Steuerbefreite Nachdeklaration von unversteuertem Vermögen

Adrian Hasler an der Jungbürgerfeier: Wenn ihr das Gefühl habt, dass eine Entwicklung in die falsche Richtung geht, dann macht euch bemerkbar. Tretet in Dialog mit der Politik und präsentiert eure Lösungsvorschläge!

 

Kleine Anfrage des Abg. Christoph Wenaweser an Regierungschef Adrian Hasler

 

Frage:

Auf Initiative unserer Landtagsfraktion wurde im Zuge einer Steuergesetznovelle mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2014 das schweizerische Modell der für jeden Steuerpflichtigen einmal im Leben möglichen, strafbefreiten Nachdeklaration von zuvor unversteuertem Vermögen eingeführt.

  1. Wieviele steuerpflichtige Personen haben in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?
  2. Wie hoch waren beziehungsweise sind die dadurch entstandenen Steuereinnahmen in diesen Jahren?

Antwort:

Zu Frage 1:

Im Jahr 2014 haben 396 Personen, im Jahr 2015 266 Personen und im Jahr 2016 300 Personen eine Selbstanzeige erstattet. Im Jahr 2017 sind bis anhin 190 Selbstanzeigen eingegangen.

Zu Frage 2:

Aus den im Jahr 2014 eingegangenen Selbstanzeigen resultierten Steuereinnahmen für Land und Gemeinden von rund CHF 10.8 Mio., aus den im Jahr 2015 eingegangenen Selbstanzeigen Einnahmen von rund CHF 5.2 Mio., aus den im Jahr 2016 eingegangenen Selbstanzeigen Einnahmen von rund CHF 3.6 Mio. und aus den bisher im Jahr 2017 eingegangenen Selbstanzeigen Einnahmen von rund CHF 2.1 Mio.

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Steuererklärungen juristischer Personen

Kleine Anfrage des Abg. Christoph Wenaweser an
Regierungschef Adrian Hasler

 

 

Frage:

Nach Ablauf der Übergangsbestimmungen im Rahmen des revidierten Steuergesetzes hat ab dem Steuerjahr 2014 die Zahl der Steuererklärungen juristischer Personen signifikant zugenommen, nicht jedoch das für die Revision zuständige Fachpersonal bei der Steuerverwaltung.

  1. Welcher durchschnittliche Personalbestand pro Jahr in Vollzeitequivalenten standen der Steuerverwaltung für die Revision von Steuererklärungen juristischer Personen für die Steuerjahre 2013, 2014, 2015 und 2016 zur Verfügung und wie hoch ist der aktuelle Personalbestand ebenfalls in Vollzeitequivalenten?
  2. Für die Steuerjahre 2014, 2015 und 2016 lautet die Frage, wieviele Steuererklärungen juristischer Personen jeweils einzureichen waren, wieviele davon tatsächlich eingereicht wurden und wieviele davon inzwischen revidiert sind?

Antwort:

Zu Frage 1:

Die Hauptveranlagungszeit eines Steuerjahres dauert vom 1. Juli des Folgejahres bis zum 30. Juni des nächsten Jahres. D.h. das Steuerjahr 2013 wird zu einem Grossteil in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 veranlagt. Deshalb erwähnen wir jeweils den Mitarbeiterbestand der Abteilung Juristische Personen per 1. Juli eines Jahres:

  • Juli 2014: 10.7 FTE
  • Juli 2015: 15.9 FTE
  • Juli 2016: 16.9 FTE
  • Juli 2017: 17.5 FTE

Zu Frage 2:

Die Anzahl der Veranlagungen für das Steuerjahr 2014 betrug 21‘962 Fälle, davon wurden rund 1‘300 Steuerpflichtige mangels Einreichung der Steuererklärung durch Ermessens­einschätzung veranlagt. Betreffend das Steuerjahr 2014 sind per 30.09.2017 noch 403 Fälle (1,8%) noch nicht veranlagt.

Die Anzahl der Veranlagungen für das Steuerjahr 2015 betrug 19‘532 Fälle, davon wurden rund 1‘000 Steuerpflichtige mangels Einreichung der Steuererklärung durch Ermessens­einschätzung veranlagt. Betreffend das Steuerjahr 2015 sind per 30.09.2017 noch 2‘181 Fälle (11.2%) noch nicht veranlagt.

Die Anzahl der Veranlagungen für das Steuerjahr 2016 beträgt 17‘796 Fälle, davon haben 8‘629 Steuerpflichtige – in der Regel unter Beantragung von Fristverlängerungen – die Steuererklärung 2016 per 30.09.2017 noch nicht eingereicht.