Personalstruktur und Löhne am Landesspital Vaduz

 

Lohnsumme aller Spital-Angestellten
bei 15,8 Mio. Franken 

Anlässlich der Landtagssitzung vom 5. April 2019 stellte der FL-Abg. Thomas Lageder an Regierungsrat Dr. Mauro Pedrazzini nachfolgende Kleine Anfrage zur Personalstruktur am Landesspital.

Frage:

Im Zusammenhang mit dem Liechtensteinischen Landesspital (LLS) wird immer wieder die Wertschöpfung in Liechtenstein hervorgehoben. Leider kann aus dem Jahresbericht des LLS dazu wenig entnommen werden. Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2018 oder, wenn es die Regierung begründen kann, auf ein für einen Vergleich oder die Erhebung der Daten besseres Datum der nahen Vergangenheit.

  1. Wo sind die Angestellten beziehungsweise Leistungserbringer des LLS mit ihren Löhnen respektive Honoraren steuerpflichtig? Das heisst: Müssen alle Angestellten und Belegsärztinnen und -ärzte Quellensteuer auf ihren Lohn beziehungsweise ihr Honorar in Liechtenstein bezahlen, wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland haben?
  2. Falls nicht alle in Liechtenstein quellensteuerpflichtig sind: Wie hoch ist die Lohn- beziehungsweise Honorarsumme derjenigen, die nicht quellensteuerpflichtig sind und warum sind sie nicht quellensteuerpflichtig?
  3. Wie viele Angestellte beziehungsweise Belegsärztinnen und -ärzte haben ihren Wohnsitz in Liechtenstein, der Schweiz, Österreich, Deutschland oder anderswo?
  4. Welche Lohn- beziehungsweise Honorarsumme wird an Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein, der Schweiz, Österreich, Deutschland oder anderen Staaten bezahlt?
  5. Welche Staatsbürgerschaften haben die Angestellten des Landesspitals und wie gestaltet sich die Anzahl der Gruppe von Staatsbürgerschaften aus (bei Doppelbürgerschaft Liechtenstein und x, sollen diese als Liechtensteinerin respektive Liechtensteiner gezählt werden)?

Antwort:

Zu Frage 1:

Alle Angestellten des LLS sind, unabhängig von ihrem Wohnort, mit ihrem Lohn in Liechtenstein steuerpflichtig. Dies gilt auch für angestellte Ärzte.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Wohnsitz in Österreich wird die Quellensteuer von 4% direkt vom Lohn abgezogen.

Angestellte mit Wohnsitz in der Schweiz gelten aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarungen als öffentlich Bedienstete und sind somit mit ihrem Lohn in Liechtenstein steuerpflichtig.

Die Belegärztinnen und Belegärzte des Landesspitals sind nicht bei diesem angestellt. Sie sind selbständig erwerbend und begründen durch ihre Tätigkeit beim Landesspital in steuerlicher Sicht in Liechtenstein eine Betriebsstätte. Aufgrund dessen sind sie mit ihrem Erwerb aus dieser Tätigkeit in Liechtenstein steuerpflichtig. Dies gilt sowohl für die Belegärztinnen und Belegärzte mit Wohnsitz in der Schweiz wie auch in Österreich.

Zu Frage 2:

Siehe Antwort zur ersten Frage.

Zu Frage 3:

Angestellte: Wohnsitz per 31.12.2018
Wohnsitz Ergebnis
A 16
CH 70
D 1
FL 79
Gesamtergebnis 166

Belegärzte: FL 29, CH 3, A 2, andere 0.

 

Zu Frage 4:

Lohnsumme pro Wohnsitz per 31.12.2018
Wohnsitz Besoldungsaufwand Sozialleistungen Summe von Total
A 987’683.15 203’739.05 1’191’422.20
CH 6’175’535.35 1’215’500.60 7’391’035.95
D 202’338.65 26’916.55 229’255.20
FL 5’859’607.40 1’177’171.00 7’036’778.40
Gesamtergebnis 13’225’164.55 2’623’327.20 15’848’491.75

 

Honorare Belegärzte nach Wohnsitz per 31.12.2018
Wohnsitz Honorare
A 395’020.08
CH 278’676.08
FL 315’006.52
Gesamtergebnis 988’702.68

 

Zu Frage 5:

Nationalität Anzahl Personen
AUSTRIA 37
BOSNIA AND HERZEGOWINA 2
BRAZIL 2
CHINA 2
CZECH REPUBLIC 1
FRANCE 1
GERMANY 15
HUNGARY 1
IRAQ 1
ITALY 5
LIECHTENSTEIN 40
MONTENEGRO 1
NETHERLANDS 1
PORTUGAL 4
RUSSIAN FEDERATION 1
SWITZERLAND 52
Gesamtergebnis 166