Universaldienstes für die elektronische Kommunikation

Gemäss den Vorgaben des Kommunikationsgesetzes hat der Staat für eine zuverlässige und dauerhafte Versorgung mit elektronischen Kommunikationsdiensten und -netzen zu sorgen, die für die Erfüllung der Kommunikationsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft erforderlich sind. Durch den Universaldienst ist sicherzustellen, dass jedem Endnutzer dauernd ein Mindestangebot an Festnetzdiensten mit definierter Qualität zur Verfügung steht, zu denen er zu einem erschwinglichen Preis unter fairen und zumutbaren Marktbedingungen Zugang hat. Zu diesem Zweck bezeichnet die Regierung, unter Berücksichtigung der landesspezifischen Gegebenheiten, ein oder mehrere Unternehmen zur Erbringung der Universaldienstleistungen. Die Dauer der Erbringung der ausgeschriebenen Dienste beschränkt sich auf zehn Jahre. In einem ersten Schritt wurde durch das Amt für Kommunikation eine öffentliche Konsultation hinsichtlich der Aufgabenteilung im Bereich der Grundversorgung sowie des Leistungsumfangs des Universaldienstes durchgeführt.

Die Regierung lädt alle interessierten Unternehmen ein, sich bis zum 7. März 2019 für die Erbringung des Universaldienstes bei der Regierung zu bewerben.

Die Kundmachung zur Ausschreibung und das Ausschreibungsdokument sind im Amtsblatt publiziert und unter folgendem Link abrufbar: www.amtsblatt.llv.li.