Hickhack um Besetzung des Richterauswahlgremiums

Hat Johannes Kaiser nach seinem Austritt aus der FBP und seinem Verbleib im Landtag weiterhin eine Wählergruppe hinter sich oder nicht? Und wie definiert sich eine solche Gruppe? Diese Fragen und damit Kaisers Verbleib im Richterauswahlgremium beschäftigten den Landtag in seiner Mai-Sitzung. Sie beschäftigten aber auch den Alt-Landtagspräsidenten Peter Wolff in seiner Funktion als juristischer Gutachter sowie Erbprinz Alois als Vorsitzenden des Richterauswahlgremiums.

Text: Heribert Beck

 

 

Wolff für Kaisers Verbleib
Peter Wolff hatte in seinem Gutachten – in Auftrag gegeben vom Landtagspräsidium – festgehalten: «Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine Wählergruppe jede Gruppe von wenigstens 30 Stimmberechtigten eines bestimmten Wahlkreises ist, die bei der Regierung im Sinne von Art. 37 Volksrechtgesetz einen Wahlvorschlag für ihren Wahlkreis, der von allen Mitgliedern der Wählergruppe beglaubigt unterzeichnet wurde, eingereicht hat.» Dies bedeute, kurz gesagt, dass ein Mandatar bei einem Parteiaustritt während der Legislaturperiode weiterhin von einer Wählergruppe legitimiert sei und somit nicht aus einer Kommission abberufen werden könne.

 

Erbprinz skeptisch
Eine Ansicht, die Erbprinz Alois nicht teilt. Laut einer E-Mail an den Landtag bestehe die Gefahr, dass die Interpretation von Wolff verfassungswidrig sei. «Dieses Problem hat auch unseres Erachtens keine aufschiebende Wirkung auf die Wahl eines Mitgliedes der Wählergruppe FBP, müsste aber bezüglich der Mitgliedschaft des Abgeordneten Johannes Kaiser im Richterauswahlgremium noch geklärt werden.»

 

Seger vertritt die FBP
Zumindest die Vertretung der FBP im Richterauswahlgremium konnte der Landtag in seiner Sitzung aber zur allgemeinen Zufriedenheit regeln. Der Abgeordnete Daniel Seger wurde mit dem maximal möglichen Resultat von 25 Stimmen in das Gremium berufen.

14 Abgeordnete sprachen sich ausserdem dafür aus, dass – wie vom Erbprinzen angeregt – ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben werden soll, um Johannes Kaisers künftigen Verbleib im oder Austritt aus dem Richterauswahlgremium abzuklären.

 

Manfred Kaufmann, Landtagsabgeordneter

«Das von der FMA ins Leben gerufene Regulierungslabor scheint sich zu etablieren.»

 

FMA: Nicht unbegrenzt Reserven anhäufen
Der Landtag würdigte den Jahresbericht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) und nahm ihn positiv zur Kenntnis. Die Arbeit der FMA wurde allseits gelobt. Speziell hervorgehoben wurde beispielsweise von Elfried Hasler (FBP), dass die Behörde mit der steigenden internationalen Regulierungsflut zurechtkomme und die Personalkosten stabil blieben. Auch Manfred Kaufmann (VU) lobte die Finanzmarktaufsicht: «Das von der FMA ins Leben gerufene Regulierungslabor scheint sich zu etablieren. Der sprunghafte Anstieg der
Anfragen um fast 300 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist jedenfalls ein starker Indikator dafür.»

«Zudem bin ich persönlich der Meinung, dass zukünftige Jahresgewinne oder ein allfälliger Reservenabbau hauptsächlich für Massnahmen zur Förderung und Weiterentwicklung des Finanzplatzes eingesetzt werden sollten», so Kaufmann weiter. Auch Regierungschef Adrian Hasler vertrat die Ansicht, dass die FMA mit tieferen Reserven auskommen könne. «Wichtig ist aber, dass die Gebühren den laufenden Aufwand decken.»

 

Keine stärkere Regulierung für Treuhänder
Die FMA hatte im Rahmen ihres Jahresberichts ausserdem angekündigt, die Treuhandbranche genauer kontrollieren zu wollen. Vorausgesetzt, sie bekommt den entsprechenden Auftrag vom Landtag. Dazu wird es aber vorerst nicht kommen. «Eine noch höhere Regulierung wird gar nichts bringen. Es würden nur Kunden abwandern», sagte beispielsweise DU-Fraktionssprecher Harry Quaderer. Der gleichen Ansicht war Johannes Hasler (FBP): «Regulierungen sind kein Allheilmittel.»

Eine Ansicht, die auch Regierungschef und Finanzminister Hasler vertrat.