Doppelbesteuerungsabkommen mit Jersey

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 2. Oktober 2018 den Bericht und Antrag an den Landtag zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Jersey genehmigt.

Der Ausbau eines weiten DBA-Netzwerkes ist eines der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen Finanzplatzstrategie. Durch ein DBA wird die Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Verkehr verhindert und allfällige Quellensteuern werden reduziert bzw. abgebaut. Im Weiteren können Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden und die Rechtssicherheit wird beispielsweise durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren beziehungsweise Schiedsverfahren erhöht. Dadurch werden wiederum Investitionen befördert und Marktzutritte erleichtert.

Die Regierung ist bestrebt, das DBA-Netz weltweit und innerhalb der EU weiter auszubauen. Durch das Abkommen mit Jersey verfügt Liechtenstein aktuell über 19 unterzeichnete DBA.