Parteibühne: Stellungnahme
der Freien Liste

«Künftige Politiker und Generationen, künftige Justizminister werden die Fristenlösung wieder anpacken dürfen, sollen, müssen», so der damalige Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer im März 2015, als der Landtag das Weltrechtsprinzip bei Schwangerschaftsabbruch abschaffte. Gleichzeitig räumte er ein: «Da wird noch viel Wasser den Rheindamm hinunterfliessen.»

Der Beschluss von 2015 war ein stilles Eingeständnis, dass Schwangerschaftsabbrüche für Frauen möglich sein sollen. Die ehrliche Konsequenz wäre schon damals eine Fristenlösung gewesen. Stattdessen einigte man sich darauf, die Strafbarkeit an der Landesgrenze enden zu lassen. Dabei blieben die eigentlichen Hürden unangetastet: das Informationsverbot, die Kostenfrage, das Stigma. Das Problem wurde nicht gelöst, sondern ausgelagert.

Schätzungsweise 40 Frauen reisen seither pro Jahr für einen Abbruch aus, meist in die Schweiz oder nach Österreich. Liechtenstein hat als Vertragsstaat mehrerer internationaler Menschenrechtsabkommen klare Verpflichtungen im Bereich der reproduktiven Rechte. Mahnungen und Forderungen der Überwachungsgremien blieben unbeantwortet, während betroffene Frauen die Lücke zwischen Rechtslage und Realität mit eigenen Mitteln überbrücken.

Über ein Jahrzehnt und viel Wasser später liegt nun die Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein» vor. Die Regierung hat die Zulässigkeit bereits festgestellt. Die Bestätigung durch den Landtag am kommenden Mittwoch ist ein formaler Schritt, aber ein wichtiger: Er gibt der Bevölkerung die Möglichkeit, das einzufordern, was die Politik seit elf Jahren umgeht. Ein Ende der Exportlösung, die 2015 als Kompromiss verabschiedet wurde. Eine Regelung, die anerkennt, dass  Selbstbestimmung nicht erst jenseits unserer Grenzen beginnt und dass es nicht reicht, Frauen straffrei zu stellen, solange sie ausreisen. Die Betroffenen verdienen endlich eine ehrliche Lösung.