In Liechtenstein sowie im angrenzenden Raum Buchs hat sich der Japankäfer ausgebreitet. Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) hat Liechtenstein und den Kanton St. Gallen nun damit beauftragt, die Ausbreitung dieses hochschädlichen, invasiven Käfers zu bekämpfen.

Vor diesem Hintergrund wurden in Liechtenstein und im Kanton St. Gallen Allgemein-verfügungen erlassen. Diese legen die erforderlichen Bekämpfungs- und Eindämmungs-massnahmen fest, die von allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den ausgewiesenen Befallsherden und den dazugehörigen Pufferzonen einzuhalten sind.

Die entsprechende Übersichtskarte mit den Befallsherden und den Pufferzonen ist im Geodatenportal des Landes Liechtensteins unter diesem Link einsehbar. Weitere Informationen rund um den Japankäfer sind auf einer eigens eingerichteten Fokusseite auf www.regierung.li (https://regierung.li/thema/17107/japankaefer) einsehbar.

Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt sowie im Liechtensteiner Vaterland kundgemacht und ist unter https://www.llv.li/ bei «Privatpersonen» – «Freizeit, Umwelt & Tierhaltung» – «Landwirtschaft» – «Pflanzenschutz» abrufbar. Die Rechtsmittelfrist dauert 14 Tage ab Veröffentlichung. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres unbefristet.

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