Frage der Abgeordneten Manuela Haldner-Schierscher

Abgeordnete Haldner-Schierscher Manuela

Umsetzungsstand des agrarpolitischen
Berichts 2022

Die Regierung hat dem Landtag im November 2022 mit dem agrarpolitischen Bericht die geplante Weiterentwicklung der Landwirtschaftspolitik präsentiert, interessante Perspektiven aufgezeigt sowie 18 konkrete Massnahmen in den Handlungsfeldern Bildung, Soziales und Gesellschaft, Märkte, Ökonomie und technischer Fortschritt sowie Ökologie und Klimaschutz formuliert.

Viele dieser Massnahmen, wie die Verbesserung des Pächterschutzes oder die soziale Absicherung von Familienmitgliedern, waren mit klaren Zeitplanungen bis Ende 2024 versehen.

Gemäss Art. 7 des Landwirtschaftsgesetzes hat die Regierung dem Landtag alle vier Jahre einen Agrarpolitischen Bericht (APB) vorzulegen. Der nächste Bericht ist für 2026 eingeplant und so stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Zielerreichung.

Monitoring und Erfolgskontrolle waren mir schon bei der Behandlung im Landtag 2022 ein Anliegen, deshalb stelle ich dazu folgende Fragen:

Fragen

  1. Welche der 18 Massnahmen des APB 2022 wurden bis zum heutigen Zeitpunkt vollständig umgesetzt, welche befinden sich noch in der Umsetzung und welche wurden aus welchen Gründen zurückgestellt?
  2. Warum wurden die im APB 2022 prioritär angekündigten Massnahmen im Bereich Soziales, insbesondere die Erhöhung der Kündigungsfristen bei Pachtland und die obligatorische soziale Absicherung, nicht wie geplant bis Ende 2024 realisiert?
  3. Welche konkreten Lehren zieht die Regierung aus dem Umsetzungsprozess des APB 2022 für die Erarbeitung des neuen Berichts, der dem Landtag im laufenden Jahr 2026 vorgelegt werden muss?
  4. Inwiefern beabsichtigt die Regierung, den Landtag künftig mittels eines regelmässigen Monitoringberichts über den Fortschritt agrarpolitischer Massnahmen zu informieren, um eine zeitnahe Erfolgskontrolle zu ermöglichen?
  5. Wie stellt die Regierung sicher, dass im neuen APB 2026 nicht nur neue Visionen formuliert werden, sondern eine detaillierte Abrechnung über die Erreichung oder Nicht-Erreichung der Ziele von 2022 erfolgt?

Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni

zu Frage 1:

Zwei Massnahmen wurden vollständig umgesetzt.
Zehn Massnahmen wurden teilweise umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.
Sechs Massnahmen wurden bislang nicht umgesetzt.
Gewisse Massnahmen werden heute als nicht mehr prioritär eingeschätzt oder wurden in der Schweiz gänzlich gestrichen. Der konkrete Umsetzungsstand soll im agrarpolitischen Bericht 2026 detailliert aufgezeigt werden.

zu Frage 2:

Der Zeitplan für die im agrarpolitischen Bericht 2022 formulierten Massnahmen war angesichts der Art und des Umfangs einzelner Massnahmen zu ambitioniert. Zudem haben personelle Engpässe in der Abteilung Landwirtschaft dazu geführt, dass bei verschiedenen Massnahmen die ursprünglich vorgesehenen Umsetzungsfristen nicht eingehalten werden konnten.

zu Frage 3:

Die Massnahmen müssen wo nötig angepasst und klar priorisiert werden. Zudem muss die Umsetzung realistisch sein. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass gewisse Massnahmen auf Zeiträume ausgelegt sind, die über die Periode des jeweiligen agrarpolitischen Berichts hinausgehen.

zu Frage 4:

Das Landwirtschaftsgesetz sieht vor, dass die Regierung dem Landtag alle vier Jahre einen agrarpolitischen Bericht unterbreitet. Ein zusätzlicher Einbezug des Landtags, etwa über Monitoringberichte, ist nicht vorgesehen.

zu Frage 5:

Es ist geplant, dass der agrarpolitische Bericht 2026 eine Überprüfung und Analyse der Massnahmenumsetzung zuhanden der Regierung festlegt. Das Ergebnis dieser Überprüfung soll öffentlich gemacht werden.


Frage des Abgeordneten Thomas Rehak 

Abgeordneter Thomas Rehak

Begleitende Kontrolle des Amtes für Umwelt durch die GPK

Im Jahr 2025 unterstellte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) das Amt für Umwelt (AU) einer begleitenden Kontrolle gemäss Art. 24 Abs. 2 GVVKG. Die Ergebnisse der Beratungen mit der Regierung sowie der Leitung des Amtes für Umwelt sind im Protokoll der GPK festgehalten.

Darin wird ausgeführt, dass die im Zusammenhang mit der Abteilung Landwirtschaft festgestellten Mängel und Herausforderungen aktiv angegangen worden seien. Gemäss den Ausführungen der Regierung konnten zahlreiche von der Finanzkontrolle empfohlene Massnahmen bereits umgesetzt werden oder befinden sich derzeit in Umsetzung. Die Regierung hält zudem fest, dass sich die Situation in der Abteilung Landwirtschaft deutlich verbessert habe. Gleichzeitig geht aus dem Protokoll hervor, dass die GPK in einzelnen Bereichen weiterhin Klärungsbedarf sieht und die begleitende Kontrolle verlängert hat.

Fragen

  1. Welche noch offenen Massnahmen aus der Pendenzenliste der Finanzkontrolle befinden sich derzeit in Umsetzung und bis wann wird mit deren Abschluss gerechnet?
  2. Weshalb wurde die Durchführung einer Mitarbeiterbefragung durch eine unabhängige Stelle vom Amt für Personal und Organisation (APO) abgelehnt und liegt hierzu mittlerweile eine schriftliche Begründung vor?
  3. Welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen, um die Mitarbeiterzufriedenheit im Amt für Umwelt beziehungsweise in der Abteilung Landwirtschaft künftig regelmässig und unabhängig zu erheben?
  4. Wie stellt die Regierung sicher, dass Anträge und Gesuche künftig firstgerecht bearbeitet werden und bis wann werden bestehende verzögerte Gesuche beantwortet?
  5. Welche Massnahmen wurden seit den Schlusszahlungen 2025 ergriffen, um die nachhaltige Stabilität, Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit der Abteilung Landwirtschaft sicherzustellen?

Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni

zu Frage 1:

Stand Mitte April sind 56% der Massnahmen und Empfehlungen der Finanzkontrolle bereits umgesetzt, insbesondere hinsichtlich Stärkung des internen Kontrollsystems, der Klarstellung und Dokumentation von Prozessen sowie der Aufarbeitung der Schlusszahlungen. Weitere 21% befinden sich in fortlaufender Umsetzung, bei 23% wurde mit der Umsetzung bereits begonnen. Damit sind sämtliche Massnahmen und Empfehlungen in Umsetzung oder bereits abgeschlossen. Offene Pendenzen betreffen längerfristige oder von Dritten abhängige Themen, etwa die Umstellung der Software LAWIS auf das Nachfolgeprogramm sowie die jährliche Kontrolle der Budgetkonten. Ein konkreter Abschlusstermin ist daher nicht festlegbar, die Bearbeitung erfolgt jedoch prioritär und unter enger Kontrolle des zuständigen Ministeriums.

zu Frage 2:

Die Regierung hat 2025 entschieden, keine separaten (dezentralen) Befragungen von einzelnen Amtsstellen mehr durchzuführen, sondern nur noch vereinheitlichte LLV-weite Mitarbeiterbefragungen. Ziel dieses Ansatzes ist insbesondere eine höhere Vergleichbarkeit der Ergebnisse über die gesamte Landesverwaltung hinweg, eine bessere Transparenz sowie eine stärkere Nutzung organisationsweiter Erkenntnisse. Die nächste LLV-weite Mitarbeiterbefragung ist im Jahr 2027 geplant.

zu Frage 3:

Siehe Antwort zu Frage 2.

zu Frage 4:

Die Frage suggeriert, dass Anträge heute generell nicht fristgemäss behandelt werden. Dem ist nicht so. Anträge werden grundsätzlich so rasch wie möglich bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer hängt jedoch nicht nur von der Komplexität des Verfahrens ab, sondern auch von der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Anträge. Das Amt bietet den Antragstellern jederzeit individuelle Unterstützung bei der Einreichung von Anträgen an.

zu Frage 5:

Ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Abteilung war die Neubesetzung der Abteilungsleitung per 1. Februar 2026. Ausserdem ist die Abteilung aktuell wieder mit den vollen Stellenprozenten besetzt. Durch die Umsetzung des Massnahmenpakets der begleitenden Kontrolle wurde u.a. das interne Kontrollsystem verstärkt sowie Prozesse und Abläufe klarer definiert und dokumentiert. Zudem wurde die Abteilung durch eine externe Teamentwicklung unterstützt. Die Schlusszahlung 2025 konnte planmässig abgeschlossen werden.


Frage des Abgeordneten Christoph Wenaweser

Abgeordneter Christoph Wenaweser

Erdmandelgras

In Zusammenhang mit dem Neubau des SZU II sind grosse Mehrkosten für die fachgerechte Ausführung der Aushubarbeiten sowie die Entsorgung der mit Erdmandelgras belasteten Materialchargen angefallen. Im näheren Umfeld der Baustelle SZU II und auf weiteren landwirtschaftlich genutzten Flächen sind teilweise sehr grosse Erdmandelgrasvorkommen bekannt. Die aktuell bekannte Verbreitung des Erdmandelgrases ist über das Geodatenportal unseres Landes öffentlich einsehbar.

Das Erdmandelgras ist insbesondere für den Ackerbau eine gefürchtete Problempflanze. Die Regierung hat eine spezifische Erdmandelgrasverordnung erlassen. Dem Amt für Umwelt obliegt der Vollzug. Es kann jederzeit Kontrollen vor Ort durchführen und Massnahmen verpflichtend anordnen. Die Bewirtschafter unterstehen unter anderem einer Melde- und Bekämpfungsplicht.

Zur Umsetzung der Erdmandelgrasverordnung ergeben sich folgende Fragen:

Fragen

  1. Wie wird die Erdmandelgrasverordnung vollzogen?
  2. Wie werden die Massnahmen gemäss Erdmandelgrasverordnung durch das Amt für Umwelt verpflichtend angeordnet?
  3. Wie wird mit Bewirtschaftungsflächen umgegangen, auf denen die vom Amt für Umwelt angeordneten Massnahmen nicht oder nur unvollständig eingehalten sind?

Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni

zu Frage 1:

Der Vollzug der Erdmandelgrasverordnung obliegt dem Amt für Umwelt. Bewirtschafter müssen ihre Flächen regelmässig kontrollieren und neue oder veränderte Befälle melden. Das Amt überprüft und kartiert die Vorkommen, veröffentlicht diese im Geodatenportal und führt bei Bedarf Kontrollen vor Ort durch.

zu Frage 2:

Eine verpflichtende Anordnung von Bekämpfungsmassnahmen durch das Amt für Umwelt ist in der Erdmandelgrasverordnung nicht vorgesehen. Die Pflicht der Bewirtschafter zur Bekämpfung folgt vielmehr direkt aus der Verordnung selbst. Wenn Bewirtschafter dieser Pflicht nicht nachkommen, kann das Amt für Umwelt bei geförderten Massnahmen Förderungs- und Entschädigungsleistungen kürzen oder einstellen, die notwendigen Massnahmen anordnen oder letztlich strafen. Ein strikter Vollzug der Verordnung im dargelegten Sinne, welcher umfassende und ständige Kontrollen im Feld voraussetzen würde, konnte bisher auf Grund fehlender Ressourcen im Amt nicht erfolgen. Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs werden derzeit geprüft.

zu Frage 3:

Siehe Antwort auf Frage 2.


Frage des Abgeordneten Achim Vogt

Abgeordneter Vogt Achim

Überprüfung der Grundlagen der Klimastrategie Liechtenstein 2050

Die Klimastrategie Liechtenstein 2050 sowie weitere darauf aufbauende Strategien und Massnahmen wurden auf Grundlage der damals verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und Berichte des Weltklimarats (IPCC) erarbeitet. In den entsprechenden Dokumenten wird ausdrücklich auf die Einschätzungen des Weltklimarats verwiesen und daraus die Dringlichkeit der Massnahmen abgeleitet.

Inzwischen wird in der wissenschaftlichen Diskussion vermehrt darauf hingewiesen, dass einzelne der früher häufig verwendeten Extrem-Emissionsszenarien als weniger wahrscheinlich gelten als noch vor einigen Jahren angenommen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die den Strategien zugrunde liegenden Annahmen weiterhin aktuell sind und ob eine Überprüfung der daraus abgeleiteten Massnahmen angezeigt erscheint.

Fragen

  1. Welche Mechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass langfristige Strategien wie die «Klimastrategie Liechtenstein 2050» regelmässig anhand neuer wissenschaftlicher sowie wirtschaftlicher Erkenntnisse evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden?

Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni

zu Frage 1:

Um langfristige Strategien der Regierung wie die Klimastrategie 2050 regelmässig anhand neuer wissenschaftlicher sowie wirtschaftlicher Erkenntnisse zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, bestehen verschiedene Mechanismen. Dazu zählen beispielsweise periodische Monitoringberichte, Lenkungs- und Steuerungsausschüsse, die Teilnahme an internationalen Gremien sowie die breite Einbindung relevanter Akteure und anerkannter Experten.