Abänderung der elektronische Kommunikationsnetze und -dienste

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 12. Februar 2019 die Abänderung der Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND) genehmigt.

Die Verordnung regelt unter anderem das im Rahmen des Universaldienstes zu erbringende Mindestangebot an Diensten gemäss den Vorgaben des Kommunikationsgesetzes. Entsprechend dem technologischen Wandel sollen die Mindestanforderungen für den öffentlichen Telefondienst an die heutigen Kommunikationsbedürfnisse angepasst werden. Dies bedeutet, dass der analoge und der ISDN-Anschluss durch einen multifunktionalen IP-Telefonanschluss ersetzt werden. Zudem soll künftig ein reiner Breitbandanschluss ohne
Telefondienst im Rahmen des Universaldienstes angeboten werden. Ebenso werden die Nenndatenraten beim Breitbandinternetzugang erhöht. Die Verordnungsänderung tritt am 1. März 2019 in Kraft.