Parteibühne: Sandra Fausch, Landtagsabgeordnete der Freien Liste
1’440 Quadratmeter. Das ist die geltende Grenze, wenn jemand für den eigenen Wohnbedarf in Liechtenstein ein Grundstück erwerben will. Genug für ein Haus und einen Garten. Eine Grenze, die ihren guten Grund hat: Unser Boden ist knapp. Dennoch gibt es Ausnahmen. Aus 1’440 Quadratmetern sind in jüngster Ausnahmegenehmigung rund 5’700m2 ermöglicht worden. Nicht für eine öffentliche Einrichtung, nicht für eine Schule, nicht für ein Projekt von besonderem gesellschaftlichem Nutzen – sondern für ein privates Wohnobjekt einer international einflussreichen und umstrittenen Persönlichkeit.
Die Antworten der Regierung auf die Kleinen Anfragen im September-Landtag machen deutlich, dass unser Grundverkehrsgesetz einen erheblichen Ermessensspielraum zulässt. Wie häufig davon in den vergangenen fünf oder zehn Jahren Gebrauch gemacht wurde, will die Regierung nicht beziffern. Gleichzeitig betont sie, die Gleichbehandlung werde konsequent gewährleistet. Das ist bemerkenswert. Denn wenn wir schon Ausnahmen vom Grundsatz zulassen, sollten wir wenigstens wissen, wie häufig die Regierung davon Gebrauch macht. Vor allem aber sollten wir uns politisch ehrlich fragen, welches Signal wir damit aussenden. Einerseits an jene, die Mühe haben überhaupt bezahlbaren Wohnraum zu finden, andererseits an potenziell interessierte Superreiche.
Die Regierung begründet die Ausnahmemöglichkeit damit, dass eine gewisse Flexibilität für alle Beteiligten von grossem Vorteil ist. Fragt sich nur für wen und welche Kriterien für Sonderbewilligungen massgebend sind.
Wenn diejenigen mit reichlich Vermögen und Einfluss am Ende ganz andere Möglichkeiten erhalten als der Rest der Bevölkerung wirft das grundlegende Fragen auf. Betrachten wir unseren Boden als Lebensgrundlage für viele oder als exklusives Angebot für wenige? Wenn Unternehmer oder Investoren hierzulande aussergewöhnliche Privilegien erhalten, stellt sich die Frage ihres Wertekompasses, wie sie mit Menschenrechten umgehen und welches Verhältnis sie zu Demokratie und Rechtsstaat haben. Wollen wir Leute, die offenkundig demokratische Grundwerte infrage stellen und deren Geschäfte verdächtig sind, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu verursachen, tatsächlich mit offenen Armen empfangen?
Unser Grundverkehrsgesetz regelt nicht nur, wer wie viel Boden kaufen darf. Es bestimmt auch ein Stück weit, welches Liechtenstein wir sein wollen. Deshalb müssen wir nicht nur fragen, wie viel Liechtenstein sich jemand kaufen darf. Wir müssen auch fragen, wem wir es zu verkaufen bereit sind.



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