Grosses Interesse am 7. Jahrestreffen der betrieblichen Datenschutzverantwortlichen

"Jeder ist von Datenbearbeitungen betroffen und wird insbesondere durch die Stärkung der Rechte von der DSGVO geschützt. Schon allein aus diesem Grund sollte auch jeder ein Interesse an diesem neuen Rechtsrahmen haben", resümierte Mittelberger.

 

Teilnehmerzahl auf 55 Vertreter/Innen aus 160 Unternehmen angestiegen

Vaduz – Die Datenschutzstelle lud am 26. September 2017 die Datenschutzverantwortlichen der Unternehmen ein, um sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzbereich sowie vor allem über die kommende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu informieren. Die Teilnehmerzahl ist im Vergleich zu den Vorjahren weiter gestiegen.

Es waren 55 Vertreterinnen und Vertreter von über 160 Liechtensteiner Unternehmen aus den Bereichen Finanzdienstleistung, Industrie bzw. IT / Telekommunikation sowie Institutionen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich der Einladung gefolgt. Das Interesse zeigt, dass der Bedarf an Aufklärung und Austausch zum Thema Datenschutz, und hier vor allem was die DSGVO betrifft, in Liechtenstein sehr gross ist. „Ein solcher Anlass ist für Unternehmen die ideale Plattform, um voneinander zu lernen, Erfahrungen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen, die bei der Bewältigung der gerade in der aktuellen Phase der Vorbereitung zur Umsetzung der kommenden DSGVO unbezahlbar sind“, fasste Veranstalter und Datenschutzbeauftragter Philipp Mittelberger das Ziel der Veranstaltung zusammen.

Datenschutz-Grundverordnung im Fokus

Die DSGVO ist seit dem 25. Mai 2016 in Kraft und wird ab dem 25. Mai 2018 in der EU anwendbar sein. Amtsleiter Bernd Hammermann vom Amt für Justiz informierte in seinem Vortrag über den aktuellen Stand der Arbeiten zur Ausgestaltung des begleitenden Rechtsrahmens betreffend die DSGVO im nationalen Recht. „Obwohl das Inkrafttreten der DSGVO in Liechtenstein später sein wird, ist jeder bereits heute dazu aufgerufen, die Umsetzung der neuen Regelungen im Unternehmen vorzubereiten. Unternehmen sind aufgefordert sich am Gesetzgebungsprozess zu beteiligen, indem sie ihre Sicht der Dinge mitteilen. Nur so kann der neue Rechtsrahmen passend für Liechtenstein gestaltet werden.“, zeigte sich Hammermann überzeugt.

Im Anschluss informierte Philipp Mittelberger in seinem Vortrag die Teilnehmer über die von der Artikel-29-Datenschutzgruppe bisher veröffentlichten Leitlinien. Dies sind Dokumente zu den Themen Recht auf Datenübertragbarkeit, federführende Behörde, Datenschutz-Folgenabschätzung sowie zum Datenschutzbeauftragten, welche alle auf der Internetseite der Datenschutzstelle verlinkt sind.

Vorbereitungen zur Umsetzung der DSGVO

In einem zweiten Teil der Veranstaltung stellte Serpil Aydar von der Baloise Life (Liechtenstein) AG die Erfahrungen zur Vorbereitung auf die Umsetzung der DSVGO aus der Sicht eines Unternehmens vor. Sie riet den Unternehmen unter anderem, die Zuständigkeiten innerhalb der Organisation klar und rechtzeitig zu definieren, den Austausch mit anderen (bspw. externen Sparring Partner) zu suchen, die interne Sensibilisierung auf allen Ebenen voranzutreiben sowie vor allem ein Verzeichnis der bearbeiteten Personendaten zu erstellen. „Der Countdown läuft und die Unternehmen sollten die Aufwandszeit keinesfalls unterschätzen“, brachte es Aydar auf den Punkt.

„Jeder ist von Datenbearbeitungen betroffen und wird insbesondere durch die Stärkung der Rechte von der DSGVO geschützt. Schon allein aus diesem Grund sollte auch jeder ein Interesse an diesem neuen Rechtsrahmen haben“, resümierte Mittelberger.