Neues Wertpapier-Prospektrecht

Die Regierung hat die Stellungnahme zum Wertpapierprospektrecht verabschiedet. Die Verordnung (EU) 2017/1129 dient einer umfassenden Reform des bislang geltenden Wertpapierprospektrechts und legt einen besonderen Fokus auf einen einheitlichen, gleichwertigen Anlegerschutz und eine Entlastung für alle, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Hinblick auf den bestehenden Verwaltungs- und Kostenaufwand. Damit werden ein gleichberechtigter Wettbewerb und das gute Funktionieren des europäischen Wertpapier-Binnenmarktes gewährleistet.

Das Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetz dient der ergänzenden Durchführung der in Liechtenstein nach Übernahme in das EWR-Abkommen direkt anwendbaren Verordnung (EU) 2017/1129. Das neue Wertpapierprospektrecht soll gleichzeitig mit der vollen Anwendbarkeit der Verordnung (EU) 2017/1129 in der EU am 21. Juli 2019 in Kraft treten.

Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Stellungnahmen) bezogen werden.