Gut informiert und versichert in die Ferien-
Tips vom Krankenkassenverband
Die Sommerzeit zieht viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner in die Ferne. Sommerzeit ist Reisezeit! Neue Länder und Kulturen kennen lernen und unbeschwerte Stunden mit der Familie und Freunden geniessen. Doch was, wenn der Ferientraum zum Albtraum wird. Eine Erkrankung trifft Reisende in den Ferien unerwartet und meist unvorbereitet. Nicht alle Reisenden setzen sich vor den Ferien mit der Frage auseinander, wie Sie bei Krankheit im Ausland versichert sind.
Wer zahlt Krankheitskosten während des Aufenthalts innerhalb der EU/EFTA Staaten?
Jeder und jede in Liechtenstein krankenversicherte Person besitzt eine Krankenversicherungskarte. Diese Krankenversicherungskarte dient zum einen als nationaler Versicherungsausweis {Vorderseite}, ist aber im Grunde genommen auch eine Versicherungspolice für Auslandsreisen. Auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte ist nämlich die europäische Krankenversicherungskarte platziert. Mit dieser Karte können in allen EU und EFTA Staaten im Notfall Krankenversicherungsleistungen bei den Vertragsleistungserbringern nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates in dem sich der oder die Versicherte aufhält bezogen werden. Die versicherte Person muss dabei die Leistung nicht vor Ort bezahlen, sondern die Zahlung wird später zwischen dem Ferien- und dem Heimatland und der Krankenversicherung in Liechtenstein abgewickelt. Es entstehen lediglich die Kosten, welche auch die Einwohner des jeweiligen Ferienlandes bezahlen würden. Es ist aber ratsam, sich eine Rechnungskopie geben zu lassen, falls bei der eigenen Krankenversicherung Fragen auftauchen. Es ist zu beachten, dass die Gesundheitssysteme in Europa sehr unterschiedlich sind. Einige Leistungen, die in Liechtenstein in der obligatorischen Krankenpflege inkludiert sind, sind in anderen Gesundheitssystemen nicht von der Grundversicherung gedeckt und umgekehrt.
…. und ausserhalb der EU/EFTA Staaten?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt auch Behandlungen, die ausserhalb der EU / EFTA Staaten in Anspruch genommen werden müssen. Im nicht EU/EFTA Ausland sind sämtliche notfallmässig in Anspruch genommenen Leistungen bis maximal zum doppelten Betrag welchen sie in Liechtenstein kosten würden gedeckt. In vielen Ländern ist man daher mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausreichend versichert.Im Anlassfall sollte die eigene Krankenversicherung kontaktiert werden. Sie kann genau Auskunft geben, wie hoch die Kostenerstattung für Behandlungen im Ferienland ist.
Versicherungsschutz mit Reise- und Auslandsversicherung oder Zusatzversicherungen optimieren
Trotz der relativ guten Deckung mittels der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sollte bei Reisen in Länder innerhalb und ausserhalb der EU/EFTA über eine zusätzliche Reise- und Auslandsversicherung bzw. Zusatzversicherungen nachgedacht werden. Viele organisatorische Leistungen, wie Begleitreisen von Familienangehörigen, Information von Nahestehenden etc. sind nicht in den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung enthalten. Dazu kommt, dass in Ländern mit einem teuren Gesundheitssystem wie den USA oder Australien die Deckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Notfall meist nicht ausreicht. Eine gute Reise- und Auslandsversicherung bzw. Zusatzversicherung sollte beispielsweise zumindest die Deckung aller Heilungskosten im Ausland sowie die Krankentransportkosten (vor allem auch den Rücktransport nach Liechtenstein} umfassen.
Damit Sie Ihre Ferien uneingeschränkt geniessen können, beraten Sie die Liechtensteinischen Krankenversicherungen – CONCORDIA, FKB und SWICA – gerne zu Ihrer Versicherungsdeckung im Ausland.
Einen erlebnisreichen, sonnigen und gesunden Sommer wünscht Ihnen der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV), Geschäftsführer Herr Thomas A. Hasler Landstrasse 151, Schaan