Sind Liechtensteins fünf Bürgergenossenschaften ein Anachronismus?

Auf dieser rund 42'000 m2 grossen Fläche hätte ein LFV-Projekt mit Gebäude und Trainingsfeldern für Liechtensteins Fussball-Junioren und Trainingsgelände für alle Teams des Fussballverbandes entstehen sollen. Die Eschner Bürgergenossenschaft hat das Projekt gegen die Meinung des Gemeinderates abgelehnt. Lesen Sie mehr über Liechtensteins Bürgergenossenschaften in der LIE-ZEIT-Printausgabe an diesem Samstag.

Brauchen wir wirklich eine zweite „Verwaltung“?

Liechtensteins Bürgergenossenschaften machten in den vergangenen Monaten zweimal von sich reden: einmal mit dem negativen Entscheid gegen einen muslimischen Friedhof und einmal mit der Ablehnung eines Trainingszentrums des Fussballverbands. Einmal ging es um 10‘000 Quadratmeter, einmal um 40‘000.

Das Ergebnis war dasselbe – mit unterschiedlicher Deutlichkeit. Gegen den muslimischen Friedhof sprachen sich die Vaduzer Bürgergenossen sehr deutlich aus. Das Trainingszentrum des Liechtensteiner Fussballverbands (LFV) stiess auf eine knappe Ablehnung der Eschner Bürgergenossen mit 113 Nein- zu 107 Ja-Stimmen. Die Botschaft scheint aber in beiden Fällen die zu sein, dass die Bürgergenossenschaften keinen Boden herzugeben gewillt sind.

Zwei Klassen von Einwohnern

Bürgergenossenschaften im heutigen Stil sind in Liechtenstein ein relativ neues Phänomen. Es gibt sie seit etwas mehr als zehn Jahren. Laut Gesetz über die Bürgergenossenschaften musste damals bis zum 13. Juni 2004 eine Regelung mit der Gemeinde zustande kommen, ob nun eine Genossenschaft gegründet wird oder nicht. Es entstanden solche in Balzers, Triesen, Vaduz, Eschen und Mauren. Zu den Aufgaben der Genossenschaften sagt Ursula Wachter, Vorsitzende der Bürgergenossenschaft Vaduz (BGV): «Das Genossenschaftsgut ist nachhaltig zu verwalten und für die kommenden Generationen zu wahren. Erträgnisse aus dem Genossenschaftsgut sind insbesondere zur Pflege und zum Schutz von Wald und Weide sowie für andere, vor allem kulturelle Gemeinschaftsaufgaben zu verwenden.» Zusammengefasst ist es also die Aufgabe der Genossenschaften, das Bürgervermögen zu verwalten. Dazu zählen vor allem Böden in den verschiedenen Zonen von Bauzone bis Landwirtschaftszone. Mitglied können die Bürger einen Gemeinde werden, während die Entscheide der politischen Gemeinden von allen dort wohnenden Einwohnern mit Liechtensteiner Nationalität gefällt werden.

«Der Friedhof stand nicht im Zentrum»

In den Jahren nach ihrer Gründung sind die Bürgergenossenschaften kaum öffentlich in Erscheinung getreten; bis zur geplanten Errichtung eines muslimischen Friedhofs auf einer Parzelle an der Feldkircher Strasse in Schaan, die der Vaduzer Bürgergenossenschaft gehört. Bürgermeister Ewald Ospelt relativiert: «Es ging Ende November 2016 in erster Linie nicht um einen Entscheid für oder gegen einen muslimischen Friedhof, sondern um ein Verhandlungsmandat für den Vorstand der Bürgergenossenschaft.» Gegenstand dieses Mandats wäre es gewesen, weitere Abklärungen beziehungsweise Verhandlungen in dieser Angelegenheit vornehmen zu können respektive zu dürfen. Letztlich sei jedoch leider ausschliesslich die Frage der Errichtung des muslimischen Friedhofs im Vordergrund gestanden. Dieser sollte sich ausserhalb des Siedlungsgebietes befinden und zentral in Liechtenstein gelegen sein, was bei der Parzelle an der Feldkircher Strasse der Fall gewesen wäre.

Politischer Entscheid war noch ausstehend

Auf den gleichen Umstand wie der Bürgermeister weist Ursula Wachter hin: «Bei der Abstimmung über die Frage, ob die BGV eine Teilfläche Wald den Gemeinden des Landes zur Schaffung eines muslimischen Friedhofs zur Verfügung stellen will, ging es für die BGV nicht um die politische Entscheidung, ob ein muslimischer Friedhof überhaupt gebaut werden soll, denn dafür ist sie gar nicht zuständig.»

Die BGV habe damals vielmehr darüber entscheiden sollen, ob sie diese Waldfläche anders bewirtschaften will als bisher. «Auch wenn die BGV einer anderen Bewirtschaftung ihres Waldes zugestimmt hätte, hätte dies noch lange nicht bedeutet, dass dann auch ein muslimischer Friedhof gebaut worden wäre. Diese Entscheidung der politischen Gemeinden stand ja noch aus.»

Ängste ausschlaggebend

Zu den mutmasslichen Gründen für die Ablehnung sagt Ewald Ospelt: «Es war und ist heute noch eine schwierige Zeit, solche Themen möglichst emotionslos abhandeln zu können. Vielleicht hätte man einen längeren Vorlauf beziehungsweise verstärkte Informationsarbeit etc wählen sollen. Ängste, Unsicherheit und zum Teil Unwissenheit waren meines Erachtens ausschlaggebend.» Die Zusammenarbeit mit der Bürgergenossenschaft im Allgemeinen ist jedoch gemäss dem Bürgermeister sehr gut und geschehe in gegenseitiger Achtung und Wertschätzung zwischen politischer Gemeinde und Genossenschaft.

«Zukunftsträchtig und am -richtigen Ort»

Gut ist die Zusammenarbeit zwischen Bürgergenossenschaft und politischer Gemeinde auch in Eschen, wie Vorsteher Günther Kranz betont: «Wenn die Gemeinde strategische Projekte auf den Weg brachte, kam nie Widerstand. Es wurden Fragen gestellt und beantwortet und dann an einem Strick gezogen.» Dennoch kam es auch hier zu einem ablehnenden Entscheid gegen den Wunsch der politischen Gemeinde. Nicht gewollt ist ein Trainingszentrum für den Fussballverband. Im Baurecht hätten auf dem vorgesehenen Areal vier Fussballfelder entstehen sollen, auf denen jährlich 1200 Trainingseinheiten der verschiedenen Verbandsteams durchgeführt worden wären. Zudem sollte ein Gebäude entstehen, in welchem sich die Geschäftsstelle, das Materiallager und das medizinische Zentrum befunden hätten.

«Aus unserer Sicht war das Projekt in dieser Form optimal konzipiert. Vom idealen Standort in einer dem Sport gewidmeten Zone über die Finanzierung der Investition bis hin zum Betrieb und Unterhalt hat bei diesem Projekt alles gestimmt», sagte Philipp Patsch, der Generalsekretär des LFV, im Anschluss an den negativen Entscheid gegenüber dem «Vaterland».

«Die Gemeinde wurde in der Vorbereitung des Entscheids vom LFV stets detailliert über den Stand der Fortschritte informiert», sagt Günther Kranz. Entsprechend habe sich der Gemeinderat auch für das Projekt ausgesprochen. «Wir hielten es für zukunftsträchtig und am richtigen Ort.» Es hätte Synergien geschaffen, wäre imagefördernd gewesen und hätte Handel und Gewerbe Erträge eingebracht. «Auch der Vorstand der Bürgergenossenschaft war von Anfang an in das Projekt einbezogen und hat es unterstützt. Es war also keinesfalls ein Alleingang irgendeines Partners. Leider war dem Projekt kein Erfolg beschieden – das ist zu akzeptieren.»

Unbegründete Ängste

Auch für Werner Bieberschulte, Vorsitzender der Bürgergenossenschaft Eschen, sei die Ablehnung des Baurechts durch die Bürgergenossenschaft nicht nachvollziehbar. Seiner Ansicht nach habe dieser Entscheid verschiedene Gründe. Auch er glaubt, dass die Landwirte befürchteten, Boden zu verlieren. «Das wäre aber nicht der Fall gewesen, denn das Gebiet ist Gemeindegebiet und gehört der Bürgergenossenschaft. Das Grundstück ist für solche Projekte vorgesehen», sagte Bieberschulte gegenüber dem «Vaterland».

«Nicht mehr zeitgemäss»

Die einzige grosse Gemeinde Liechtensteins ohne Bürgergenossenschaft ist Schaan. Vorsteher Daniel Hilti war im Jahr 2004 gegen die Gründung einer solchen Genossenschaft. In einer Zeit also, in der in der Schweiz bereits die Tendenz vorherrschte, weg von den Bürgergenossenschaften zu kommen, und Liechtenstein einen eigenen Weg ging. «Für mich ergab es keinen Sinn, eine Parallelverwaltung innerhalb der Gemeinde aufzubauen und über 20 Millionen Franken als Ablöse von Grundstücken zu leisten, die bis anhin der politischen Gemeinde gehörten. Zudem war ich der Ansicht, dass eine Bürgergenossenschaft nicht mehr zeitgemäss ist.» Der Hauptvorteil in einer Gemeindeverwaltung ohne Bürgergenossenschaft liege darin, dass die politische Gemeinde über das gesamte Gemeindevermögen – also Finanzen, Grundstücke und so weiter – allein bestimmen könne.

In Bezug auf die beiden negativen Entscheide der Bürgergenossenschaften Vaduz und Eschen sagt Daniel Hilti: «Ich glaube, dass so wichtige Entscheide von allen stimmberechtigten Einwohnern einer Gemeinde getroffen werden sollten. Zumindest aber sollten sie referendumsfähig sein.»