Urteil zu Rechtsfall der LLB Verwaltung (Schweiz) AG

Die Berufungsinstanz (Court of Appeal) bestätigt das erstinstanzliche Urteil des High Court of Justice in London gegen die LLB Verwaltung (Schweiz) AG in wesentlichen Punkten.

Wie bereits am 6. Oktober 2017 und 15. Dezember 2017 kommuniziert, wurde die LLB Verwaltung (Schweiz) AG, ehemals Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, wegen eines Sachverhalts, der sich 2011 zugetragen hat, eingeklagt. Der High Court of Justice in London urteilte erstinstanzlich, dass ein Fehlverhalten eines ehemaligen Mitarbeitenden vorliegt und die ehemalige Bank für dessen Fehlverhalten sowie den von ihm verursachten Schaden mithaftet. Die ehemalige Bank haftet nicht aufgrund eines Fehlverhaltens ihrerseits. Die bislang geleisteten Zahlungen in diesem Fall wurden bereits 2017 über den Sachaufwand verbucht.

Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG hat gegen das erstinstanzliche Urteil Beschwerde erhoben. Die Berufungsinstanz bestätigt nun das Urteil des High Court of Justice in wesentlichen Punkten. Die zusätzlichen Kosten für das bisherige Verfahren von voraussichtlich ca. CHF 4.3 Mio. werden über den Sachaufwand verbucht. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG macht ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend.

Wichtige Termine

  • Freitag, 3. Mai 2019, 27. ordentlicheGeneralversammlung
  • Dienstag, 27. August 2019, Präsentation Halbjahresergebnis2019
  • Donnerstag, 12. März 2020, Präsentation Jahresergebnis2019