Kein Abtreibungsgegner wollte sich öffentlich äussern – zu verhärtet sind die Fronten, zu persönlich die religiöse Überzeugung, zu heikel die familiäre Dimension. Die folgenden Antworten fassen zusammen, was in Gesprächen, Leserbriefen und der Analyse der Abstimmung «Hilfe statt Strafe» von 2011 an Argumenten zu hören oder lesen war.
Text: Pio Schurti
Der Landtag erklärte die Initiative mit 20 zu 5 Stimmen für verfassungskonform – nach einer rein formellen Prüfung. Warum wird die Mehrheit dafür dennoch kritisiert?
Weil die Prüfung nicht neutral war. Schon im Landtag berief man sich auf Artikel 27 und den «ethisch-moralischen Kompass» der Verfassung – das ist eine inhaltliche Wertung, keine Formsache. Sie fiel diesmal zugunsten der Initianten aus. Die DpL-Männer haben ihre Haltung offen vertreten, während die Mehrheit unter dem Deckmantel der Prozedur einfach zugestimmt hat.
Was sprach für Sie gegen die Zulassung der Initiative im Landtag?
Wenn Artikel 27 das Recht auf Leben verankert, kann eine Initiative, die dieses Recht für Ungeborene in den ersten zwölf Wochen vollständig aufhebt, nicht einfach als «formell zulässig» durchgewunken werden. Das ist keine Verfahrensfrage, sondern eine Frage der Substanz.
Rechtlich beginnt eine Schwangerschaft erst mit der Einnistung. Wäre eine kürzere Fristenlösung für Sie akzeptabel – etwa bis zum Abschluss der Organbildung in der 8./9. Woche?
Nein. Jede Grenze – Nidation, Organbildung, zwölf Wochen – ist letztlich willkürlich. Entweder hat ungeborenes Leben von Anfang an einen Schutzanspruch oder die Grenze müsste konsequent bis kurz vor der Geburt gezogen werden. Eine verschobene Frist löst das Grundproblem nicht, sie verschiebt es nur.
Bliebe es bei der heutigen Regelung – straffrei nur im Ausland –, wäre Ihnen das recht? Ist das nicht scheinheilig?
Ganz zufrieden bin ich nicht, aber das ist keine Heuchelei, sondern ein pragmatischer Kompromiss: Das Gesetz hält am Grundsatz fest, dass ungeborenes Leben geschützt ist – auch wenn ein Kleinstaat seine Bürgerinnen nicht einsperren kann. Das ist der Unterschied zwischen einem Grundsatz und seiner Durchsetzbarkeit.
Vertrauen Sie darauf, dass der Erbprinz sein angekündigtes Veto tatsächlich einlegt?
Er hat es im «Vaterland»-Interview klar angekündigt, das ist für mich keine Vertrauensfrage mehr. Bemerkenswert: Sein Veto würde heute keinen einzigen Abbruch verhindern, da dieser im Ausland ja schon straffrei ist. Es wäre ein Bekenntnis zum Lebensschutz, kein wirksames Mittel dagegen. Lieber wäre mir, wenn das Volk die Initiative ablehnt, so könnte ein Showdown zwischen den zwei Souveränen vermieden werden. Für einen Kleinstaat ist ein Kräftemessen zwischen den Souveränen Fürst und Volk existenziell bedrohlich. Die Tatsache, dass er bereits angekündigt hat, gegebenenfalls sein Veto einzulegen, zeigt mir, dass ihm seine Überzeugung so wichtig ist, dass er auch einem Kräftemessen zwischen den Souveränen in Kauf nähme.
Könnten Sie sich vorstellen, sich mit Gleichgesinnten politisch zu organisieren, etwa für einen Gegenvorschlag?
Ich möchte mit meiner religiösen Überzeugung nicht «hausieren gehen» und Beziehungen zu anders denkenden Verwandten nicht belasten. Einen Gegenvorschlag fände ich aber sinnvoll – etwa zur Aufhebung des Informationsverbots, ein Anliegen, dem auch der Erbprinz zustimmt.
Wie wird die Abstimmung ausgehen – und wie geht es danach weiter?
Selbst der Erbprinz sagt: Er weiss es nicht. 2011 scheiterte eine ähnliche Vorlage knapp, damals wegen der Spätabtreibung bei Behinderung, die heute kein Thema mehr ist. Verliere ich, setze ich aufs Veto – mit dem Risiko einer ernsten Konfrontation der Souveräne. Gewinne ich, wünsche ich mir keinen Stillstand, sondern echte Verbesserungen wie bessere Beratung.

