Regierung genehmigt Abänderung der Verordnung

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 18. Dezember die Abänderung der Verordnung über die obligatorische betriebliche Personalvorsorge von arbeitslosen Personen genehmigt.

Die Verordnung regelt die Durchführung der Risikoversicherung hinsichtlich der Risiken Tod und Invalidität für arbeitslose Personen und legt den Beitragssatz fest. Im Zuge der umfassenden Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) auf den 1. Januar 2018 wurden auch die Leistungen bei Todesfall und Invalidität erhöht. Dies hat folglich Auswirkungen auf den Leistungskatalog des Vertrags zwischen der Regierung und dem Versicherer betreffend die Risikoversicherung für Arbeitslose im Rahmen der betrieblichen Personalvorsorge und ebenso auf den in der Verordnung festgelegten Beitragssatz für die Risiken Tod und Invalidität. Der Beitragssatz in der Verordnung wird von bisher 3 % auf neu 2% gesenkt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.