Forum/Leserbrief: Initiative A

Mit einer deutlichen Mehrheit hat sich der Landtag für eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zum Landesspital-Planungsdebakel ausgesprochen. Der Grundtenor war parteiübergreifend der gleiche: Es wurde zu viel Vertrauen verspielt, darum muss alles sauber aufgeklärt werden. Soweit so gut. Allerdings zeigt sich hier einmal mehr, mit welcher Doppelmoral Politiker argumentieren.

Beantragt wurde die PUK von der Freien Liste mit folgender Begründung: «Wer Vertrauen wiedergewinnen will, muss Aufklärung zulassen. Eine PUK ist ein notwendiger Schritt, um Fehler offenzulegen, Verantwortlichkeiten zu klären und sicherzustellen, dass künftige Landtagsentscheide und Volksabstimmungen auf einer verlässlichen Grundlage stattfinden.» Wir stimmen dieser Aussage vollumfänglich zu. Dies müsste somit jedoch erst recht auch für die Covid-Zeit gelten, welche den Alltag der Menschen in einem zuvor nie dagewesenen Ausmass tangiert hat. Bei Covid ging es wohlbemerkt um die Gesundheit und die verfassungsmässig garantierten Grundrechte der Menschen und nicht um ein Bauwerk. Überdies wurden im Zuge der Covid-Krise unvergleichlich mehr Gelder ausgegeben als beim Landesspital geplant sind. Das Ausmass ist in Zahlen nicht bezifferbar und hat sämtliche Lebensbereiche in teils einschneidendem Masse tangiert. Und dann lassen sich Politikerinnen wie die VU-Abgeordnete Tanja Cisse hier in die PUK wählen, obwohl sie noch vor genau einem Jahr im Landtag mit Blick auf die Kritiker der überzogenen Covid-Massnahmen monierte, man solle aufhören in den Rückspiegel zu schauen und den Blick nach vorne richten. An Scheinheiligkeit und Doppelmoral sind solche Politikerinnen nicht zu übertreffen.

Es erstaunt auch, dass gerade die Freie Liste, die sich gerne als Wächterin von Demokratie und Verfassung sieht, beim Landesspital am lautesten nach Aufklärung ruft, sich jedoch bei den weitaus einschneidenderen Covid-Massnahmen einer echten Aufarbeitung verschliesst. Dabei ist längst mehrfach erwiesen, dass die diskriminierenden Grundrechtsaushebelungen durch die von der Regierung verhängten 2G- und 3G-Massnahmen einer wissenschaftlichen Betrachtung nicht standhalten und somit verfassungswidrig waren. Darum ja: «Wer Vertrauen wiedergewinnen will, muss Aufklärung zulassen». Nur durch Aufklärung und Offenlegung von Fehlern lässt sich verhindern, dass die gleichen Fehler beim nächsten Mal wieder gemacht werden und die Politik nicht noch mehr Vertrauen verspielt.