Sechs Spielbanken (ohne Liechtenstein) im Einzugsrayon einer Stunde

Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch hatte in der Landtags-Sitzung vom 4./5. Dezember 2019 u.a. auch eine Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Transitverkehr der LKWs beim Zollamt in Schaanwald-Tisis zu neantworten

 

Kleine Anfrage des FBP-Abg. Elfried Hasler an Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch

In der Landtagssitzung vom 5. April 2019 stellte der Abg. Elfried Hasler eine Kleine Anfrage an Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch zu den Spielbanken.

Frage:

Liechtenstein verfügt derzeit über zwei Spielbanken. Medienberichten zufolge soll die Eröffnung weiterer Spielbanken in Vorbereitung sein. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an die Regierung:

  1. Spielbanken müssen über ein Sicherheitskonzept, ein Sorgfaltspflichtkonzept sowie ein Sozialkonzept verfügen. Die Einhaltung dieser Konzepte und des Geldspielgesetzes wird durch das Amt für Volkswirtschaft beziehungsweise die FMA überwacht. Wie ist die Erfahrung dieser zwei Behörden seit Bestehen der zwei Liechtensteiner Casinos in Bezug auf die Einhaltung dieser Konzepte und des Geldspielgesetzes? Gab es hier schon wesentliche Verstösse oder andere Probleme?
  1. Über wie viele Personen wurde in Liechtenstein bereits eine Spielsperre verhängt und welchen Anteil haben dabei Personen aus Liechtenstein?
  1. Haben sich seit Betriebsaufnahme der Liechtensteiner Casinos bei den Klienten des Amtes für Soziale Dienste besondere Auffälligkeiten in Bezug auf Spielsucht ergeben?
  1. Wie viele Spielcasinos befinden sich heute in unseren Nachbarländern im Umkreis von 100 Kilometern um Liechtenstein?
  1. Wie hoch waren im 2018 die Einnahmen des Staates aus der Geldspielabgabe?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die liechtensteinischen Spielbanken einer der strengsten Regulierung von Gewerbetätigkeiten unterliegen. Sie unterstehen der Aufsicht des AVW und werden im Sorgfaltspflichtbereich von der FMA überwacht. Die beiden Behörden arbeiten eng zusammen. Die Erfahrungen der Behörden sind gut in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Spielbanken müssen dem AVW und der FMA regelmässig alle Änderungen der Prozesse mitteilen. Änderungen dürfen ohne behördliche Kenntnisnahme nicht vorgenommen werden. Bisher sind keine wesentlichen Verstösse vorgefallen bzw. der FMA oder dem AVW zugetragen worden, ein geringfügiger Verstoss wurde mit einer Busse sanktioniert.

Zu Frage 2:

In Liechtenstein wurden bis zum Stichtag vom 31. Dezember 2018 insgesamt 940 Spielsperren registriert; davon waren 884 freiwillige Spielsperren und 56 angeordnete Spielsperren. 77 Personen waren zum Zeitpunkt der Registrierung in Liechtenstein wohnhaft.

Zu Frage 3:

Das ASD hat dem AVW im Oktober 2018 auf Anfrage bestätigt, dass sich seit der Eröffnung der Spielbanken in Liechtenstein keine Spielsüchtigen gemeldet hätten.

Zu Frage 4:

Im Geldspielbereich wird normalerweise nicht von einem Umkreis, sondern von einer Fahrdistanz bzw. von einem Einzugsgebiet in der Grösse von einer Stunde Fahrzeit (Einzugsrayon) gesprochen. Nachstehende Spielbanken aus den Nachbarländern liegen im Einzugsgebiet mit einem Rayon von 100 km und einer Stunde Fahrzeit: Lindau, Bregenz, Pfäffikon, St. Gallen, Bad Ragaz und Davos. Die Spielbank in Konstanz liegt zwar im Einzugsgebiet von 100 km, ist jedoch nicht in einer Stunde mit dem Auto erreichbar.

Zu Frage 5:

2018 betrug die Geldspielabgabe beider Spielbanken zusammen rund CHF 19.7 Mio.