Eine Aufzeichnung mehrerer Gespräche mit Befürwortern der Fristenlösung.
Text: Pio Schurti
In Europa ist Abtreibung längst keine Frage von Verbot oder Erlaubnis mehr, sondern eine der Frist: Deutschland und die Schweiz erlauben einen straffreien Abbruch bis zur 12. Woche, Frankreich bis zur 14., die Niederlande und Grossbritannien sogar bis zur 24. Woche. Liechtenstein dagegen zählt neben Polen, Malta, Andorra, San Marino und Monaco zu den letzten sechs Ländern des Kontinents, in denen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verboten ist. In Liechtenstein macht sich eine Frau, die ihre Schwangerschaft unterbrechen lässt, ebenso wie der Frauenarzt oder die Frauenärztin, der/die diesen durchführt strafbar. Ein straffreier Schwangerschaftsabbruch im Ausland ist erst seit 2015 möglich, nachdem das sogenannte «Weltrechtsprinzip» aufgehoben wurde.
Genau dort setzt die Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein» bekanntlich an: straffreier Abbruch bis zum dritten Monat, Aufhebung des Informationsverbots für Ärzte, Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Nachdem der Landtag sie im Juni 2026 für verfassungskonform erklärt hatte, lief vom 19. Juni bis 22. Juli die Unterschriftensammlung. Fast täglich waren die freiwilligen Unterschriftensammler des Initiativkomitees vor Geschäften oder auf öffentlichen Plätzen in allen Gemeinden anzutreffen. Sie führten viele Gespräche, vor allem mit Männern und Frauen, die ihr Anliegen unterstützen. Vereinzelt kam es zu Pöbeleien, im schlimmsten Fall fiel das Wort «Mörder».
«Mit solchen Leuten haben wir gar nicht erst versucht zu reden und sie zu einer Unterschrift zu bewegen», sagt Samuel Schurte aus Balzers. «In solchen Fällen nützt auch der Hinweis nichts, dass niemand quasi bekehrt und zum Befürworter von Abtreibungen gemacht werden soll», ergänzt Annalena Sele. «Es geht darum, dass betroffene Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt mit Beratung und Unterstützung ihrer Vertrauensärztin selbst und frei von Strafandrohung oder Stigmatisierung entscheiden können.»
Für die Initiantinnen und Initianten ist die heute in Liechtenstein geltende Rechtslage eine «Export-Lösung», wie Claudia Heeb-Fleck sagt, denn Schwangerschaftskonflikte sind in Liechtenstein gelebte Realität. Schätzungen zufolge reisen jährlich rund 40 Liechtensteinerinnen zur Abtreibung in die Schweiz und zahlen den Eingriff – bis zu 2500 Franken – aus eigener Tasche.
Nachgefragt, ob man die geltende Rechtslage nicht als eine für einen Kleinstaat pragmatische Lösung sehen könne, widersprechen die Mitinitianten oder Unterschriftensammler. Liechtenstein zwinge betroffene Frauen in eine Zwickmühle, wenn sie im Ausland ungestraft machen dürfen, was in der Heimat verboten ist. In einem Interview mit der Wochenzeitung «Die Zeit» spricht die Mitinitiantin Gabriella Alvarez- Hummel ein Detail an, das erklärt, warum die bestehende Regelung eine Grauzone schaffe. Bei einem medikamentösen Abbruch müssten meist zwei Tabletten eingenommen werden. Der medikamentöse Abbruch wird im Ausland, meist in der Schweiz , zwar rechtskonform eingeleitet und durchgeführt, in der Praxis wird die zweite Tablette aber zu Hause in Liechtenstein eingenommen, wo der Abbruch verboten ist.
Knapp 5000 Unterschriften konnten gesammelt werden
Die Initiative kann schon jetzt einen grossen Erfolg verbuchen, erwähnt Tobias Gassner: Auch die ältesten und erfahrensten Mitglieder des Initiativkomitees können sich an keine Unterschriftensammlung für eine Initiative oder ein Referendum erinnern, bei der so viele Leute aktiv mithalfen. Das Initiativkomitee selbst besteht aus gut 15 Personen, aber 100 Personen seien im «Sammel-Chat» der Initianten.
Trüben kann diesen Erfolg nur der Umstand, dass S.D. Erbprinz Alois schon vor der Abstimmung deutlich gemacht hat, dass er von seinem Vetorecht Gebrauch machen werde. Samuel Schurte argumentiert ganz im Sinne der Freien Liste, die frühe Vetoankündigung greife in den demokratischen Willensbildungsprozess ein – gerade deshalb dürfe die Bevölkerung als «zweiter Souverän» nicht auf eine Abstimmung verzichten, sondern solle die Sachfrage offen diskutieren und auch frei an der an der Urne entscheiden können.

