Entsendegesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft
Vaduz – Die Zentrale Paritätische Kommission der Stiftung SAVE hatte den Wirtschaftsminister Daniel Risch am 16. November 2017 zu einem Informationsbesuch in ihre Räumlichkeiten eingeladen. Thema war unter anderem auch die Abänderung des Entsendegesetzes, welche im kommenden Jahr in Kraft treten wird.
Für den Vollzug und die Kontrolle der Gesamtarbeitsverträge wurde von der Stiftung SAVE die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) eingesetzt. Die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) hat die Aufgabe und Kompetenz, den Vollzug und Durchführung der GAV-Bestimmungen im zuständigen Geltungsbereich zu kontrollieren und durchzusetzen. Zu den Hauptaufgaben der ZPK zählen die Durchsetzung der GAV-Bestimmungen und Ausführungen der ZPK-Beschlüsse, die Koordination und Durchführung von Baustellen- und Lohnbuchkontrollen, die Überwachung und der Vollzug der GAV-Unterstellung, Erfassung und Mutationen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten und das Inkasso der Vollzugskostenbeiträge.
Der ZPK SAVE, welche derzeit insgesamt 15 allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge in Liechtenstein kontrolliert und für dessen Durchsetzung verantwortlich ist, war es ein grosses Anliegen dem Wirtschaftsminister die tägliche Arbeit und die Schwierigkeiten bei Kontrollen von Entsendebetrieben näher zu bringen. Er verschaffte sich vor Ort ein Bild der geleisteten und zukünftigen Arbeiten und durfte feststellen, dass die ZPK gute Arbeit leistet und mit der Revision des Entsendegesetzes ein noch wirksameres Arbeitsumfeld erhält.
Seitens der ZPK SAVE wird die Abänderung und Inkrafttretung des Entsendegesetzes per 1. Januar 2018 begrüsst, weil sie damit mehr rechtliche Kompetenzen erhält und somit die Kontrollen effektiver und wirksamer durchführen kann. Die damit zusammenhängende Leistungsvereinbarung zwischen dem Land Liechtenstein und den Sozialpartnern mit dem geplanten neuen Bussenkatalog war ebenfalls Thema. (Magdalena Hilbe)