Neubesetzung Kaderpositionen in öffentlich-rechtlichen Unternehmen

Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch hatte in der Landtags-Sitzung vom 4./5. Dezember 2019 u.a. auch eine Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Transitverkehr der LKWs beim Zollamt in Schaanwald-Tisis zu neantworten

 

Kleine Anfrage des stv. Abg. Alexander Batliner an Regierungschef-Stv. Dr. Daniel Risch in der Oktober-Sitzung des Landtages

 

Frage:

In den vergangenen Wochen und Monaten wurden verschiedene Kaderpositionen von öffentlich-rechtlichen Unternehmen ausgeschrieben und neu bestellt. Hierbei wurde – bis auf eine Ausnahme – die zu vergebende Kaderposition einem Mann zuerkannt. Hierzu folgende Fragen:

 

  1. Stellenausschreibung Intendant Radio Liechtenstein: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
  2. Stellenausschreibung Verwaltungsratspräsident Liechtensteinische Post AG: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
  3. Stellenausschreibung Geschäftsführer Liechtensteinische Post AG: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
  4. Stellenausschreibung Geschäftsführer Verkehrsbetrieb „LIECHTENSTEINmobil’: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
  5. Stellenausschreibung Geschäftsführer Liechtenstein Marketing: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viel davon waren von Frauen? Weshalb bekam eine Frau gegenüber den sich bewerbenden Männern den Vorzug?

 

Antwort:

Zu Frage 1-5:

Gemäss Art. 4 Abs. 1 ÖUSG obliegt der Regierung die Bestellung der strategischen Führungsebene der öffentlichen Unternehmen. Von den angefragten Positionen fällt somit einzig die Wahl des Verwaltungsratspräsidenten der Liechtensteinischen Post AG in den Kompetenzbereich der Regierung. Die Antworten bezüglich der Bestellungen im Bereich der operativen Führungsebene, welche nicht in den Kompetenzbereich der Regierung fallen, wurden von den entsprechenden Unternehmen eingefordert.

 

Frage Position Total Bewerber davon Frauen davon Männer Gründe für Auswahl
1 Intendant Radio L 15 1 14 Die Bewerberin erfüllte wesentliche Qualifikations-anforderungen nicht.
2 Verwaltungsrats-präsident  Liechtensteinische Post AG 7 0 7 Keine weibliche Bewerbung eingegangen.
3 Geschäftsführung Liechtensteinische Post AG 28 1 27 Die Entscheidung für einen Mann fiel aufgrund seiner spezifischen Kenntnisse, der beruflichen Erfahrung und Kompetenzen. Die Wahl fiel auf einen internen Kandidaten, wodurch aufgrund des gleichzeitigen Ausscheidens zweier Geschäftsleitungsmitgliederdie Kontinuität gewahrt werden konnte.
4 Geschäftsführung Verkehrsbetrieb LiechtensteinMobil 7 1 6 Die einzige Bewerberin fiel aufgrund fehlender Qualifikation nicht in die engere Auswahl.
5 Geschäftsführung Liechtenstein Marketing 41 10 31 Ausschlaggebend für die Wahl waren die Qualifikation und der Leistungsausweis der Kandidatin.

 

 

Geschenk zur Jubiläumsfeier 200 Jahre Postwesen in Liechtenstein


Kleine Anfrage des Abg. Daniel Seger an Regierungschef-Stv. Daniel Risch in der Oktober-Session des Landtages

 

Frage:

Mit Schreiben beziehungsweise Paket vom 18. September 2017 hat die Liechtensteinische Post AG, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsleitung, Roland Seger, und den Leiter Kommunikation/Digitalisierung/Services, Wolfgang Strunk, mir und anderen Landtagsabgeordneten ein Geschenk zur Jubiläumsfeier 200 Jahre Postwesen in Liechtenstein zukommen lassen. Dabei handelt es sich um einen Sonderblock Briefmarken als Erinnerung an die Gründung der Briefsammelstelle Balzers vor 200 Jahren, wobei dieser Sonderblock 3 Motive aus der Postgeschickte «Postbote, «Posthorn» und «Postkutsche», die als Stahlstiche gefertigt wurden, besteht. Aufgrund der Absage des Jubiläumsanlasses am 31. August 2017, sei es nicht möglich gewesen, das Geschenk persönlich zu übergeben, weshalb entschieden worden sei, dieses Geschenk per Post zukommen zu lassen. Meine Fragen dazu:

  1. Wer neben mir waren die Adressaten dieses Geschenks?
  2. Wie viele Personen haben ein solches Geschenk erhalten?
  3. Wie teuer war ein solches Geschenk, wenn man miteinbezieht, die Briefmarken, das Passepartout, der Rahmen und Porto, etc?
  4. Was waren die Gesamtkosten, die für dieses Geschenk für die Erstellung, Produktion und Versand angefallen sind?
  5. Wie steht die Regierung generell zu Geschenken an Landtagsabgeordnete und allenfalls andere politische Exponenten, die von Unternehmen, deren Hauptaktionär beziehungsweise Teilaktionäre das Land Liechtenstein ist, die gemacht werden?

Antwort:

Zu Frage 1:

Die Geschenke wurden an alle Regierungsmitglieder, alle Landtagsabgeordneten, alle Regierungsrats-Stellvertreter, die stellvertretenden Landtagsabgeordneten, den Präsidenten und Vizepräsidenten der LIHK, den Präsidenten und Vizepräsidenten der Wirtschaftskammer, den Präsidenten des LANV, an Frau Susanne Ruoff von der Schweizerischen Post und an die Herren Georg Pölzl und Stefan Nemeth von der Österreichischen Post geschickt. Dieser Personenkreis wurde auch zu den 200 Jahr Feierlichkeiten eingeladen.

Zu Frage 2:

Es haben insgesamt 57 Personen ein solches Geschenk erhalten.

Zu Frage 3:

Die Kosten für ein Geschenk beliefen sich auf CHF 21.17 und beinhalteten folgende Einzelkosten:

 

Kosten Rahmen                                             CHF      9.90

Produktionskosten Briefmarke                     CHF      0.95

Verpackung PostPac Nr. 3                             CHF      1.90

Kommissionierung                                         CHF     8.42

 

Von den 57 Geschenken wurden 54 Geschenke im Inland im Rahmen der normalen Zustelltour zugestellt, bei 3 Geschenken erfolgte der Versand in Ausland. Für die Inlandssendungen sind in der Gesamtkalkulation keine Kosten berücksichtigt, die Kosten der Auslandsendungen sind in den Gesamtkosten enthalten.

Zu Frage 4:

Insgesamt beliefen sich die Kosten für alle Geschenke auf CHF 1‘236.70.

Zu Frage 5:

Die Regierung ist der Ansicht, dass beim Verteilen von Geschenken durch öffentlich-rechtliche Unternehmen Zurückhaltung geboten ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Unternehmen in einer Phase von unternehmerischen Herausforderungen steht. Dennoch gibt es Anlässe oder Ereignisse, wie zum Beispiel ein Jubiläum, an welchem die Verteilung von Geschenken denkbar erscheint, sofern sich die Kosten in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Aus Sicht der Regierung zählt das Jubiläum „200 Jahre Postwesen in Liechtenstein“ zu einem solchen Anlass.

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Einhebung von Postfachgebühren
durch die FL Post


Kleine Anfrage des Abg. Herbert Elkuch an
Regierungschef-Stv. Dr. Daniel Risch

 

Frage:

Seit Bestehen der Post sind die Postfächer gratis. Jetzt ist Schluss damit. Die Reinigung und die Befüllung der Postfächer sollen zu hohe Kosten verursachen. Die Postfachbenutzer wurden angeschrieben, im Voraus jährlich CHF 120 einzuzahlen, ansonsten das Postfach ab 1. Januar 2018 nicht mehr bedient wird. Als Alternative kann eine im Schreiben beigelegte Verzichterklärung unterschrieben werden, dann wird die Post kostenlos an die Domiziladresse gebracht.

  1. Die Regierung hat die Oberaufsicht über die Post. Wurde die Regierung über diese Aktivitäten der Postoberen informiert, gab sie grünes Licht oder veranlasste die Regierung selbst die Gebührenerhebung und wenn, handelte die Post in der Folge korrekt im Auftrag der Regierung?
  2. In Deutschland kostet ein Postfach der deutschen Bundespost eine Jahresmiete von EUR 19,90 (inklusive Umsatzsteuer und zwei Schlüssel). Eine Kaution wird nicht eingehoben. Wie rechtfertigt die Regierung als Oberaufsicht diesen sechsfach oder rund sechsfach höheren Preis der Liechtensteinischen Post und dazu noch eine Kaution von CHF 40 für die Schlüssel?
  3. Mit dieser Massnahme gibt es einerseits Einnahmen aus der Postfachgebühr, andererseits leere Postfächer und die Pöstler müssen anstatt der einfachen Befüllung der Postfächer im Trockenen unter weit schwierigeren Bedingungen die Post bei Schnee und Regen auch in eisiger Kälte an die Haushalte zustellen. Mit welchen Mehrerträgen oder Verlusten für die Post rechnet die Regierung, respektive was wurde der Regierung von Seiten der Post vorgerechnet?
  4. Mit Schreiben vom Mai bat die Post die Haushalte ausserhalb zusammenhängend überbauter Gebiete, als Variante ein Postfach zu nehmen, da die Zustellkosten zu teuer seien. Wenn jetzt diese Postkunden eine Verzichtserklärung für das Postfach einreichen, wird dann die Post wieder nach Hause zugestellt oder werden diese Haushalte vom Grundversorgungsauftrag der Post, nämlich alle Bürger gleich zu behandeln, ausgeschlossen?

Antwort:

 

Vorgängig zur Beantwortung dieser kleinen Anfrage ist anzumerken, dass die Ausgestaltung der Dienstleistung „Postfächer“ als eine operative Angelegenheit der Liechtensteinischen Post angesehen wird. Zur Beantwortung der kleinen Anfrage war es deshalb notwendig, die Antworten von den Verantwortlichen der Liechtensteinischen Post AG einzuverlangen.

Zu Frage 1:

Das zuständige Ministerium wurde im Rahmen eines Quartalstreffens durch den Verwaltungsrat über die Einführung der Postfachgebühren informiert. Da die Postfachzustellung nicht unter den Universaldienst gemäss Art. 5 Postgesetz fällt und somit eine operative Fragestellung darstellt, welche in den Kompetenzbereich der strategischen Führungsebene fällt, war es nicht an der Regierung, diesbezüglich etwas zu veranlassen. Das zuständige Ministerium hat die Entscheidung der Verantwortlichen der Liechtensteinischen Post AG zur Kenntnis genommen. Diese ist frei in der Ausgestaltung und Preisfestlegung dieser Zusatzdienstleistung.

Zu Frage 2:

Die Grundlagen für die Festsetzung der Postfachgebühren der Deutschen Post sind der Liechtensteinischen Post AG nicht bekannt. Der Preisunterschied rechtfertigt sich aufgrund des von der Liechtensteinischen Post AG angestellten Vergleichs vor allem wegen des Leistungsangebots sowie der Kaufkraft der Bevölkerung. Das Angebot der Liechtensteinischen Post AG unterscheidet sich im Vergleich zur Deutschen Post im Wesentlichen in folgenden Leistungen:

 

  • Zusicherung eines Zustellzeitfensters bis 07.45 Uhr
  • Möglichkeit, dass sämtliche Post (also auch Pakete, eingeschriebene Sendungen, Express-Sendungen) ins Postfach zugestellt werden kann
  • 4 Postfachschlüssel sind gegen eine Kaution inbegriffen
  • 2 Unteradressaten sind inbegriffen
  • Zusatzdienstleistung «Post zurückbehalten» ist während zwei Wochen pro Jahr inbegriffen
  • Zugang zu den Postfachanlagen an 7 Tagen der Woche möglich

Zu Frage 3:

Der Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Post hat im Rahmen eine Analyse der bestehenden Dienstleistungen eine Beurteilung der Dienstleistung „Postfächer“ vorgenommen. Aufgrund der anfallenden Mehrkosten für die Bereitstellung dieser Dienstleistung sowie aufgrund des damit verbundenen Zusatznutzens für den Kunden hat der Verwaltungsrat entschieden, eine Gebühr zu erheben. Der Verwaltungsrat rechnet mit einem Mehrertrag von bis zu CHF 175‘000, sofern die Anzahl der Postfach-Kündigungen nicht mehr als 20 % beträgt. Derzeit liegt die Kündigungsrate bei 12 %.

Eine verlässliche Rechnung der Effekte aus dieser Änderung liegt der Liechtensteinischen Post AG derzeit noch nicht vor. Eine effektive Rechnung dazu kann erst vorgenommen werden, nachdem klar ist, wie viele Postfachnutzer ihr Postfach kündigen bzw. behalten werden. Derzeit läuft die Frist zur Kündigung des Postfachs noch.

Zu Frage 4:

Die Haushalte ausserhalb zusammenhängend überbauter Gebiete sind von den Postfachgebühren befreit. Möchte ein betroffener Haushalt keine Zustellung in ein Postfach, wird die Tagespost an eine Fachanlage am Rand des bebauten Gebiets zugestellt. Dies ist entsprechend in den AGB «Zustellgebiet und Hausbriefkästen» der Liechtensteinischen Post AG geregelt. Mit dieser Vorgehensweise stellt die Liechtensteinische Post AG die gesetzliche Grundversorgung sicher.

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Sanierung des Landtagsgebäudes
und des Vorplatzes

Kleine Anfrage des Abg. Ado Vogt an
Regierungschef-Stv. Dr. Daniel Risch

 

Frage:

Wie wir Abgeordneten selbst feststellen durften, müssen das Dach und mittelfristig eventuell auch der Vorplatz sowie die Mauerkronen umfangreich saniert werden. Bereits im Jahr 2015, also knapp sieben Jahre nach der Einweihung dieses Gebäudes wurden erste Abplatzungen festgestellt. Hierzu meine Fragen an die Regierung?.

  1. Wie hoch sind die total geschätzten Sanierungsarbeiten über die nächsten drei Jahre?
  2. Waren die Frost- sowie Tausalzbeständigkeit der Ziegel ein Kriterium bei der Wahl des Materials?
  3. Gab es zur Zeit der Auswahl des Baumaterials Erfahrungen mit diesem Baustoff unter ähnlichen Bedingungen in unseren Breitengraden?
  4. Wird seitens Regierung ein Architekturwettbewerb für die Neugestaltung des Dachs und allenfalls weiterer Baukörper in Betracht gezogen?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Die Instandsetzungsarbeiten am Peter-Kaiser-Platz umfassen die Platzanlage, Abdeckungen des äusseren Sichtmauerwerks und die beiden Steildachhälften des Landtagsgebäudes. Das Amt für Bau und Infrastruktur wird der Regierung im Herbst dieses Jahres dazu jeweils Sanierungsvorschläge zur Beschlussfassung vorlegen. Die zu erwartenden Sanierungskosten hängen von der Wahl der Sanierungslösung ab, sodass im Augenblick noch keine kostenverbindlichen Aussagen dazu gemacht werden können. Die Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich in den kommenden zwei Jahren durchgeführt.

Zu Frage 2:

Zur Frost-/Tausalzbeständigkeit der verwendeten Ziegel wurden im Vorfeld der Planung und Realisierung des Landtagsgebäudes umfangreiche Laboruntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen führten zum Schluss, dass das Klinkermaterial das erforderliche Kriterium der Frost-/Tausalzbeständigkeit erfüllt. Hinsichtlich des Einsatzes von Tausalz gab es die Einschränkung, dass dieses auf dem Platzbelag für den Wegeunterhalt im Winter in möglichst geringem Masse einzusetzen ist.

Zu Frage 3:

Erfahrungen mit dem Baumaterial Klinker gibt es nicht nur in unseren Breitengraden, sondern auch hierzulande. Bekannte Beispiele in Liechtenstein sind das seit den 1970-iger Jahren bestehende Schulzentrum Mühleholz in Vaduz oder aus jüngerer Zeit das Saalgebäude Zuschg der Gemeinde Mauren in Schaanwald. Man muss sich aber bewusst sein, dass das Landtagsgebäude in seiner Gestaltung, seiner baulichen Konstruktion und sicherlich auch hinsichtlich seiner Orientierung (Schatten am Morgen, Sonneneinstrahlung am Nachmittag) ein wesentlich komplexeres Gebäude ist. So handelt es sich hierbei tatsächlich um einen baulichen Prototypen, der nicht ohne weiteres mit anderen Klinkerbauten verglichen werden kann.

 Zu Frage 4:

Es geht bei der Neugestaltung der Dachflächen lediglich um die Neueindeckung des Steildachs. Dafür kommen mehrere Material- und Ausführungsvarianten in Frage, die derzeit durch die entsprechende Fachstelle evaluiert werden. Ein Architekturwettbewerb wird nicht durchgeführt.

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Besteuerung Bruttospielertrag von Casinos

Kleine Anfrage des Abg. Thomas Lageder an
Regierungschef-Stv. Daniel Risch

 

Frage:

In Art. 73 des Geldspielgesetzes normiert der Gesetzgeber in Abs. 2, Bst. a die Abgaben für Spielbanken wie folgt:

  1. a) bei Spielbanken: mindestens 17,5% und höchstens 40% der Bruttospielerträge, wobei der Abgabesatz progressiv gestaltet wird.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Welchen Prozentsatz sowie welchen absoluten Betrag müssen Spielbanken bei Bruttospielerträgen von CHF 500’000, CHF 1 Mio., CHF 2 Mio. und CHF 5 Mio. leisten?
  2. Bei welchem Betrag wird der maximale Abgabesatz von 40% erreicht?
  3. Kann die Regierung die progressive Abgabekurve für Spielbanken auf den Bruttospielertrag grafisch darstellen?
  4. Wie viele Spielbanken in der Schweiz sind jünger als fünf Jahre?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Der Basisabgabesatz beträgt 17.5 %. Der Grenzabgabesatz beträgt ab der 1. Million Bruttospielertrag 2.75 % und erhöht sich für jede weitere angefangene Million Bruttospielertrag um weitere 2.75 %. Bezüglich der nachgefragten Bruttospielerträge betragen die Abgabensätze in Prozent bzw. in absoluten Beträgen somit wie folgt:

Zu Frage 2:

Der maximale Abgabesatz wird bei einem Bruttospielertrag von CHF 10 Mio. erreicht. Das maximale Marktpotenzial liegt nach Berechnungen der zuständigen Stelle bei rund CHF 19 bis 21 Mio. Bruttospielertrag. Schöpfen zwei Spielbanken dieses Marktpotenzial in etwa gleich aus, fällt der maximale Abgabesatz bei Ausschöpfung des Marktpotenzials an.

Zu Frage 3:

Ja, das zuständige Ministerium kann dies und hat eine solche Grafik auch bereits mit Medienmitteilung vom 28. September 2017 an die Medien weitergegeben. Die grafische Darstellung kann nach Rücksprache mit dem Parlamentsdienst nicht auf dem üblichen Weg publiziert werden. Aus diesem Grunde wird die Beantwortung dieser kleinen Anfrage inkl. der grafischen Darstellung den Abgeordneten im Anschluss an die Landtagssitzung elektronisch zugestellt werden.

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, beträgt der Basisabgabesatz 17.5 %. Der Grenzabgabesatz beträgt ab der 1. Million Bruttospielertrag 2.75 % und erhöht sich für jede weitere angefangene Million Bruttospielertrag um weitere 2.75 %. Der moderate Basisabgabesatz von 17.5 % und die relativ steil ansteigende Abgabekurve entsprechen damit den Zielsetzungen des Geldspielgesetzes wie attraktiver Standort, angemessene Rendite, aber auch die Abschöpfung unverhältnismässig hoher Renditen.

Zu Frage 4:

Zwei Spielbanken in der Schweiz sind jünger als fünf Jahre, nämlich das Swiss Casino in Zürich und das Casino Neuchâtel in Neuenburg, die beide Ende 2012 eröffneten.