Spannende Landtagssitzung steht bevor

Landtag, Parlament, Vaduz, Rheintal, Rhine-valley, Liechtenstein.

Anonyme Parteispenden, exportierte Geburtszulagen, die Kostenbeteiligung für werdende Mütter, das Grundmandatserfordernis, die Entwicklung des Gesundheitsstandorts und vor allem die Zukunft des Landesspitals – die Traktandenliste der Landtagssitzung vom 27. Februar bis zum 1. März dürfte zu einigen längeren Debatten Anlass geben. 

Text: Heribert Beck

69 Millionen Franken plant die Regierung in ein neues Krankenhaus auf der oft zitierten «grünen Wiese» zu investieren. Ob sie die Abgeordneten angesichts der seit Jahren anhaltenden Debatten um die künftige Entwicklung des Landesspitals mit ihrer Argumentation für diese Lösung überzeugen kann, wird sich in der übernächste Woche anstehenden Landtagssitzung zeigen. Denn obwohl es kaum Zweifel daran gibt, dass das Volk das letzte Wort in dieser Angelegenheit in einer Abstimmung sprechen wird, hat sich das Parlament auch mit mehreren möglichen Alternativen zum Neubau auseinanderzusetzen. Zur Debatte stehen ebenfalls eine Sanierung des bestehenden Gebäudes oder ein Neubau am jetzigen Standort sowie der Kauf und Ausbau des Medicnova-Gebäudes in Bendern. Teil der Diskussionen wird sicher auch eine verstärkte Kooperation mit den umliegenden Spitälern sein, speziell mit demjenigen in Grabs, wie sie insbesondere in den Reihen der Opposition gefordert wird.

Hasler und Pedrazzini in der Kritik
Ebenfalls mit dem Gesundheitsstandort, und zwar mit seiner Negativ-Entwicklung, beschäftigt sich eine Interpellation der beiden Abgeordneten Johannes Kaiser und Herbert Elkuch, deren Beantwortung in der kommenden Landtagssession behandelt wird. Besonders Regierungschef und Finanzminister Adrian Hasler sowie Gesundheitsminister Mauro Pedrazzini standen dabei in der Kritik der Interpellanten, dem Erhalt und Ausbau des Gesundheitsstandortes ein markant ungenügendes Augenmerk zukommen zu lassen – wobei Kaiser und Elkuch nicht zuletzt die Vorgänge rund um den Konkurs der Medicnova als Beispiel anführen. Die Regierung begrüsse die Möglichkeit, «im Rahmen der Beantwortung dieser Interpellation mehr Transparenz in die Finanzierung von stationären Leistungen von allgemein- und zusatzversicherten Personen zu bringen», heisst es in der Interpellationsbeantwortung. Für Diskussionsstoff dürfte also auch in diesem Traktandenpunkt gesorgt sein.

Geldexport ins Ausland stoppen
Mit der Familiengründung im weiteren Sinn beschäftigen sich zwei Motionen, welche die drei DpL-Abgeordneten Ende Januar eingereicht haben. Bei der Neuausrichtung der Geburtszulage geht es ihnen darum, diese Zahlungen künftig nicht mehr ins Ausland an Arbeitspendler exportieren zu müssen. Die Motionäre sind der Ansicht, dass die eingesparten Gelder in Höhe von über 1,5 Millionen Franken in der liechtensteinischen
Familienpolitik verwendet werden sollten. «Wir exportieren schon genug Geld – und ein Gegenrecht gibt es ja auch nicht. Warum soll Liechtenstein hier der Pestalozzi sein?», sagte der DpL-Abgeordnete Erich Hasler zur Begründung der Motion. 

Der Entlastung der inländischen Mütter nimmt sich die zweite DpL-Motion an. Diese Mütter wie auch ihre Kinder sollen vor und nach der Geburt im Falle von Komplikationen von der Kostenbeteiligung an den medizinischen Leistungen befreit werden. Diesbezüglich könnten die DpL-Abgeordneten aber offene Türen einrennen. Denn gemäss Gesundheitsminister Pedrazzini ist eine solche Kostenbefreiung bereits Gegenstand von Anpassungen des Krankenversicherungsgesetzes. Dieser Prozess geht den Motionären jedoch nicht schnell
genug voran. 

Die Freie Liste lässt nicht locker
Ein altes Anliegen der Freien Liste, das diese ebenfalls im Rahmen einer Motion eingebracht hat, wird den Landtag Ende Februar ein weiteres Mal beschäftigen: die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses auf Gemeindeebene – sozusagen die Sperrklausel bei Gemeinderatswahlen. Es ist bereits der dritte Vorstoss der FL, an dieser Bestimmung zu rütteln. 2015 scheiterten sie mit einer gleichlautenden Motion deutlich, 2018 bei der Behandlung des Gemeindegesetzes am Stichentscheid des Landtagspräsidenten. «Wir haben uns ganz bewusst für diesen politischen Vorstoss entschieden, damit neben dem Landtag in erster und zweiter Lesung auch die Gemeinden die Chance haben, in der Vernehmlassung ihre Meinung abzugeben», sagte der Abgeordnete
Patrick Risch bei der Einreichung der Motion.

Zugeständnis an die GRECO
Weniger zu diskutieren wird wohl die zweite Lesung zum Parteifinanzierungsgesetz geben. Bereits in der ersten Lesung im September war das Eintreten auf die Vorlage mit 23 Stimmen unbestritten. Lediglich die vorgesehene maximale Höhe der zulässigen anonymen Spenden von 100 Franken stiess damals auf eine gewisse Kritik, wobei die Regierung mit dieser Obergrenze einer Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) nachkommen oder diese gar noch unterbieten möchte. Gemäss GRECO wären 300 Franken gerade noch zulässig.