesetzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Mai 2019 den Bericht und Antrag zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVersG) verabschiedet.

Anpassungen an das Unfallversicherungsgesetz in der Schweiz
Auf Basis der Schweizer Revision des Unfallversicherungsgesetzes per 1. Januar 2017 sollen die relevanten liechtensteinischen Bestimmungen angepasst werden. So werden zu Gunsten der Versicherten Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Versicherungsbeginn und unfallähnliche Körperschädigungen beseitigt. Zudem erhält die Regierung die Möglichkeit, in Sonderfällen, bei denen die bisherigen Regelungen nicht greifen, auf dem Verordnungsweg eine Integritätsentschädigung zu gewähren. Dies ist z.B. bei Asbestopfern der Fall.

Administratives und Finanzierung
Hinzu kommen Vereinfachungen in der Administration, wie die Aufhebung der bisherigen Einbindung des Amtes für Gesundheit in den Mahnprozess der Unfallversicherer, sowie eine Anpassung an das bereits geänderte Steuergesetz bezüglich der nicht mehr einzuhebenden Prämiensteuer. Im Bereich der Finanzierung wird sowohl für die Kurz- als auch für die Langfristleistungen das Bedarfsdeckungsverfahren mit angemessenen, vollen Rückstellungen im Gesetz verankert, so wie es in der Praxis von allen Versicherern schon lange angewendet wird.