Frage des Abgeordneten Erich Hasler

Abgeordneter Erich Hasler

Erasmus Programm

Das Erasmus+-Programm der EU weist seit Jahren eine deutliche und anhaltende Kostensteigerung auf. Während das Programm 2014 bis 2020 noch über rund Euro 14,7 Mrd. verfügte (ca. CHF 17,9 Mrd.), wurde das Budget für die laufende Periode 2021 bis 2027 bereits auf Euro 26,2 Mrd. erhöht (ca. CHF 28,3 Mrd.), was einer Steigerung von rund 58,6 Prozent entspricht. Für den Zeitraum 2028 bis 2034 liegt ein Vorschlag der EU-Kommission von Euro 40,8 Mrd. (ca. CHF 38,2 Mrd.) vor, was eine weitere Zunahme von etwa 35 Prozent bedeutet. Gleichzeitig werden von Hochschulverbänden und dem EU-Parlament noch deutlich höhere Budgets gefordert. Diese Entwicklung zeigt klar, dass auch künftig mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen ist, insbesondere vor dem Hintergrund politischer Zielsetzungen wie einer starken Ausweitung der Teilnehmendenzahlen und zusätzlicher Förderprioritäten. Bei der letzten Teilnahme Liechtensteins am Erasmus+-Programm wurde befürchtet, dass es für Liechtenstein schwierig werden könnte, das nach Brüssel gezahlte Geld wegen mangelnder Projekte wieder zurückzuholen. Dazu meine Fragen:

Fragen

  1. Wie viele Erasmus+-Projekte wurden seit Beginn der laufenden Programmperiode 2021 bis 2027 unter Beteiligung liechtensteinischer Institutionen in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung, Schulbildung (Volksschule und Gymnasien), Erwachsenenbildung, Jugend (ausserschulische Arbeit) und Sport im laufenden Programm bislang durchgeführt?
  2. Welche Erasmus+-Fördermittel sind den Projekten insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach den genannten Bereichen zugesprochen worden, welcher Anteil dieser Mittel ist bei liechtensteinischen Institutionen verblieben und welcher Anteil an ausländische Projektpartner oder Teilnehmer abgeflossen?
  3. Wie hoch ist der bisherige finanzielle Rückfluss aus Erasmus+ an liechtensteinische Institutionen insgesamt und welche staatlichen Personal-, Verwaltungs- und Raumkosten sind für die Umsetzung des Programms seit 2021 angefallen?
  4. An wie vielen von ausländischen Institutionen koordinierten Erasmus+-Projekten haben liechtensteinische Institutionen teilgenommen, und welche Fördermittel sind dabei zugeflossen?
  5. Wird die Regierung vor einer Entscheidung über eine Teilnahme Liechtensteins am Erasmus+-Programm 2028 bis 2034 eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse erstellen, welche sowohl die finanziellen Auswirkungen als auch mögliche alternative Förderinstrumente für Bildung, Jugend und internationale Mobilität berücksichtigt?

Beantwortung durch
Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Im Zeitraum der laufenden Erasmus+ und Europäischen Solidaritätskorps (ESK) Programmgeneration mit Start am 1. Januar 2021 bis zum 31. Mai 2026 wurden insgesamt 164 Projekte aus Liechtenstein eingereicht. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bildungs- und Aktionsbereiche:

  • Hochschulbildung: 35
  • Berufsbildung: 22
  • Schulbildung (Volksschulen und Gymnasien): 27
  • Erwachsenenbildung: 21
  • Jugend (außerschulische Arbeit): 49
  • Jugend (ESK): 9
  • Sport: 1

zu Frage 2:

Die Erasmus+ und ESK-Fördermittel sind wie folgt auf die liechtensteinischen Organisationen aufgeteilt. Die folgenden Beträge sind gerundet.

Hochschulbildung:                      EUR 9.3 Mio.
Berufsbildung:                           EUR 2.9 Mio.
Schulbildung:                             EUR 2.1 Mio.
Erwachsenenbildung:                  EUR 1.9 Mio.
Jugend:                                     EUR 3.6 Mio.
ESK:                                          EUR 722’000
Sport:                                        EUR 15’000
Total                                         EUR 20.6 Mio.

Die aus den Fördermitteln resultierenden Beiträge für Liechtenstein setzen sich aus den Mitteln für Mobilitätsprojekte (KA1) in Höhe von rund EUR 6.8 Mio. sowie den für liechtensteinische Organisationen anteilig veranschlagten Mitteln für Kooperationsprojekte (KA2) in Höhe von rund EUR 5.5 Mio.  zusammen. Insgesamt ergibt sich daraus ein Beitrag von rund EUR 12.3 Mio., der direkt oder indirekt Liechtenstein zugute kommt.

zu Frage 3:

Zum aktuellen Zeitpunkt beläuft sich der aus den Fördermitteln generierte Beitrag, der direkt liechtensteinischen Organisationen zugutekommt, auf insgesamt rund EUR 12.3 Mio. Seit Beginn der laufenden Programmgeneration im Jahr 2021 wurde durch die Europäische Kommission ein Beitrag in Höhe von rund CHF 3.8 Mio. zur Finanzierung der Verwaltung der Erasmus+ und ESK-Programme geleistet. Demgegenüber hat Liechtenstein für die Umsetzung der Programme im selben Zeitraum insgesamt rund CHF 5.2 Mio. investiert. In diesem Betrag sind auch die Organisationskosten der AIBA enthalten. Gemäss den Programmvorgaben ist vom teilnehmenden Land ein Eigenanteil von mehr als 50 % an den Verwaltungskosten zu leisten. Dieser Anteil beträgt für Liechtenstein im Zeitraum 2021 bis 2026 rund 58 %.

zu Frage 4:

Eine Auswertung der an liechtensteinische Organisationen als Partner in von ausländischen Institutionen koordinierten Erasmus+-Projekten zugeflossenen Fördermittel ist derzeit nicht möglich. Die vorhandenen Daten sowie die verfügbaren Abfragetools lassen eine entsprechende Auswertung aktuell nicht zu.

zu Frage 5:

Die Regierung wird ihre Entscheidung über eine Teilnahme Liechtensteins am Erasmus+ Programm 2028 bis 2034 auf Grundlage einer umfassenden Kosten‑Nutzen‑Analyse treffen. Diese wird derzeit durch die Stabsstelle EWR und den verantwortlichen Stellen erarbeitet.


Frage des Landtagpräsident Manfred Kaufmann 

Landtagpräsident Kaufmann Manfred

Wildtierunfälle auf der Benderer Strasse

In den vergangenen Jahren kam es auf der Benderer Strasse wiederholt zu Wildunfällen mit Rotwild. Dabei handelt es sich nicht nur um ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Verkehrsteilnehmende, sondern auch um eine Herausforderung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wildtierwanderungen im Talraum. Seit dem Verzicht auf Rotwildfütterungen hat sich das Wanderverhalten des Rotwilds im Talraum verändert. In diesem Zusammenhang werden wiederholt Fragen hinsichtlich Wildtierkorridoren, sicherer Querungsmöglichkeiten sowie der Verkehrssicherheit entlang stark befahrener Strassen aufgeworfen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur bisherigen Entwicklung der Wildunfälle, zu den bereits geprüften oder umgesetzten Massnahmen sowie zum weiteren Handlungsbedarf.

Fragen

  1. Wie viele Wildunfälle spezifisch mit Rotwild wurden auf der Benderer Strasse in den letzten fünf Jahren registriert, aufgeschlüsselt nach Jahr, Unfallort und Tageszeit?
  2. Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Entwicklung der Wildunfälle mit Rotwild auf der Benderer Strasse und sieht sie darin eine Verschärfung der Situation im Vergleich zur bereits früher als problematisch bezeichneten Situation?
  3. Welche Massnahmen wurden in den letzten fünf Jahren geprüft oder umgesetzt, um die Zahl der Wildunfälle auf der Benderer Strasse zu reduzieren und welche Wirkung konnten diese Massnahmen nach Einschätzung der Regierung erzielen?
  4. Wurde die Einführung einer zeitlich oder örtlich beschränkten Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Benderer Strasse konkret geprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, weshalb nicht?
  5. Welche zusätzlichen Massnahmen, insbesondere Wildwarnsysteme, bauliche Massnahmen einschliesslich der Auslichtung der Windschutzstreifen oder temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen, beabsichtigt die Regierung zu prüfen oder umzusetzen, um die Verkehrssicherheit auf der Benderer Strasse zu erhöhen und weitere Wildunfälle mit Rotwild zu vermeiden?

Beantwortung durch
Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Im Zeitraum vom 25. Juni 2021 bis 7. Juni 2026 (4 Jahre und 11 Monate) wurden von der Landespolizei auf dem Streckenabschnitt «Benderer Strasse» in Schaan sowie «Schaaner Strasse» in Gamprin-Bendern 4 Unfälle mit Rotwild registriert. Die Unfälle ereigneten sich zwischen 18.26 und 04.43 Uhr. Zum Kollisionsort können keine genauen Angaben gemacht werden, da diese nicht erhoben werden. Nebst den Meldungen zu Rotwild wurden auf dieser Strecke in Summe inkl. Rotwild 76 Tierkollisionen im erfragten Zeitraum bei der Landespolizei registriert.

zu Frage 2:

Aufgrund von nur 4 gemeldeten Unfällen mit Rotwild lässt sich keine eindeutige Verschärfung der Situation ableiten. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten.

zu Frage 3:

In den letzten Jahren wurden in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Tiefbau und Geoinformation, dem Amt für Umwelt, den Gemeinden und der Jägerschaft diverse Massnahmen diskutiert und beurteilt.

So wurden an der Ortausfahrt Schaan Fahrtrichtung Bendern und an der Ostausfahrt Bendern Fahrtrichtung Schaan Gefahrensignale Wildwechsel aufgestellt.

Auch der Einsatz einer elektronischen Wildwarnanlage, wie sie derzeit in Nendeln im Einsatz ist, wurde geprüft. Aufgrund der gegenüber dem Standort Nendeln unklaren Querungspunkten für das Wild entlang der zwei Kilometer langen Strecke mit Windschutzstreifen wurde diese Massnahme jedoch vorerst zurückgestellt.

zu Frage 4:

Die Herabsetzung der Geschwindigkeit aufgrund von Wildgefahr wurde geprüft, jedoch nicht umgesetzt, da keine klaren räumlichen Querungspunkte für das Wild erkennbar sind.

zu Frage 5:

Die in Frage 3 erwähnten Massnahmen, welche sich nicht nur auf das Rotwild sondern auf alle Wildtiere beziehen, werden weiterhin in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Tiefbau und Geoinformation der Gemeinde, dem Amt für Umwelt und der Jägerschaft geprüft und die Situation laufend beobachtet. Die Erfahrungen aus der bestehenden Wildwarnanlage in Nendeln werden in die Überlegungen mit einbezogen.


Frage der Abgeordneten Marion Kindle-Kühnis 

Abgeordnete Kindle-Kühnis Marion

Ausbildungsunterstützung analog Kindergeld bis nach der Lehre

In Liechtenstein erhalten Familien bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Kindergeld von 360 Franken pro Kind. Durchschnittlich dauert jedoch eine Lehre heutzutage 3 bis 4 Jahre, was bei einem Abschliessen der obligatorischen Schulpflicht mit 16 einem Abschluss der Lehre mit 19 oder 20 Jahren entspricht. Anhand der Kinderkostentabelle des Kantons Zürich kostet ein Kind im Schnitt rund 1700 Franken pro Monat im Alter zwischen 18 bis 21 Jahren. Ein durchschnittlicher Lehrlingslohn im 3. und im 4. Lehrjahr beläuft sich auf ca. 1200 bis 1300 Franken. Bei Jugendlichen die höhere Schulen besuchen wird gar kein Zusatzeinkommen generiert. Für die Eltern bedeutet dies in diesen zwei Jahren einen grossen finanziellen Aufwand.

Hierzu meine Fragen:

Fragen

  1. Könnte sich die Regierung eine Ausbildungsunterstützung analog dem Kindergeld für wohnhafte in Liechtenstein vorstellen?
  2. Gäbe es eine Möglichkeit, bei der solche Unterstützungen nicht ins Ausland exportiert werden müssten?
  3. Sähe die Regierung eine solche Unterstützung als gewinnbringend und als familienpolitische Massnahme?

Beantwortung durch
Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Die vorliegenden Fragen können im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht seriös beantwortet werden. Wenn eine grundsätzliche Prüfung einer Ausbildungsunterstützung gewünscht ist, empfehlen wir darum dies im Rahmen eines Postulates klären zu lassen. Zuletzt befasste sich die Postulatsbeantwortung betreffend finanzielle Entlastung von Familien (BuA Nr. 107/2022) mit dieser Thematik. Damals kam die Regierung zum Schluss, dass dieses neue Element nicht sinnvoll ist.

Aus Sicht der Regierung gilt es bei Vergleichen mit der Schweiz immer das gesamte Bild im Auge zu behalten. Auch wenn einzelne Elemente in der Schweiz länger oder grosszügiger unterstützt werden, zeigt der Blick auf das frei verfügbare Einkommen ein differenzierteres Bild.

zu Frage 2:

Siehe Antwort 1.

zu Frage 3:

Siehe Antwort 1.


Frage des Abgeordneten Roger Schädler

Abgeordneter Schädler Roger

Kleine Anfrage betreffend Zollhaus Steg: Warum prüft das Land nach wie vor einen Verkauf?

In der Landtagssitzung vom April 2026 hat der Landtag das Postulat betreffend die Weiterentwicklung der Liegenschaft «Zollhaus Steg» überwiesen. Damit wurde die Regierung eingeladen, von einem Verkauf der Liegenschaft abzusehen und stattdessen Varianten für die künftige Nutzung zu prüfen.

Umso überraschender ist es, dass die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften nach der Überweisung des Postulats offenbar erneut bei der Gemeinde Triesenberg sowie bei der Alpgenossenschaft Grosssteg nachgefragt hat, ob ein Kaufinteresse am Zollhaus Steg besteht.

Fragen

  1. Weshalb wurde nach der Überweisung des Postulats erneut abgeklärt, ob bei der Gemeinde Triesenberg oder der Alpgenossenschaft Grosssteg ein Kaufinteresse am Zollhaus Steg besteht?
  2. Prüft die Regierung trotz der Überweisung des Postulats weiterhin einen Verkauf der Liegenschaft «Zollhaus Steg» oder wurden sämtliche Verkaufsabsichten bis zur Behandlung des Postulats sistiert?
  3. Wurden seit der Überweisung des Postulats weitere mögliche Käuferinnen oder Käufer kontaktiert oder sonstige Verkaufsabklärungen vorgenommen?

Beantwortung durch
Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Die erneute Kontaktaufnahme erfolgte im Zusammenhang mit der Beantwortung des Postulats und diente der Aktualisierung. Ziel der Postulatsbeantwortung ist es, dem Landtag eine fundierte und aktuelle Übersicht über mögliche Nutzungsoptionen der Liegenschaft zu ermöglichen. Insbesondere sollte geklärt werden, ob sich seit früheren Abklärungen Veränderungen hinsichtlich eines Interesses an der Nutzung der Liegenschaft ergeben haben. Leider hat die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften dabei versehentlich auch das Interesse eines Kaufes nachgefragt. Hierfür entschuldigt sich die Regierung an dieser Stelle.

zu Frage 2:

Seitens der Regierung wurde entschieden, die Liegenschaft nicht zu veräussern. Entsprechend werden keine Verkaufsbestrebungen verfolgt.

zu Frage 3:

Die vorgenommenen Kontakte beschränkten sich auf bekannte Interessenten.


Frage der Abgeordneten Tanja Cissé 

Abgeordnete Cissé Tanja

Kleine Anfrage betreffend Motorenlärm, sogenannte «Poser»  

In den vergangenen Jahren haben verschiedene Städte und Gemeinden in der Schweiz Massnahmen gegen vermeidbaren Fahrzeuglärm geprüft oder eingeführt. Hintergrund sind Beschwerden aus der Bevölkerung, insbesondere wenn Fahrzeuge absichtlich laut gefahren oder technisch so verändert werden, dass sie zusätzlichen Lärm verursachen.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz deshalb verschärfte Bestimmungen gegen absichtlich verursachten Fahrzeuglärm. Für besonders gravierende Verstösse können Strafen von bis zu 10’000 Franken ausgesprochen werden.

Daneben wurden in verschiedenen Schweizer Städten technische Lösungen wie Lärmdisplays und sogenannte Lärmradare getestet, um die Lärmbelastung zu reduzieren und Erfahrungen mit neuen Instrumenten zur Lärmbekämpfung zu sammeln.

Da unser Strassenverkehrsgesetz eng an das Schweizerische angelehnt ist, erscheint es sinnvoll, einen Überblick über die in Liechtenstein geltende Rechtslage, die bisherige Entwicklung sowie mögliche technische Instrumente zur Sensibilisierung oder Ahndung zu erhalten.

Die Regierung wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Fragen

  1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen heute in Liechtenstein, um gegen unnötigen oder absichtlich verursachten Fahrzeuglärm vorzugehen, und welche Sanktionen können ausgesprochen werden?
  2. Inwiefern entsprechen die in Liechtenstein geltenden Regelungen und Sanktionsmöglichkeiten den aktuell in der Schweiz geltenden Bestimmungen? Falls Unterschiede bestehen, welche sind diese?
  3. Liegen der Regierung Daten oder Erkenntnisse über Beschwerden, Anzeigen oder Polizeieinsätze im Zusammenhang mit vermeidbarem Fahrzeuglärm in den vergangenen fünf Jahren vor?
  4. Wurden in Liechtenstein bereits technische Massnahmen wie Lärmdisplays oder Lärmradare geprüft oder diskutiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
  5. Wie beurteilt die Regierung die Erfahrungen aus der Schweiz und anderen Ländern mit Lärmdisplays beziehungsweise Lärmradaren hinsichtlich Wirksamkeit, Kosten und rechtlicher Umsetzbarkeit?

Beantwortung durch
Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Die Landespolizei kann bei Fahrzeugen, die im Verkehr vermeidbaren Lärm verursachen, die Weiterfahrt verhindern. Sie ist dabei befugt, den Fahrzeugausweis abzunehmen und, wenn dies erforderlich ist, das Fahrzeug sicherzustellen. Verursacht ein Motorfahrzeugführer mutwillig vermeidbaren Lärm, kann ihm die Landespolizei zudem den Führerausweis sofort abnehmen.

Neben diesen administrativen Massnahmen sind auch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Mit einer Busse von bis zu 20‘000 Franken kann bestraft werden, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er wissen muss, dass dieses den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht. Für unnötiges Vorwärmen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs oder unnötiges Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs ist eine Ordnungsbusse von 80 Franken vorgesehen, bei Motorfahrrädern von 40 Franken.

Auch im Rahmen einer Fahrzeugprüfung beim Amt für Strassenverkehr kann ein Fahrzeug, wenn es aufgrund technischer Manipulationen, z.B. bei der Auspuffsteuerung, übermässigen Lärm erzeugt, bemängelt werden. Im Extremfall wird es stillgelegt und die Weiterfahrt untersagt.

Zudem kann ein Halter eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs vom Amt für Strassenverkehr auch mit einer Administrativmassnahme, i.d.R. einer Verwarnung, belegt werden. Diese bleibt zwei Jahre im Administrativmassnahmenregister vermerkt oder wirkt sich bei einem Unfallereignis sanktionserschwerend aus.

zu Frage 2:

Die liechtensteinischen Regelungen und Sanktionsmöglichkeiten entsprechen denjenigen in der Schweiz.

zu Frage 3:

Es liegen der Regierung keine entsprechenden Daten vor, da die Landespolizei Widerhandlungen wegen Verursachens vermeidbaren Lärms statistisch nicht separat erfasst.

zu Frage 4:

Nein.

zu Frage 5:

Die Regierung kann die Erfahrungen aus der Schweiz in Ermangelung an entsprechenden Informationen nicht beurteilen. Es kann jedoch darauf hingewiesen werden, dass der Bundesrat nach Auswertung der Versuchsbetriebe Ende 2025 beschlossen hat, die Einführung von Lärmradaren zu repressiven Zwecken vorläufig nicht weiterzuverfolgen. Dies vor allem aufgrund des Umstandes, dass die Lärmmessung technisch und rechtlich zu schwierig ist. Geräusche sind schwer zuverlässig zu messen, z. B. wegen Wetter und Umgebungsgeräuschen, und es fehlen klare gesetzliche Grundlagen und Grenzwerte. Stattdessen werden «Lärmdisplays» empfohlen, die Fahrzeuglenkenden ihr Geräuschniveau anzeigen.


Frage des Abgeordneten Dietmar Hasler 

Abgeordneter Dietmar Hasler

Monitoring Mobilitätskonzept

Das Mobilitätskonzept 2030 enthält zahlreiche für die Bevölkerung relevante Infrastrukturprojekte. Insbesondere die Entwicklung bei den Umfahrungsprojekten, die Optimierung der Verkehrsinfrastruktur, der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie Fragen des Landerwerbs stehen im öffentlichen Interesse.

Im letzten Monitoringbericht 2023 zum Mobilitätskonzept 2030 (Bericht und Antrag Nr. 60/2024 vom 14. Mai 2024) führte die Regierung aus, dass das Umsetzungsmonitoring künftig in einem Zweijahresrhythmus erfolgen soll. Der Monitoringbericht wird dem Landtag jeweils im Juni gemeinsam mit dem Rechenschaftsbericht zur Behandlung unterbreitet.

Dies ist nicht erfolgt und führt mich zu folgenden Fragen:

Fragen

  1. Weshalb wurde dem Landtag bislang kein Monitoringbericht zum Mobilitätskonzept 2030 für das Berichtsjahr 2024/2025 wie angekündigt vorgelegt?
  2. Ist die Regierung weiterhin der Auffassung, dass das Monitoring des Mobilitätskonzepts 2030 künftig im Zweijahresrhythmus erfolgen soll? Falls ja, wann ist die Vorlage des nächsten Monitoringberichts vorgesehen?
  3. Welche konkreten Teile des Radroutenkonzepts konnten aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen bei der Vernehmlassung bislang nicht bereinigt werden und bis wann rechnet die Regierung mit einer abschliessenden Beschlussfassung über das Konzept?
  4. Welchen Stand weisen die im Mobilitätskonzept 2030 vorgesehenen Projekte zur Verbesserung der Rheinquerungen und des grenzüberschreitenden Fuss- und Radverkehrs auf, insbesondere die Langsamverkehrs Brücke Bendern–Haag sowie die geplanten Fuss- und Radverkehrsverbindungen in Ruggell?

Beantwortung durch
Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Der nächste Monitoringbericht zum Mobilitätskonzept 2030 ist für den September-Landtag vorgesehen. Somit erfolgt die Vorlage im geplanten Turnus.

zu Frage 2:

Ja, es wird weiterhin am zweijährlichen Berichterstattungsrhythmus festgehalten. Der nächste Bericht ist, wie bereits ausgeführt, für den September-Landtag geplant.

zu Frage 3:

Im Rahmen der Vernehmlassung sind Rückmeldungen zu zahlreichen Netzabschnitten eingegangen. Diese Inputs und allfällige Lösungsvarianten werden mit den Standortgemeinden abgestimmt, hierzu werden entsprechende Gespräche stattfinden. Es ist derzeit geplant, die konzeptionellen Arbeiten noch im 2026 abzuschliessen.

zu Frage 4:

Das Vorprojekt der Radverkehrsbrücke Ruggell befindet sich derzeit in der Vorprüfung.

Ein Projektwettbewerb wurde im Dezember 2024 öffentlich ausgeschrieben. Die Einreichung der Arbeiten erfolgte im Sommer 2025. Anschliessend erfolgte die Auswahl des Siegerprojektes durch die Fachjury.

Bezüglich der Radbrücke Bendern-Haag wurde für die Liechtensteiner Rheinseite eine Standortevaluation durchgeführt. Neben den detaillierten Untersuchungen aus Sicht von Liechtenstein sind auch auf Schweizer Seite mögliche Weiterführungen auf ihre grobe Machbarkeit im Gesamtsystem untersucht worden. Die Standortfrage auf der Schweizer Rheinseite ist aktuell noch nicht geklärt. Dazu sind unter anderem weitere Abklärungen durch die rheinanstossende Gemeinde Sennwald notwendig.


Frage des Abgeordneten Dietmar Hasler 

Abgeordneter Dietmar Hasler

Personalentwicklung an der Universität Liechtenstein

Die Universität hat in den vergangenen Jahren einen umfassenden Transformationsprozess durchlaufen. In dieser Zeit musste die Universität nicht nur umfassende politische Attacken durchstehen, sondern auch viele Personalwechsel verkraften. Seither ist es ruhiger geworden. Nun hört man in den vergangenen Wochen aber Stimmen, wonach es in der Belegschaft der Universität wieder rumort, insbesondere beim akademischen Führungspersonal. Da ein gesundes Betriebsklima für die erfolgreiche Weiterentwicklung unserer Universität unerlässlich ist, möchte ich wissen, ob es sich hierbei um Einzelfälle handelt oder um etwas Grundsätzlicheres.

Fragen

  1. Hat das Bildungsministerium Anzeichen dafür, dass sich die Stimmung unter den Mitarbeitenden der Universität in den vergangenen Monaten verschlechtert hat?
  2. Ist es richtig, dass die Stelle des Dekans der Business School weder nachbesetzt noch ausgeschrieben wurde? Was sind die Gründe hierfür?
  3. Wie hat sich die Fluktuation an der Universität in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  4. Wurde in den vergangenen Jahren eine Mitarbeitenden-Befragung durchgeführt? Und falls ja, was waren die grundlegenden Erkenntnisse zum Arbeitsklima?
  5. Falls keine Befragung durchgeführt wurde: Ist eine solche geplant und falls ja, wann?

Beantwortung durch
Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Nein, genau das Gegenteil ist der Fall, denn die Stimmung hat sich im Vergleich zu früher kontinuierlich verbessert.

zu Frage 2:

Die Stelle des Dekans Business School wurde drei Wochen nach dem vom Universitätsrat bestätigten Rücktritt des bisherigen Amtsträgers ausgeschrieben. Es wurde ein ordentliches Bewerbungsverfahren durchgeführt. Der Universitätsrat hat sich nach Sichtung der Bewerbungen und den entsprechenden Gesprächen jedoch entschieden, die Stelle derzeit nicht zu besetzen. Bis zur Neuausschreibung respektive Neubesetzung der Stelle wird die Business School durch den stellvertretenden Dekan geleitet.

zu Frage 3:

Eine Universität verfügt im Regelfall über einen hohen Anteil befristeter Anstellungen und weist deshalb im Vergleich zu anderen Unternehmen auch eine höhere Fluktuation auf.  Die Fluktuationsrate an der Universität Liechtenstein entwickelte sich wie folgt: im Jahr 2021 15%, im Jahr 2022 18.2%, im Jahr 2023 10.5%, im Jahr 2024 7.3% und im Jahr 2025 6.5%. Die Fluktuation hat sich somit sei 2022 stark verringert.

zu Frage 4:

Die viele Jahre geforderte Mitarbeitendenumfrage wurde im September 2023 erstmals an der Universität durchgeführt. Die Umfrage lieferte ein kritisches Bild zu Arbeitsklima, Arbeitszufriedenheit sowie zur internen Kommunikation und zu den Prozessen. Dies war angesichts der damaligen Schlagzeilen und Personalwechsel auch nicht anders erwartet worden. Das neu zusammengesetzte Rektorat präsentierte in der Folge verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Stimmung, von denen zahlreiche zwischenzeitlich umgesetzt werden konnten.

zu Frage 5:

Bereits seit Längerem ist geplant, dass im September 2026 erneut eine Befragung der Mitarbeitenden durchgeführt werden soll. Entsprechende Vorbereitungen wurden bereits getroffen.