DPL gegen Bedrohungs-Management

Thomas Rehak, DpL-Landtagsabgeordneter und Präsident der DpL.

Im Dezember-Landtag hat der Landtag ein neues Gesetz für ein Bedrohungsmanagement mit 16 Ja-Stimmen verabschiedet. Mit dem verabschiedeten Bedrohungsmanagement hat die Landespolizei nun weitere Möglichkeiten, potenzielle Gefährder einem Fallverwaltungssystem zuzuführen und damit zu überwachen. 

Text: Thomas Rehak

Polizei erhält weitere Kompetenzen
Bisher konnte die Landespolizei nur Personen erfassen, die klar als gewaltbereit eingestuft werden konnten. Neu ist, dass nun auch Personen «bei denen aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer Äusserungen eine gegen Dritte gerichtete Gewaltbereitschaft anzunehmen ist» von Art. 31 Abs. 1 des Polizeigesetzes erfasst werden. Damit kann die Landespolizei alle Personendaten, insbesondere über administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen, sowie Persönlichkeitsprofile, neu auch von diesen Personen (Gefährdern) bearbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.

Gefährder werden analysiert
Mit den Gesetzesanpassungen wurde nun auch in Liechtenstein ein koordiniertes Fallmanagement zur Früherkennung sich anbahnender Gefahren durch sogenannte Gefährder eingeführt. Dazu wird bei der Landespolizei ein zentrales Case Management installiert. Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Ämtern, der Landespolizei, den Gerichten und der Staatsanwaltschaft, sollen mögliche Gefährder frühzeitig erkannt und professionell beurteilt werden. Dazu braucht es einen geregelten Datenaustausch zwischen den Behörden, aber auch eine Regelung, welche Ärzten, Psychologen und Psychotherapeuten ein Melderecht einräumt potenzielle Gefährder bei der Landespolizei zu melden. Auch private Personen können bei der Landespolizei potenzielle Gefährder melden. Das Case Management analysiert die latente Gefahr mittels einer zentralen Stelle für die gesamte Datenverarbeitung, darunter fallen z.B. die Wohnsituation, Familienintegration, Arbeitssituation, finanzielle Lage, Suchtverhalten, Waffenbesitz, Bewegungsprofil und weitere. Mittels diesen und anderen Daten wird eine Risikoanalyse mit Hilfe von Spezialisten und Software durchgeführt, und der potenzielle Gefährder eingestuft. Falls sich eine substanzielle Gefahr zeigt, werden allenfalls periodische Neubeurteilungen durchgeführt. 

Wir, die Demokraten pro Liechtenstein, haben diese Vorlage abgelehnt, da sie aus unserer Sicht viel zu weit geht.
Thomas Rehak, Landtagsabgeordneter DPL

Expertenteam entscheidet
Das Expertenteam bestehend aus diversen Institutionen entscheidet über allfällige Massnahmen. Diese können z.B. folgende sein: Beratung der bedrohten Personen, eine Gefährderansprache sofern zielführend, Fernhalte-Unterlassungsmassnahmen oder auch Haft. Ziel des Vorgehens ist eine mögliche Gefahr zu entschärfen noch bevor es zu einer Straftat kommt. Da neu praktisch jeder jeden als Gefährder deklarieren kann, stellt sich die Frage, ab wann eine Person als Gefährder eingestuft wird. Die Antwort ist nicht einfach, sie obliegt dem Expertenteam, welches nur unter der normalen polizeilichen Aufsicht steht. Grundsätzlich kann eine Person dann als Gefährder eingestuft werden, wenn Hinweise vorliegen, die durch Tatsachen belegt werden können, dass von der Person eine Gefahr ausgeht. Zudem können aber auch latente, unterschwellige oder diffuse Drohungen und Beschimpfungen, die nicht im Sinne des Strafgesetzbuches sind, zu einer solchen Einschätzung führen, insbesondere dann, wenn sich diese Hinweise manifestieren. Nicht darunter fallen sollen auffälliges, impulsives oder querulantisches Verhalten.

Zu viel Überwachung für die DPL
Das Problem dieses neu eingeführten Bedrohungsmanagements liegt aus meiner Sicht in der Verhältnismässigkeit. Wir, die Demokraten pro Liechtenstein, haben diese Vorlage abgelehnt, da sie aus unserer Sicht viel zu weit geht, zu wenig konkret abgegrenzt ist und keinerlei parlamentarische oder richterliche Kontrolle beinhaltet.