Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick beantwortet Kleine Anfragen im Landtag

"Die Erwartungen gegenüber der Justiz sind hoch", betonte die Justizministerin.

300 Jahre Liechtenstein  –
Projektidee Hängebrücke

 

Kleine Anfrage des FL-Abg. Patrick Risch an Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick

Am Mittwoch, 31. Mai war in den Zeitungen zu lesen, dass ein Jubiläumsweg am Hang des Drei-Schwestern-Massivs geplant ist, welcher die Dörfer des Landes verbinden soll.

Dabei soll von Planken über die Nendlerröfi beim „Grossen Fall“ eine 200 Meter lange Hängebrücke mit bis zu 110 Meter Höhe erstellt werden. Eine Attraktion, welche sehr viele Leute in dieses bisher ruhige, fast unberührte Gebiet ziehen würde.

Zudem befinde sich südlich der Nendlerröfi, unterhalb von Planken eine Wildruhezone, welche von Januar bis Ende März nicht betreten werden darf. Der Weg, wie auch die Brücke würden weit in eine laut Landesrichtsplan ausgeschiedenen „Kernlebensraum“ für die Tierwelt reichen.

Hierzu meine Fragen:

Frage:

  1. Welche Abklärungen müssen in Bezug auf Natur und Landschaft getroffen werden um eben diese Brücke zu bauen?
  2. Welche rechtlichen Verfahren kommen zum Tragen und müssen durchlaufen werden um diese Brücke am vorgesehen Ort zu errichten?
  3. Welche rechtlichen Schritte sind für die Umsetzung der Hängebrücke erforderlich?
  4. Wo liegen die Zuständigkeiten im Bewilligungsverfahren?
  5. Und wie schätzt die Regierung den Einfluss des Standortes der Brücke auf den Wildbestand im besagten Gebiet respektive auf die Wildwanderung ein?

Antworten:

Zu Frage 1:

Land und Gemeinden haben sich geeinigt, das Jubiläum gemeinsam zu feiern, die finanzielle Verantwortung aber zu trennen. Während das Land die Feierlichkeiten finanziert, verantworten und finanzieren die Gemeinden den Jubiläumsweg inkl. Brücke.

Derzeit wird das Projekt in den Gemeinden diskutiert. Bisher haben alle in den Gemeinden damit betrauten Gremien das Projekt unterstützt. Dieser Prozess ist bis Ende Juni in allen Gemeinden abgeschlossen, dann wird ein konkreter Antrag eingereicht werden. Sobald der Antrag den in der Landesverwaltung damit betroffenen Stellen vorliegt, wird das Projekt auch hinsichtlich der Auswirkungen auf Natur und Landschaft geprüft.

Zu Frage 2 und 3:

Dies kann mit dem Vorliegen eines konkreten Antrags abschliessend beantwortet werden. Voraussichtlich ist ein Eingriffsverfahren nach Naturschutzgesetz durchzuführen und möglicherweise ist eine Rodungsbewilligung notwendig. Eine Umweltverträglichkeits-prüfung ist für dieses Projekt nicht erforderlich.

Zu Frage 4:

Das Projektgesuch wird vom Amt für Umwelt und den Standortgemeinden geprüft.

Zu Frage 5:

Die möglichen Einwirkungen der Brücke auf Wildtiere können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend beurteilt werden, da noch kein konkretes Projekt vorliegt. Diesen Aspekt gilt es im Rahmen des Eingriffsverfahrens zu prüfen.

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Schimmelbefall im Archivgut
des Grundbuchamtes

 

Kleine Anfrage des FL-Abg. Patrick Risch an Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick

 

Frage:

  1. Seit wann ist den Verantwortlichen bekannt, dass das Archivgut des Grundbuchamtes von Schimmel befallen ist ?
  2. Die Antwort der Regierung im Mai 2017 lässt darauf schliessen, dass die Sanierung im Mai 2017 noch nicht begonnen wurde. Die Regierung führte aus, ich zitiere: „Es wird eine Firma beauftragt werden“. Bis wann wird die Behandlung des Schimmels in Angriff genommen?
  3. Warum wurde so lange gewartet, die Archivbestände vom Schimmel zu befreien?
  4. Schimmel birgt bekanntlich ein gesundheitliches Risiko. Bestand oder besteht für die Angestellten der Landesverwaltung ein gesundheitliches Risiko, wenn sie auf diese befallenen Archivbestände zugreifen müssen?

      

Antwort:

 

Zu Frage 1:

Im Juni 2016 wurde erstmalig der Befall mit Schimmel beim Archivgut der Abteilung Grundbuch des Amtes für Justiz festgestellt. Anfang Juli wurde durch eine spezialisierte Firma ein erster Befund aufgenomnen. Seit diesem Zeitpunkt wurde der Zugang zum Archiv restriktiv gehandhabt und nur mit Körperschutz erlaubt. Die Herausnahme von Gegenständen aus dem Archiv wurde untersagt.

Zu Frage 2:

Nach Abstimmung mit dem Amt für Bau und Infrastruktur hat die Regierung anfang Mai 2017 die Sanierung genehmigt. Vergangene Woche hat die Firma ihre Arbeit vor Ort abgeschlossen. Das Archivgut befindet sich nun bei der Spezialfirma zur Behandlung. Im Laufe des Sommers wird das Archivgut dem Landesarchiv übermittelt.

Zu Frage 3:

Der Schimmelbefall wurde im Juni 2016 erkannt und wurden Fachexperten beigezogen. Aufgrund der Umstände war als Sofortmassnahme ein Zugangsverbot bzw. ein Verbot der Entnahme von Archivgut auszusprechen. Weitere dringliche Massnahmen drängten sich nicht auf. Nachdem die Sanierung erhebliche Kosten indizierte, waren Absprachen mit dem Amt für Kultur wie auch dem Amt für Bau und Infrastruktur zu treffen.

Zu Frage 4:

Laut Aussagen der Fachexperten könnten bei längeren Aufenthalten im Archivraum gesundheitliche Risiken bestehen. Nachdem das dort gelagerte Archivgut nur zur Einsicht in einzelnen Urkundsbüchern für kurze Zeit benützt wurde, bestanden keine gesundheitlichen Risiken. Trotzdem wurde als Sofortmassnahme im Sommer 2016 ein Zutrittsverbot verhängt. Nach der fachmännischen Behandlung des Archivgutes steht es wiederum unbeschränkt zur Verfügung

 

Die Istanbul – Konvention

Kleine Anfrage der FBP-Abg. Susanne Eberle-Strub
an Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick

 

Frage:

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbulkonvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Das Übereinkommen schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage soll häusliche Gewalt insgesamt verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft.

Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Ver-fassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind.

Zudem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv vorzugehen gegen psychische Gewalt, Nachstellung, körperliche und sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung, Zwangs-sterilisierung und sexuelle Belästigung. Ein vorsätzliches Verhalten hierzu ist demzufolge unter Strafe zu stellen.

       Liechtenstein hat die Istanbulkonvention am 10. November 2016 unterzeichnet. An der Parlamentarischen Versammlung im April 2017 in Strassburg wurden nochmals alle Mitgliederländer des Europarates, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben, aufgefordert, dieses nachzuholen.

 

Hierzu meine Fragen:

  1. Erst durch die Ratifizierung erhält die Istanbulkonvention Rechtskraft in Liechtenstein. Ist eine Ratifizierung in Bearbeitung?
  2. Wenn ja, bis wann kann mit der tatsächlichen Ratifikation gerechnet werden??
  3. Wenn nein, warum wird eine Ratifikation nicht angestrebt?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Es entspricht der gängigen Praxis in Liechtenstein, dass internationale Konventionen erst dann ratifiziert werden, wenn die innerstaatlichen Umsetzungen vollzogen worden sind. Im Hinblick auf die Unterzeichnung und mögliche Ratifikation wurden die Istanbul-Konvention und die relevante nationale Rechtslage im Jahr 2016 von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe detailliert geprüft. Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass die Bestimmungen der Konvention in Liechtenstein bereits zu einem grossen Teil umgesetzt sind. Die noch ausstehenden wenigen Anpassungen sollen im Zuge der laufenden Arbeiten zur StGB-Revision vorgenommen werden. Die Verabschiedung eines entsprechenden Vernehmlassungsberichtes zur StGB-Revision ist für die zweite Jahreshälfte 2017geplant.

Zu Frage 2:

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der StGB-Revision können beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten die Arbeiten für die Ratifikation der Istanbul-Konvention beginnen. Das wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 sein.