Zur FL – Motion «Abschaffung Grundmandat»

Die FL-Abg. Lageder, Kaufmann und Risch (v.l.) stellten im Rahmen einer Medienkonferenz die Motion zur Abschaffung des Gundmandats auf Gemeindeebene vor.

 

Die Freie Liste möchte Grundmandat bei Wahlen auf Gemeindeebene abschaffen

 

Mit einer Motion im Februar/März-Landtag will die Freie Liste in einem zweiten Anlauf die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses initiieren. Zu diesem Zweck soll die Regierung dem Landtag eine Gesetzesvorlage unterbreiten, welche das Grundmandat bei Wahlen auf Gemeindeebene abschafft.

Das Grundmandatserfordernis schreibt vor, dass eine Partei über ein stattliches Minimum an Stimmenanteilen verfügen muss, um überhaupt an der Sitzverteilung teilzunehmen. Dieses variiert je nach Gemeinde und Grösse des Gemeinderats (Planken z.B. «führt» mit 12,5%) und wirkt wie eine Sperrklausel. Wer weniger als den geforderten Anteil für ein Grundmandat erhält, verliert seine Stimmen. Die Intention der Wählerinnen und Wähler geht damit ebenfalls ins Leere. Das Grundmandatserfordernis erschwert somit die politische Mitbestimmung für Kleinparteien in hohem Masse. Grosse Parteien hingegen sind überrepräsentiert. Hier identifiziert die Freie Liste ein Demokratiedefizit.

Kleinere Parteien, die diese in allen 11 Gemeinden geforderten Stimmenanteile für ein Grundmandat nicht erreichen, haben auch bei den Wahlen im März keine Chance, anfallende Restmandate zugeteilt zu bekommen. Anders ausgedrückt: Die Grossen halten die Kleinen weiterhin klein. Das ist in den Augen der Freien Liste undemokratisch, denn in einer Demokratie muss das Wahlergebnis so gut wie möglich auch in der Mandatszahl abgebildet werden.

Die Freie Liste ist überzeugt, dass ein Verfahren zur Sitzverteilung ohne Grundmandatserfordernis eine Mandatsverteilung ermöglicht, die die von den Wählerinnen und Wählern gewünschten Verhältnisse besser widerspiegeln. Die aktuelle Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses soll den Weg ermöglichen, dem Wählerwillen Stimme zu geben.

Hintergrund der Motion: Mehr Stimmen, aber weniger Sitze 

Bei den Gemeindewahlen 2015 erhielt die FBP in Balzers rund 8565 Stimmen, die VU bloss 8302. Doch im Gemeinderat spiegelt sich dieses Wahlergebnis nicht wider. Von den insgesamt elf Sitzen im Gemeinderat hat die VU sechs inne. Die FBP inklusive Vorsteher nur fünf. Grund dafür ist die Formel zur Verteilung der Restmandate. Das sind diejenigen Sitze im Gemeinderat, die noch nicht besetzt sind, nachdem die Grundmandate anhand der Wählerstimmen verteilt wurden. Daraufhin reichten die Abgeordneten Helen Konzett, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer eine Motion mit gleichlautendem Auftrag an die Regierung ein. Sie wurde im selben Jahr nicht an die Regierung überwiesen. Damit war die FBP wenig überraschend nicht glücklich. Sie brachte direkt nach den Gemeinderatswahlen eine Motion zur Änderung des Gemeindegesetzes in den Landtag, die eine solche Situation künftig verhindern soll, ohne jedoch am Grundmandat zu rütteln. Diese Motion wurde im Herbst 2018 im Landtag diskutiert.

Nach dieser Landtagsdiskussion geht die Freie Liste nun davon aus, dass der Landtag eine abermalige Diskussion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses für die Restmandatsverteilung begrüsst. Der Landtag möchte einen geordneten Gesetzgebungsprozess und vorab einen Einbezug der Gemeinden und erwartet aufgrund der erwähnten Vorgeschichte, dass diese Motion noch in dieser Legislaturperiode, also vor 2020, vorliegt und behandelt wird.