Kündigungen beim Entwicklungsdienst

Dr. Aurelia Frick / Regierungsrätin

 

Kleine Anfrage an Regierungsrätin Aurelia Frick
im Landtag vom 3.-5.Oktober 2018

Der Abgeordnete Georg Kaufmann (FL) stellte wegen Mehrfachkündigungen im Liechtensteiner Entwicklungsdienst Fragen an die zuständige Regierungsrätin Aurelia Frick.

Frage:

Im Vaterland vom 25. September 2018 wurde auf der Titelseite von einer Kündigungswelle beim LED berichtet. Per Ende dieses Jahres werden alle bisherigen Projektverantwortlichen nicht mehr beim LED arbeiten. Das bedeutet, drei von fünf Mitarbeitenden werden die Geschäftsstelle verlassen. Diese Projektverantwortlichen waren 17 Jahre, 13 Jahre und über 7 Jahre beim LED angestellt waren – ein unglaublicher Know-how Verlust.  So etwas hat es in der über 50-jährigen Geschichte des LED noch nie gegeben. Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen stellen:

  1. Wurde die Corporate Governance jederzeit eingehalten und ist die Regierung ihrer Oberaufsicht nachgekommen?
  2. Welche Massnahmen wurden von der Geschäftsführung und vom Stiftungsrat ergriffen, um offensichtlichen Problemen, Konflikten oder Divergenzen entgegenzuwirken?
  3. Auf welche Weise wurde die Position der langjährigen Mitarbeitenden wahrgenommen und bei der Lösungsfindung der Konflikte einbezogen?
  4. Welche Gründe führten zur sofortigen Freistellung eines Mitarbeiters und zu den darauf folgenden Kündigungen??
  5. Wurde eine externe Beratungs- oder Mediationsstelle hinzugezogen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Der Public Corporate Governance Code zur Führung von öffentlichen Unternehmen wurde beim LED eingehalten. Allfällige offene Pendenzen wurden vom neuen Stiftungsrat nach einer turnusmässigen Evaluation in Angriff genommen. Das zuständige Ministerium wurde vom Stiftungsrat informiert.

Zu Frage 2:

Der Stiftungsrat ist dem Team mit Vertrauen begegnet und hat alle von Anfang an in den Prozess miteinbezogen. Der Entwicklungsprozess wurde Ende 2017 angestossen und in Teammeetings und in persönlichen Gesprächen begleitet. Die Teammitglieder konnten ihren Input in Workshops mündlich oder schriftlich einbringen.

Zu Frage 3:

Zusätzlich zum bereits beschriebenen inklusiven Prozess hat der Stiftungsrat bei Fragen immer mündlich und schriftlich Gesprächsbereitschaft bekundet, die jährlichen Mitarbeitergespräche geführt, Teammeetings begleitet, Einzel- und Gruppengespräche angeboten und nachgefragt, wo konkrete Anliegen vorliegen.

Zu Frage 4:

Es handelt sich um eine Person, bei der die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben war. Der Schutz der Persönlichkeit gebietet es, dass hier keine weiteren Angaben gemacht werden.

Der daraus resultierende Kündigungsentscheid des Stiftungsrates hat in der Folge zwei Mitarbeiter zur Kündigung veranlasst.

Zu Frage 5:

Ergänzend zur Antwort zu Frage drei kann angefügt werden, dass der Stiftungsrat sehr an einer einvernehmlichen Lösung interessiert war und wiederholt Gesprächsangebote gemacht hat. Externe Hilfe wurde nicht beigezogen.