Neue Organisation der Geldwäschereiprävention

 Die FMA organisiert ihre Geldwäschereiaufsicht neu. Das bisher den vier Aufsichtsbereichen angegliederte Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei wird neu im Bereich Geldwäschereiprävention und Andere Finanzintermediäre (GWP/AFI) konzentriert. Der Bereich wird personell verstärkt und nimmt die Geldwä- schereiaufsicht in allen Finanzsektoren wahr. Die Neuorganisation tritt per 1. April 2019 in Kraft.

Die verschärften Regeln in der Bekämpfung der Geldwäscherei, die Einführung einer konsequent risikoba- sierten Sorgfaltspflichtaufsicht im Rahmen der 4. EU-Geldwäschereirichtlinie und der internationale Fokus, welcher auf die Bekämpfung der Geldwäscherei gelegt wird, haben die FMA dazu veranlasst, ihr Geldwä- schereiaufsichtsdispositiv zu prüfen und in der Folge neu zu organisieren.

Durch die Konzentration der Geldwäschereibekämpfung im Bereich GWP/AFI und die personelle Stärkung wird die Wirksamkeit und Effizienz der Geldwäschereiaufsicht der FMA erhöht. Die FMA prüft die Einhal- tung der gesetzlichen Vorschriften in der Bekämpfung der Geldwäscherei durch die Finanzintermediäre und geht gegen Verstösse vor. Sie wird verstärkt eigene Sorgfaltspflichkontrollen bei den Finanzintermediären durchführen.

Eine wirksame Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung in Liechtenstein ist für die Glaubwürdigkeit und die Reputation eines Finanzplatzes von grundlegender Bedeutung. Geldwäschereivor- fälle ziehen – national wie auch international – eine grosse mediale Aufmerksamkeit auf sich und gehen einher mit einem nur schwer zu reparierenden Vertrauensverlust bei Kunden, Geschäftspartnern und in den internationalen Beziehungen. Vorfälle in jüngerer Zeit in europäischen Ländern haben dies unmissver- ständlich gezeigt.