Postulat betreffend Finanzzuweisungen sowie Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden beantwortet

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. Oktober 2018 die Beantwortung des Postulats zur Überprüfung des Finanzzuweisungssystems an die Gemeinden und der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten zwischen Land und Gemeinden verabschiedet. Im Rahmen des Postulates wurde die Regierung beauftragt zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden sowie die Finanzzuweisungen vom Staat an die Gemeinden reduziert werden könnten. Andererseits solle dargelegt werden, in welchen Bereichen eine weitere Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden aus Sicht der Regierung sinnvoll wäre.

Anhand von konkreten Varianten zeigt die Regierung in der Postulatsbeantwortung auf, wie die bestehenden Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden reduziert werden könnten. Aufgrund der bedeutenden Steuerkraftunterschiede bei den Gemeinde¬anteilen an der Vermögens- und Erwerbssteuer sowie der Ertragssteuer kommt die Regierung zum Schluss, dass Varianten, welche nur auf eine Steuerart abstellen, nicht zielführend sind. Als geeignetste Variante zur Reduktion der Steuerkraftunterschiede erachtet die Regierung die Einführung einer anteilsmässigen Kürzung der Steuerkraft einer Gemeinde, wenn diese den Mindestfinanzbedarf übersteigt. Die Regierung soll nun vom Landtag beauftragt werden, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
Im Weiteren wurden Aufgabenbereiche geprüft, welche heute noch gemeinsam vom Land und den Gemeinden erbracht oder finanziert werden. Dabei handelt es sich vor allem um Aufgaben in den Bereichen der sozialen Wohlfahrt und der Bildung. Betreffend einer weiteren Aufgabenentflechtung stellt sich die Frage, ob eine klare Zuordnung zu einer Staatsebene effektiv zu einem Mehrwert führen würde. Auf der Grundlage der zu erwartenden demografischen Entwicklung und der gewünschten Solidarität zwischen Land und Gemeinden sieht die Regierung im Bereich der sozialen Wohlfahrt gute Gründe, um an einer gemeinsamen Aufgabenerbringung festzuhalten. Auch im Bereich der Bildung hat sich die Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden sehr bewährt. Da die Gemeinden u.a. die Infrastruktur für die Gemeindeschulen zur Verfügung stellen, macht eine vollständige Entflechtung in diesem Bereich keinen Sinn.

Mindestfinanzbedarf der Gemeinden für die Finanzausgleichsperiode 2020 – 2023 wird stabilisiert und der Faktor(k) erhöht

Das Finanzausgleichssystem zwischen Land und Gemeinden beinhaltet mit dem Faktor(k) eine flexible Steuerungsgrösse. Mit diesem Faktor wird die Höhe des sogenannten Mindestfinanzbedarfs der Gemeinden festgelegt. Auf der Grundlage der durchschnittlichen pro-Kopf-Ausgaben der letzten vier Jahre würde der Mindestfinanzbedarf bei Beibehaltung des Faktors(k) deutlich geringer ausfallen. Dies würde die Finanzausgleichsgemeinden einseitig belasten und die Steuerkraftunterschiede zu den Nicht-Finanzausgleichsgemeinden zusätzlich erhöhen. Die Regierung schlägt im Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Anpassung des Faktors(k) deshalb vor, den Mindestfinanzbedarf im Vergleich zum heutigen Stand zu stabilisieren. Aufgrund dessen beantragt sie eine Erhöhung des
Faktors(k) auf 0.76 für die Finanzausgleichsperiode 2020 – 2023. Auf Basis der durchschnittlichen Gesamtausgaben der Gemeinden ergibt sich damit ein Mindestfinanzbedarf von CHF 4’994 pro Kopf, welcher damit nur unwesentlich unter dem heutigen Stand von CHF 5’006 liegt.