Verwaltungsleistungen sind digital, einfach und nachvollziehbar nutzbar

Die Digitalisierung durchdringt, hinterfragt und verändert die Art und Weise wie Menschen, Organisationen und Maschinen miteinander kommunizieren, Daten austauschen und verarbeiten. Die Leistungserbringung des Staates ist davon genauso betroffen wie es die Produktions- und Dienstleistungsprozesse der Wirtschaft sowie die Nutzung der IT im privaten Umfeld sind. Die Vernetzung der Systeme, die Verfügbarkeit von Daten sowie die Verbreitung von Computern und mobilen Geräten führen zu neuen Möglichkeiten und neuen Ansprüchen. Mit dem E-Government werden die Vorteile dieser Entwicklung genutzt, um nicht nur Leistungen einfacher zugänglich zu machen sondern auch die dahinter liegenden Prozesse zu vereinfachen und durchgängig zu digitalisieren.

Liechtenstein hat sich frühzeitig mit E-Government auseinandergesetzt und die hierzu erforderlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen. Bereits im Jahr 2008 hat die Regierung eine umfassende E-Government Strategie verabschiedet und in der Folge sukzessive Leistungen auf dem elektronischen Weg angeboten. Gleichzeitig wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen laufend weiterentwickelt. Das E-Government ist heute integraler Bestandteil der staatlichen Tätigkeit. Die vorliegende E-Government Strategie basiert auf den Erkenntnissen aus der Umsetzung der Strategie aus dem Jahr 2008, nimmt die Grundsätze der „Tallinn Declaration on E-Government“ für Liechtenstein auf und dient der Umsetzung der „Digitalen Agenda Liechtenstein“, in welcher die Regierung im März 2019 die übergreifenden Überlegungen im Thema Digitalisierung vorstellt und konkrete Handlungsfelder und deren Zielsetzungen sowie Massnahmen formuliert hat.

Handlungsschwerpunkte der E-Government Strategie sind
– Bürgerportal und -konto: Die Landesverwaltung schafft ein Portal, das den Bürgern den Zugang zu den zentralen Verwaltungsinformationen und -leistungen ermöglicht. Das Bürgerportal ist thematisch aus Sicht des Kunden geordnet und integriert die Informationen aller Behörden. Durch Authentifizierung mit seiner elektronischen Identität (eID) erhält der Kunde Zugriff auf sein personalisiertes Bürgerkonto. Dort kann er auf seine behördlichen Daten zugreifen und diese in Verwaltungs- und Geschäftsprozessen weiterverwenden.

– Unternehmensportal und -konto: Die Landesverwaltung schafft ein Portal, das den Unternehmen den Zugang zu den zentralen Verwaltungsinformationen und -leistungen ermöglicht. Das Unternehmensportal ist thematisch aus Sicht des Kunden geordnet und integriert die Informationen aller Behörden. Im Unternehmenskonto können Unternehmen Verfahren initiieren, ihren Meldepflichten gebündelt nachkommen oder auch Einsicht auf ihre Daten haben. Die Bündelung der Meldepflichten der Unternehmer, die einmal geleistet wurde, kann so an unterschiedliche Stellen weitergeleitet werden. Eine zentrale Funktion hierfür ist ein Vollmachten-Management, über welches Vollmachten an Mitarbeitende erteilt werden können.

– Integrierte E-Government Basisdienste: Die Verwaltung stellt Basisdienste wie z.B. eID, eSignatur, eZustellung, ePayment, eRechnung oder die elektronische Aktenführung bereit, die für eine Vielzahl von elektronischen Dienstleistungen der Landesverwaltung verwendbar sind. Soweit möglich werden diese Basisdienste auch anderen staatlichen Institutionen zur Verfügung gestellt.

– LiConnect: Mit einer internetgestützten Plattform (LiConnect) werden Daten aus unterschiedlichen Datenquellen der Landesverwaltung vernetzt, um Bürgern oder Unternehmen effiziente Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. LiConnect schafft auch für die Wirtschaft einen Zugang zu Datenquellen und bietet eine Plattform zwischen Unternehmen untereinander. Der Zugang zu den Datenquellen wird durch Gesetze oder Ermächtigung der Bürger oder Unternehmen geregelt.

– Sicherstellung der Datensicherheit: Die Landesverwaltung setzt für ihre IT-Systeme Sicherheitsvorgaben, die regelmässig überprüft werden, um die Vertraulichkeit, die Integrität und die Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. Diese Datensicherheit wird durch technische und organisatorische Massnahmen mit ausreichenden Sicherheitsstandards erreicht. Externe IT-Systeme, die Schnittstellen zur Verwaltung nutzen, müssen definierte Anforderungen in Bezug auf die Datensicherheit einhalten.

Obwohl die Landesverwaltung stark auf E-Government setzt, wird Bürgerinnen und Bürgern weiterhin ein nicht-elektronischer Zugang zu sämtlichen Leistungen der Verwaltung ermöglicht. Das E-Government soll jedoch den Zugang zu Verwaltungsleistungen erleichtern und die Geschäftsabwicklung effizienter gestalten. Die Verwaltung ermöglicht
damit sowohl auf dem elektronischen wie nicht-elektronischen Weg eine kundenfreundliche, persönliche und kompetente Leistung.

Die E-Government Strategie ist auf der Homepage der Regierung unter www.regierung.li/downloads abrufbar.