Liechtenstein und die Niederlande paraphieren Doppelbesteuerungsabkommen

Am 19. Dezember 2018 hat die liechtensteinische Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit den Niederlanden paraphiert. Das paraphierte DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.

Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen wurde bei Konzern-Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren betreffend Quellensteuern ein Nullsatz vorgesehen. Im Rahmen der Bestimmungen über das Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern wurde zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle auch eine Schiedsklausel vereinbart. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird.

Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.