Krankenversicherung: Staatsbeitrag bleibt bei 29 Mio. Franken

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Mai 2019 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein über den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2020 genehmigt.

Beibehaltung des Staatsbeitrages für das Bemessungsjahr 2020 bei CHF 29 Mio.
Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist geregelt, dass der Staat
90 % der im Landesdurchschnitt errechneten Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Kinder übernimmt und für die übrigen Versicherten einen Beitrag an die Hochkostenversicherung leistet.

Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2020 auf CHF 29 Mio. festzulegen.

Der vom Staat finanzierte Beitrag bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und hat somit keinen Einfluss auf die Prämie, den Arbeitgeberbeitrag und die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte.

Die Regierung hat sich im aktuellen Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, für alle zugängliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung sicher zu stellen. Das Kostenwachstum soll auf ein tragbares Mass eingedämmt werden.

Als Massnahmen zur Dämpfung der Kostenentwicklung wurde in den vergangenen Jahren eine Reihe von tariflichen Massnahmen verabschiedet, ausserdem sind 2017 zahlreiche KVG-Änderungen in Kraft getreten. Die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wurde dadurch in jüngerer Zeit spürbar gebremst. Die Prämien reduzierten sich infolge Erhöhung der gesetzlichen Kostenbeteiligung deutlich und blieben für das laufende Jahr wegen der günstigen Kostenentwicklung praktisch gleich.