VU-Fraktion nimmt Aufgabenentflechtung und Finanzausgleich unter die Lupe

Die Jahresrechnungen 2015 der elf liechtensteinischen Gemeinden zeigen erneut deutliche Unterschiede, die sich über die Jahre akzentuiert haben. Zeitgleich mit deren Veröffentlichung vor den Sommerferien präsentierte die Stiftung Zukunft.li ihre Studie „Finanzausgleich – Argumente für eine Neuausrichtung“. Für die VU-Landtagsfraktion Grund genug, mittels einer Interpellation umfangreiche Fragen zu stellen.

Die acht Abgeordneten der VU-Landtagsfraktion haben am Montagvormittag die Interpellation „Finanzausgleich – Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden“ beim Parlamentsdienst eingereicht. Als geeignete Grundlage für den parlamentarischen Vorstoss erachtet die Fraktion die Studie „Finanzausgleich – Argumente für eine Neuausrichtung“, welche im Juni von der Stiftung Zukunft.li präsentiert wurde. Mit der eingereichten Interpellation wollen die VU-Abgeordneten eine grundsätzliche Diskussion der komplexen Materie über das Zusammenspiel zwischen Land und Gemeinden und auch zwischen den Gemeinden anregen. Gleichzeitig soll die Interpellation zur dringend notwendigen Fortsetzung der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden beitragen. Die Interpellation beinhaltet acht Fragen zum Finanzzuweisungssystem und zu dessen allfälligen Reformbedarf sowie zu einer Weiterführung der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden.

Für schlanke Vorgaben
VU-Fraktionssprecher Christoph Wenaweser erklärt zu den Zielen der Interpellation: „Wir erwarten die Beantwortung der von unserer Fraktion geschlossen unterzeichneten Interpellation nicht mehr von der jetzigen Regierung. Jedoch wird sich die neue Regierung nach den Wahlen sehr schnell damit befassen müssen. Wir hoffen, dass sie die Interpellation am Anfang ihrer Amtszeit zum Anlass nimmt, sich in den kommenden vier Jahren mit den anspruchsvollen Fragen der Teilung von Einnahmen, von Aufgaben und deren Finanzierung und der Umverteilung auseinander zu setzen. Es ist zu vermeiden, dass dabei allenfalls zu Tage tretende struktureller Unzulänglichkeiten vom Staat auf die Gemeinden überwälzt werden. Letztlich geht es auch hier um weniger Bürokratie sowie schlanke, menschenverstandsgesteuerte regulatorische Vorgaben, die eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Staat und Gemeinden ermöglichen.“