Wer bezahlt Krankheitskosten während Ihres Ferienaufenthalts in den EU/EFTA-Staaten?

Der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV) mit Geschäftsführer Thomas Hasler, unterstützt die Regierung im Bereich "ambulant vor stationär". Mit diesem Beschluss setze die Regierung eine Forderung des LKW aus dem Jahre 2017 um, unterstreicht Thomas Hasler.

Gut informiert und versichert in die Ferien-
Tips vom Krankenkassenverband 

Die Sommerzeit zieht viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner in die Ferne. Sommerzeit ist Reisezeit! Neue Länder und Kulturen kennen lernen und unbeschwerte Stunden mit der Familie und Freunden geniessen. Doch was, wenn der Ferientraum zum Albtraum wird. Eine Erkrankung  trifft  Reisende  in  den Ferien  unerwartet  und  meist  unvorbereitet.  Nicht  alle Reisenden  setzen  sich vor  den  Ferien  mit  der  Frage  auseinander,  wie  Sie  bei  Krankheit  im Ausland versichert sind.

Wer zahlt Krankheitskosten während des Aufenthalts innerhalb der EU/EFTA Staaten?

Jeder   und   jede   in   Liechtenstein   krankenversicherte   Person   besitzt   eine Krankenversicherungskarte. Diese Krankenversicherungskarte dient zum einen als nationaler Versicherungsausweis  {Vorderseite},  ist  aber  im  Grunde  genommen  auch eine Versicherungspolice für Auslandsreisen. Auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte ist nämlich die europäische Krankenversicherungskarte platziert. Mit dieser Karte können in allen EU   und   EFTA   Staaten   im   Notfall  Krankenversicherungsleistungen   bei   den Vertragsleistungserbringern  nach den gesetzlichen  Bestimmungen des  jeweiligen  Staates  in dem sich der oder die Versicherte aufhält bezogen werden. Die versicherte Person muss dabei die Leistung nicht vor Ort bezahlen, sondern die Zahlung wird später zwischen dem Ferien- und dem Heimatland und der Krankenversicherung in Liechtenstein abgewickelt. Es entstehen lediglich  die  Kosten, welche  auch  die  Einwohner  des  jeweiligen  Ferienlandes  bezahlen würden. Es ist aber ratsam, sich eine Rechnungskopie geben zu lassen, falls bei der eigenen Krankenversicherung Fragen auftauchen. Es ist zu beachten, dass die Gesundheitssysteme in Europa sehr unterschiedlich sind. Einige Leistungen, die in Liechtenstein in der obligatorischen Krankenpflege  inkludiert  sind,  sind  in  anderen  Gesundheitssystemen nicht  von  der Grundversicherung gedeckt und umgekehrt.

…. und ausserhalb der EU/EFTA Staaten?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt auch Behandlungen, die ausserhalb der EU / EFTA Staaten in Anspruch genommen werden müssen. Im nicht EU/EFTA Ausland sind sämtliche  notfallmässig  in  Anspruch  genommenen  Leistungen  bis  maximal  zum doppelten Betrag welchen sie in Liechtenstein kosten würden gedeckt. In vielen Ländern ist man daher mit  der  obligatorischen  Krankenpflegeversicherung  ausreichend versichert.Im Anlassfall sollte die eigene Krankenversicherung kontaktiert werden. Sie kann genau Auskunft geben, wie hoch die Kostenerstattung für Behandlungen im Ferienland ist.

Versicherungsschutz  mit  Reise-  und  Auslandsversicherung  oder Zusatzversicherungen optimieren

Trotz der relativ guten Deckung mittels der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sollte bei Reisen in Länder innerhalb und ausserhalb der EU/EFTA über eine zusätzliche Reise- und Auslandsversicherung   bzw.   Zusatzversicherungen   nachgedacht   werden.  Viele organisatorische  Leistungen,  wie  Begleitreisen  von  Familienangehörigen, Information  von Nahestehenden   etc.   sind   nicht   in   den   Leistungen   der  obligatorischen Krankenpflegeversicherung  enthalten.  Dazu  kommt,  dass  in  Ländern mit  einem  teuren Gesundheitssystem wie den USA oder Australien die Deckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung  im  Notfall  meist  nicht  ausreicht.  Eine  gute Reise-  und Auslandsversicherung bzw. Zusatzversicherung sollte beispielsweise zumindest die Deckung aller Heilungskosten im Ausland sowie die Krankentransportkosten (vor allem auch den Rücktransport nach Liechtenstein} umfassen.

Damit Sie Ihre Ferien uneingeschränkt geniessen können, beraten Sie die Liechtensteinischen Krankenversicherungen – CONCORDIA, FKB und SWICA – gerne zu Ihrer Versicherungsdeckung im Ausland.

Einen erlebnisreichen, sonnigen und gesunden Sommer wünscht Ihnen der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV), Geschäftsführer Herr Thomas A. Hasler Landstrasse 151, Schaan