Kleine Anfragen: Öffentliche Reinigungsaufträge

Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch hatte in der Landtags-Sitzung vom 4./5. Dezember 2019 u.a. auch eine Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Transitverkehr der LKWs beim Zollamt in Schaanwald-Tisis zu neantworten

 

Beantwortung Kleiner Anfragen von Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch 

In der Landtagssitzung vom 27./28.Februar 2019 erkundigte sich der FL-Abg. Thomas Lageder über die Kosten der Reinigung der öffentlichen Gebäude für die Jahre 2010-2018 und den Durchschnitts-und Medianlohn einer bei der Landesverwaltung angestellten Reinigungskraft. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch beantwortete die Kleine Anfrage.

Frage:

Das Liechtensteiner Vaterland berichtete am 18. Dezember 2018 bezüglich der Reinigungsbranche im Zusammenhang mit den Branchenmindestlöhnen folgendes: „Nicht an den Lohnverhandlungen beteiligten sich die Vertreter der Gebäude- wie auch Textilreinigung. Wegen der neuen Ausschreibungspraxis bei öffentlichen Reinigungsaufträgen sei der Sozialpartner nicht auf Lohnverhandlungen eingegangen, schreibt der LANV. Im Januar sollen nun neue Gespräche aufgenommen werden, „damit die Branche und somit auch die Arbeitnehmenden nicht unter dem Sparwahn der öffentlichen Hand leiden müssen“.“ Regelmässig hat der Sprechende schon auf die Problematik des sogenannten Outsourcing der Reinigung der öffentlichen Gebäude und der Folgen für die Arbeitnehmenden hingewiesen. Die Regierung hat die Kosten für den Gebäudeunterhalt im Zuge der Sanierung des Staatshaushaltes gerade in diesem Bereich, wie es nun immer offensichtlicher wird, auch auf Kosten der Angestellten reduziert.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie viel betrugen die Kosten für die Reinigung der öffentlichen Gebäude in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?
  2. Wie hoch war oder ist der Durchschnitts- und der Medianlohn einer bei der LLV angestellten Reinigungskraft in den oben angegebenen Jahren und was sind im Vergleich dazu die branchenüblichen (Mindest-) respektive Löhne?
  3. Ist sich die Regierung bewusst, dass sie durch die Auslagerung der Reinigung der öffentlichen Gebäude Druck auf die Branchenlöhne in diesem Bereich ausübt?
  4. Erachtet es die Regierung als problematisch, dass sie durch die Auslagerung der Reinigung der öffentlichen Gebäude Druck auf die Branchenlöhne ausübt?
  5. Haben die Gespräche mit dem LANV bereits stattgefunden? Und falls ja, was sind die Resultate?

Antwort:

Zu Frage 1:

Die Kosten für die Reinigung der öffentlichen Gebäude für die Jahre 2010 – 2018 stellen sich wie folgt dar:

Jahr 2010      CHF 5‘454‘117

Jahr 2011      CHF 5‘312‘491

Jahr 2012      CHF 4‘987‘322

Jahr 2013      CHF 4‘858‘187

Jahr 2014      CHF 4‘733‘561

Jahr 2015      CHF 4‘255‘399

Jahr 2016      CHF 4‘343‘454

Jahr 2017      CHF 4‘285‘758

Jahr 2018      CHF 4‘340‘090

Zu Frage 2:

Die Reinigungskräfte der Landesverwaltung sind in der Lohnklasse 3 eingestuft. Die Lohnbandbreite bewegt sich bei einem Monatsgehalt (Basis 100%) von minimal CHF 3‘931 bis maximal CHF 5‘582 Monatsgehalt. Die Löhne innerhalb dieses Lohnbandes bemessen sich anhand verschiedener Kriterien wie Alter, Erfahrung, Dienstzugehörigkeit etc.

Für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe besteht ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag. In der dazugehörigen Lohn- und Protokollvereinbarung mit Gültigkeit bis zum 31. März 2019 werden unter anderem die Mindestlöhne für diese Branche geregelt. Die Mindestlöhne bemessen sich anhand der Anzahl der Dienstjahre und der Qualifikation des Arbeitnehmers.

Zu Frage 3:

Durch die Auslagerung der Reinigung der öffentlichen Gebäude an externe Reinigungsfirmen als eine der Massnahmen zur Optimierung der Gebäudebewirtschaftung steigt grundsätzlich das Volumen der zu bewältigenden Reinigungsstunden auf dem Markt. Die öffentliche Ausschreibung der Reinigungsaufträge ermöglicht es allen Marktteilnehmern, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Ein Druck auf die Branchenlöhne kann von Seiten der Regierung somit nicht erkannt werden, denn die Mindestlöhne werden in der Lohn- und Protokollvereinbarung des allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags festgelegt.

Zu Frage 4:

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Zu Frage 5:

Gestützt auf das Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) haben die Sozialpartner – die Wirtschaftskammer und der LANV – am 13. Februar 2019 bei der Regierung die Allgemeinverbindlicherklärung der neuen Lohn- und Protokollvereinbarung für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe mit Gültigkeit ab dem 1. April 2019 beantragt. Die neue Vereinbarung sieht für alle Kategorien von Arbeitnehmenden eine Anhebung der Mindestlöhne um CHF 1.10 pro Stunde vor. Die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen wurden am 21. Februar 2019 im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht. Bis zum 7. März 2019 läuft noch die Vernehmlassung zur Abänderung der Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe.