Sind alle LandesbürgerInnen gleichberechtigt in den Gemeinden?

 

Die Landtagsfraktion der Freien
Liste nimmt Stellung

 

«Fast» – So lautet die Antwort auf die im Titel gestellte Frage. Die Freie Liste will den letzten heute noch bestehenden Unterschied beseitigen: Bei der Aufnahme von ausländischen Staatsbürgern ins Gemeindebürgerrecht (Einbürgerung per Abstimmung) sind nur jene LandesbürgerInnen stimmberechtigt, welche das Gemeindebürgerrecht bzw. das Heimatrecht in ihrer Wohnsitzgemeinde besitzen. Jene LiechtensteinerInnen, die nicht ihrer Heimatgemeinde wohnen, dürfen also nicht abstimmen: Wer seine Heimatgemeinde verlässt, wird mit dem Verlust von Rechten bestraft. Das ist kaum zeitgemäss – denn damit sind rund 40% der LandesbürgerInnen von den Abstimmungen über die Aufnahme ausländischer Staatsbürger ausgeschlossen, da sie nicht mehr in ihrer Heimatgemeinde wohnen. Tendenz steigend.

Konkret darf zum Beispiel der Schellenberger Freie-Liste-Gemeinderat Patrick Risch, der Triesner Bürger ist, sowohl in den Gemeinderat gewählt werden als auch als Mitglied des Gemeinderats das Bürgerrecht an LiechtensteinerInnen aus anderen Liechtensteiner Gemeinden erteilen. Ihm wie auch allen anderen LiechtensteinerInnen, die in Schellenberg wohnen, aber nicht SchellenbergerInnen sind, ist es jedoch verwehrt, an der Urne darüber abzustimmen, ob AusländerInnen zu LiechtensteinerInnen werden. Der Grund: Er wohnt ausserhalb seiner Heimatgemeinde.

Unabhängig davon, dass LiechtensteinerInnen bei einem Umzug in eine andere Gemeinde im Inland nach 5 Jahren das Gemeindebürgerrecht ihrer neuen Wohnsitzgemeinde beantragen könnten, aber dies aus emotionalen oder anderen Gründen kaum machen, ist dies ein Widerspruch zur Verfassung: Die Verfassung garantiert nach dem Gleichheitsgrundsatz allen LandesbürgerInnen jederzeit und überall die gleichen Rechte im Inland. Aber mit genanntem Unterschied haben nicht alle Liechtensteiner LandesbürgerInnen die gleichen Rechte – und bei der Verleihung des Gemeindebürgerrechts (Einbürgerung per Abstimmung) wird ja auch über das Landesbürgerrecht – die Staatsbürgerschaft – entschieden, dies aber von einer zunehmend kleineren Anzahl von LiechtensteinerInnen.

Neben diesen verfassungsrechtlichen Argumenten sieht die Freie Liste einen weiteren wichtigen Grund, die Gesetzgebung anzupassen: Wann immer in den letzten Jahren über Einbürgerungspolitik, Stimm- und Wahlrecht, Staatsbürgerschaft etc. diskutiert wurde, gelangte man zur Erkenntnis, dass einem neuen Personenkreis von Stimmbürgerinnen und –bürgern nicht mehr Rechte zustehen sollten als z.B. etwa einer Triesnerin, welche seit über 30 Jahren in Schellenberg wohnt. Und gemeint war damit die eingangs genannte Zweiteilung von Liechtensteiner BürgerInnen in einer Gemeinde – in Bürger mit und in Bürger ohne Gemeindebürger- bzw. Heimatrecht.

Mit diesem Vorstoss sollen endlich alle Liechtensteiner BürgerInnen im Inland die gleichen Rechte und Pflichten erhalten – unabhängig von ihrer Wohngemeinde. Das Gemeindebürgerrecht in seiner heutigen Form bleibt unangetastet.

Was meinen Sie zu diesem Vorstoss der Freien Liste? Ihre Meinung gerne auf info@freieliste.li