Parteibühne: Lesermeinung/Stellungnahme von Achim Vogt (DpL), Gschindstrasse 33, Triesenberg 

 

Das Liechtensteiner Vaterland informierte am 8. Juni 2026 über die Organspende und verglich dabei die Länder Schweiz und Liechtenstein. Das Schweizer Stimmvolk sprach sich in dieser Sache 2022 für die Widerspruchslösung aus. Dies bedeutet, dass jeder Mensch, der nicht explizit eine Organspende ablehnt, automatisch zum Organspender wird. Dieser Systemwechsel soll in der Schweiz bis 2027 vollzogen werden. Ebenso erfährt man, dass Liechtenstein vorerst bei der geltenden Zustimmungslösung bleibe und die Entwicklungen in der Schweiz abwarte. 

Im Juni-Landtag 2025 habe ich eine Kleine Anfrage generell zu Opt-out oder Widerspruchslösung eingebracht. Dies, weil seit geraumer Zeit u. a. der Staat immer öfters per Opt-out agiert und dadurch die Bürger zwangsbeglückt. Aus der Verhaltensforschung ist bekannt, dass bei einer zwangsbeglückenden Widerspruchslösung von der Trägheit eines Teils der Betroffenen profitiert wird. Abgesehen davon ist denjenigen, die sich mit der entsprechenden Thematik nicht beschäftigen, überhaupt nicht bewusst, dass sie ggfs. einen Widerspruch ausführen müssten und andernfalls ein Automatismus den Weg weist.

Umso erstaunlicher war für mich die Antwort der Regierung auf die zuvor erwähnte Kleine Anfrage: «Der Mechanismus ist derselbe, rein oder raus, rechtlich gesehen». Ja, der Mechanismus ist derselbe – aber das Resultat nicht. So ist es für mich befremdlich, dass ein Staat in höchstsensiblen Angelegenheiten ggfs. vom Unwissen oder der Passivität der Bürger profitiert.

Obschon solche Realisationsformen zu einer hohen Beteiligungsquote führen, geht die Gefahr einher, dass der Bürger diese Praxis als bevormundend oder als Eingriff in seine persönliche Freiheit erkennt und dadurch starker Widerstand resultieren kann. Bei einem Verstorbenen, der aus Unwissen zum Organspender wurde, ist das allerdings nicht der Fall.

Das zeigt das eigentliche Problem: Nicht der Wille der Bürger entscheidet, sondern die vom Staat gewählte Grundeinstellung. Wer den Standard festlegt, beeinflusst auch das Ergebnis.

Deshalb halte ich die Lösung mit der aktiven Zustimmung für den faireren Weg. Sie mag weniger effizient sein, respektiert aber einen wichtigen Grundsatz: Der Staat überlässt die Entscheidung dem Bürger.

Gerade in derart intimen und hochsensiblen Themen – wie die Organspende, ist es meines Erachtens sehr wichtig, dass der Wille der betroffenen Person an erster Stelle stehen muss. Selbstbestimmung statt Widerspruchspflicht.