Wie die Landespolizei mitteilt, verzeichnete sie am Wochenende ein insgesamt ruhiges Einsatzgeschehen trotz mehreren Veranstaltungen im Land.
Sachbeschädigung
Eine unbekannte Täterschaft beschädigte zwischen Freitagabend und der Nacht auf Samstag die Frontschutzscheibe eines in Triesen abgestellten Personenwagens. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit noch nicht bekannt.
Alkoholisierte Fahrzeuglenker
In der Nacht von Freitag auf Samstag kontrollierte die Landespolizei zwei Fahrzeuglenker, die ihre Fahrzeuge in alkoholisiertem Zustand lenkten. In einem Fall wurde die Blutentnahme angeordnet und in einem anderen Fall verweigerte der Lenker sämtliche Massnahmen. Die Führerausweise wurden vorläufig abgenommen.
Medizinischer Einsatz bei der Pfälzerhütte
Am Samstagmorgen wurde der Landesnotruf darüber informiert, dass sich bei der Pfälzerhütte eine Person medizinische Hilfe benötigte. Mitglieder der Bergrettung rückten gemeinsam mit dem Rettungsdienst zur Patientin aus und übernahmen deren medizinische Versorgung.
Ladendiebstahl
Am Samstagnachmittag entwendete ein Mann in einem Verkaufsgeschäft in Ruggell verschiedene Lebensmittel. Er konnte durch das Ladenpersonal angehalten werden und gab die Waren unmittelbar zurück. Dadurch entstand kein Vermögensschaden.
Nachtruhestörung
In der Nacht von Samstag auf Sonntag befanden sich in Triesen 30-40 Personen ausserhalb einer Lokalität und verursachten dadurch Lärm. Dies konnte beruhigt und die Nachtruhe wieder hergestellt werden.
Sanitätsnotrufe
Über die Einsatz- und Notrufzentrale gingen am Wochenende mehrere medizinische Notrufe ein. Daraus resultierten 14 Einsätze der Rettungskräfte.
Missachtung des Feuerverbots
Am Samstag musste die freiwillige Feuerwehr Triesenberg im Verlaufe des Tages zwei befestigte Feuerstellen löschen, welche trotz des derzeit geltenden Feuerverbots betrieben worden waren. Es entstand kein Schaden.
Die Landespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die aktuell erhöhte Waldbrandgefahr hin. Das bestehende Feuerverbot ist konsequent einzuhalten. Offenes Feuer im Wald, Waldesnähe sowie an offiziellen Feuerstellen ist bis auf Weiteres untersagt. Bereits ein Funke kann ausreichen, um einen Wald- oder Flurbrand auszulösen. Die Bevölkerung wird gebeten, sich an die geltenden Anordnungen zu halten und verdächtige Rauchentwicklungen oder Brände umgehend über den Notruf 118 oder 117 zu melden. Landespolizei- lpfl

