Ein Wolfskonzept für Liechtenstein

Vor kurzer Zeit informierte das Amt für Umwelt über das sich in der Vernehmlassung befindende Wolfskonzept für Liechtenstein. Ein solches Konzept wird notwendig, da der Wolf sich in den umliegenden europäischen Ländern heimisch gemacht hat und er mit grösster Wahrscheinlichkeit bereits auch in Liechtenstein angekommen ist. Das vorgestellte Konzept lehnt sich denn auch stark an dasjenige der Schweiz an, was sicher sinnvoll ist.

Text: Oswald Kranz, Nendeln

 

Die Experten stufen den Wolf als grundsätzlich nicht gefährlich für den Menschen ein. Dennoch können Menschen und Wölfe – für den Menschen und insbesondere für Kinder – nicht gefahrlos zusammenleben. Dabei muss der Veränderung unseres Siedlungs- und Landschaftsraumes in den letzten Jahrzehnten besondere Beachtung zukommen. Der Wolf benötigt keine Wildnis als Lebensraum. Er dringt auch in den Siedlungsraum und in die Kulturlandschaften vor. Durch die ausgeprägt starke Population des Wolfes und das Fehlen eines natürlichen Feindes kann das Spannungsfeld  «Mensch und Wolf» in unserem knapp bemessenen Landschaftsraum problematisch werden. 

Grosse Herausforderung für Landwirtschaft und Nutztierhaltung
Eine grosse Herausforderung stellt der Wolf für die Landwirtschaft in Liechtenstein dar, im Besonderen für die Nutztierhaltung und die Alpwirtschaft. Wölfe gefährden die Beweidung und damit den natürlichen Erhalt und den Schutz der Alpen und der Flora. Die Pflege der Kulturlandschaften wird durch eine stark wachsende Präsenz des Raubtieres zumindest stark erschwert. Vor allem wird der Herdenschutz enorme Anstrengungen und auch hohe finanzielle Aufwendungen erfordern. Denn Wölfe schaden der Nutztierhaltung in extremer Weise. Das Wolfskonzept muss im Sinne einer Aufwertung des Lebensrechtes von Nutztieren entscheidend nachgebessert werden. Denn das Raubtier darf gemäss dem vorliegenden Konzept erst bejagt werden, wenn es eine Mindestzahl an Nutztieren – zum Beispiel Schafe – gerissen hat. 

Wenn Nutztiere durch ein Raubtier wahllos niedergemetzelt und über Felsen und Schluchten in den Tod getrieben werden können, ohne dass dem Raubtier bis zu einer gewissen Anzahl von getöteten Tieren etwas geschieht, es sogar noch unter strengem Schutz steht, kommt das für mich einer Art von Perversion des Denkens gleich. So werden die Nutztiere zur austauschbaren Ware degradiert. Sie werden einem grausamen, tödlichen Stress ausgesetzt. Ein solcher Zustand ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. 

Vor allem wird der Herdenschutz enorme Anstrengungen und auch hohe finanzielle Aufwendungen erfordern.

Wo hört der Schutz des Wolfes auf – wo beginnt der Schutz unserer Nutztiere?
Regelrechte Schlachtfelder, die der Wolf in Nachbarländern gemäss den Bildern, welche immer wieder durch die internationalen Medien gehen, anrichtet, lösen tiefes Erschaudern und Mitleid mit den getöteten und teilweise nur halb getöteten Tieren aus, die dann noch einen qualvollen Todeskampf zu überstehen haben. Der psychischen Belastung, welcher der Tierhalter beim Anblick solcher schrecklichen Vorkommnisse auf seiner Weide ausgesetzt ist, muss ebenfalls Beachtung geschenkt werden.

Wolfskonzept muss nachgebessert werden
Es ist absolut nicht meine Absicht, Kritik an den verantwortlichen Behörden zu üben. Sie tun ihre Pflicht und befassen sich verantwortungsbewusst mit der gestellten Aufgabe. Die Vernehmlassung bietet Gelegenheit, Meinungen und Ansichten einzubringen. Diese will ich nutzen. In diesem Sinne bitte ich darum, den Schutz und das Lebensrecht der Nutztiere in der freien Natur im Wolfskonzept zu verankern und dementsprechend den strengen Schutz des Wolfes im nationalen Recht aufzuheben, damit der Wolf wie jedes andere Raubtier bejagt werden kann bzw. bejagt werden muss. Unsere Urahnen haben nicht ohne Grund den Wolf aus der heimischen Landschaft vertrieben. Nun ist er auf natürliche Weise wieder zu uns gekommen. Wir haben die Pflicht, uns dieser Herausforderung in angemessener Weise zu stellen.