Frage von Abgeordnete Cissé Tanja

Auswirkungen neuer EU-Regulierungen auf die Abfallentsorgung Liechtensteins
Die EU plant, die Ausfuhr von Kehricht in Drittstaaten gesetzlich zu verbieten. Liechtenstein dürfte seinen Müll in der Folge nicht mehr im benachbarten Ausland verbrennen lassen. Die Entsorgung funktioniert dabei bislang als Kreislauf, denn die Anlage in Buchs produziert aus dem Abfall Fernwärme, die wiederum nach Liechtenstein zurückfliesst. Diese Entwicklung sorgt deshalb in der Bevölkerung für Verunsicherung – insbesondere bei jenen Haushalten und Betrieben, die auf Fern- oder Nahwärme umgestellt haben.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender fünf Fragen:
Fragen
- Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Entwicklung sowie deren Relevanz für Liechtenstein?
- Welche konkreten Auswirkungen könnten sich für Liechtenstein ergeben, insbesondere in Bezug auf Entsorgungssicherheit und Kosten?
- Wird eine Sonderregelung geprüft, falls ja, wie soll diese aussehen?
- Wie schätzt die Regierung die Erfolgsaussichten einer solchen Sonderregelung für Liechtenstein ein?
- Welche Massnahmen hat die Regierung bereits geprüft oder eingeleitet, um die Abfallentsorgung langfristig sicherzustellen, sollte keine Lösung gefunden werden?
Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Die Regierung beurteilt die aktuelle Entwicklung als direkt relevant für Liechtenstein.
Die EU-Abfallverbringungsverordnung sieht ein Verbot für den Export von gemischten Siedlungsabfällen, sprich dem schwarzen Kehrichtsack, in Drittstaaten vor. Dies hätte die seit Jahrzehnten etablierte, grenzüberschreitende Entsorgungspraxis Liechtensteins, insbesondere die Nutzung der KVA Buchs, verunmöglicht.
Auf EU-Ebene zeichnen sich jedoch Anpassungen ab. Die EU-Kommission veröffentlichte am 29. April 2026 einen Vorschlag, wonach Abfallexporte in die Schweiz weiterhin möglich bleiben sollen. Diese Entwicklung ist aus liechtensteinischer Sicht sehr positiv.
zu Frage 2:
Falls Abfallexporte in die Schweiz weiterhin möglich bleiben, sind für Liechtenstein keine Auswirkungen auf die Entsorgungssicherheit und die Kosten zu erwarten. Andernfalls wäre die Entsorgungssicherheit für gemischte Siedlungsabfälle gefährdet und die Kosten würden durch wesentlich längere Transportwege und neue Entsorgungsstrukturen deutlich steigen.
zu Frage 3:
Falls Abfallexporte in die Schweiz weiterhin möglich bleiben, ist keine Sonderregelung erforderlich. Da dies derzeit noch ungewiss ist, setzen sich die liechtensteinischen Behörden im EWR-Übernahme-prozess weiterhin für eine Sonderregelung ein, welche die grenzüberschreitende Entsorgungspraxis und die Nutzung der KVA Buchs langfristig sicherstellt.
zu Frage 4:
Die Erfolgsaussichten werden als gut eingeschätzt.
zu Frage 5:
Da sich eine Lösung auf EU-Ebene abzeichnet beziehungsweise die Erfolgsaussichten für eine Sonderregelung als gut eingeschätzt werden, ist eine Prüfung von Alternativen aktuell nicht erforderlich.
Frage von Abgeordnete Petzold-Mähr Bettina
Erfassung von Wildtierbeständen in Liechtenstein
In Liechtenstein werden die Bestände ausgewählter Wildtierarten regelmässig und systematisch erhoben. So erfolgen jährliche Zählungen von Rotwild, Gamswild und Steinwild, die eine wichtige Grundlage für die Jagdplanung, das Waldmanagement und politische Entscheidungen bilden. Zudem wird das Birkwild (Birkhuhn) landesweit zweijährlich gezählt, um Bestand und Verbreitung dieser sensiblen Art zu überwachen und gezielte Schutzmassnahmen ableiten zu können.
Demgegenüber ist festzuhalten, dass zahlreiche weitere Wildtierarten – darunter etwa Rehwild, Feldhase, Niederwildarten, verschiedene Vogelarten, Amphibien und Reptilien – erheblichen ökologischen Veränderungen unterliegen, jedoch nicht in vergleichbarer Weise regelmässig und statistisch einheitlich erfasst werden. Besonders deutlich wird dies bei den Raufusshühnern: Während das Birkwild weiter gezählt wird, gilt der Auerhahn in Liechtenstein mittlerweile als fast ausgestorben und wird nicht mehr erfasst, obwohl ein kleiner Restbestand noch vorhanden wäre. Das Alpenschneehuhn, eine stark klima- und störungssensible Hochgebirgsart, kommt dagegen noch vor, wird jedoch bislang nicht im Rahmen eines regelmässigen, standardisierten Monitorings dokumentiert.
Vor dem Hintergrund des Aktionsplans Biodiversität 2030+ sowie weiterer fachlicher Berichte stellen sich für mich folgende Fragen:
Fragen
- Nach welchen fachlichen oder gesetzlichen Kriterien entscheidet die Regierung, welche Wildtierarten – wie Rotwild, Gamswild, Steinwild oder Birkwild – regelmässig und systematisch gezählt werden und welche nicht?
- Über welche Daten zur Bestandsentwicklung anderer Wildtierarten (z. B. Rehwild, Raubwild, Feldhase, Alpenschneehuhn, weitere Vogel- und Amphibienarten) verfügt die Regierung derzeit, und auf welchen Erhebungsmethoden beruhen diese Daten?
- Sieht die Regierung den Bedarf, das bestehende Monitoring künftig auch auf Rehwild und weitere bejagene Tierarten auszuweiten, da dies ebenfalls eine wichtige Grundlage für Jagdplanung, Waldmanagement und mögliche politische Entscheidungen sein könnte und falls nicht, warum nicht?
- Sieht die Regierung Bedarf, das bestehende Monitoring künftig auch auf ökologisch besonders sensible oder klimabetroffene Arten, wie etwa zum Beispiel das Alpenschneehuhn, auszuweiten, um Bestandsrückgänge frühzeitig zu erkennen?
- Wie hoch ist der aktuelle Ist- und Sollzustand aller oben genannten Tierarten in Liechtenstein (bitte tabellarisch darstellen)?
Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Die regelmässige Erfassung richtet sich nach fachlicher Notwendigkeit, gesetzlichem Auftrag, jagdplanerischer Relevanz und praktischer Umsetzbarkeit. Systematisch gezählt werden insbesondere jene Arten, bei denen Bestandsdaten für Abschussplanung, Wildschadensfragen, Schutzmassnahmen oder internationale Verpflichtungen besonders wichtig sind. Nicht bei allen Arten ist eine jährliche Zählung fachlich sinnvoll oder mit verhältnismässigem Aufwand möglich. Teilweise werden Bestände deshalb über andere Methoden wie Jagdstatistik, Zufallsbeobachtungen, Projektmonitorings oder Artenkartierungen beurteilt.
zu Frage 2:
Die Erhebung anderer Artengruppen basiert auf Daten aus Kartierungen und Monitoringpro-grammen, die in die Forschungsbände der Naturkundlichen Forschung im Fürstentum Liechtenstein einfliessen, jedoch teils unsystematisch sind. Das Arten-Monitoringkonzept Liechtenstein ergänzt dies durch die Beobachtung von Indikatorarten zur Bewertung von Biodiversität und Lebensräumen.
zu Frage 3:
Die Regierung prüft laufend, ob bestehende Erhebungen angepasst oder erweitert sowie neue dazu genommen werden sollen. Entscheidend ist dabei, dass Aufwand und Aussagekraft in einem sinnvollen Verhältnis zur Schutzrelevanz und dem Nutzen für Managementmassnahmen stehen.
zu Frage 4:
Siehe Antwort zu Frage 3.
zu Frage 5:
Genaue Zahlen im Sinne von «so viele Tiere gibt es» und «so viele Tiere sollte es geben» lassen sich bei vielen Wildtierarten auch trotz engem Monitoring und regelmässigen Zählungen nicht zuverlässig festlegen. Das gilt auch für jagdbare Arten, bei denen zwar Abschusszahlen geplant werden, der Bestand aber nicht einfach auf eine fixe Zielzahl reduziert werden kann. Die Erhebungen dienen deshalb vor allem dazu festzustellen, ob eine Art vorkommt, wo sie vorkommt und ob der Bestand eher stabil ist, zunimmt oder abnimmt. Auf dieser Grundlage können dann passende Massnahmen getroffen werden, beispielsweise Schutz- und Fördermassnahmen bei gefährdeten Arten oder Präventions- oder Regulierungsmassnahmen bei konfliktbehafteten und jagdbaren Arten.
Frage von Abgeordneter Rehak Thomas
Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen
Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen regelt die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Schutzmassnahmen für Erwachsene in grenzüberschreitenden Situationen. Dazu gehört auch die internationale Anerkennung von Vorsorgevollmachten. Mehrere europäische Staaten, darunter Österreich, Deutschland und die Schweiz, sind diesem Übereinkommen bereits beigetreten. Liechtenstein gehört bislang nicht zu den Vertragsstaaten. In der Praxis führt dies immer wieder zu Schwierigkeiten, wenn liechtensteinische Vorsorgevollmachten im Ausland anerkannt werden sollen oder umgekehrt ausländische Vollmachten in Liechtenstein. Die fehlende automatische Anerkennung führt in grenzüberschreitenden Fällen zu rechtlichen Unsicherheiten und zusätzlichem Aufwand für Betroffene und Behörden.
Fragen
- Aus welchen Gründen ist Liechtenstein dem Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen bislang nicht beigetreten?
- Wurde ein Beitritt zu diesem Übereinkommen bereits geprüft, beziehungsweise gibt es einen Zeitplan für einen Beitritt?
- Wenn ja: Welche rechtlichen oder administrativen Hindernisse oder Nachteile sieht die Regierung derzeit für einen Beitritt?
- Wenn nein: Plant die Regierung, einen Beitritt Liechtensteins zu diesem Übereinkommen künftig zu prüfen oder vorzubereiten und wie wäre der zeitliche Ablauf?
Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Die Haager Konferenz für internationales Privatrecht hat über 40 multilaterale Verträge und Übereinkommen in verschiedenen Bereichen des internationalen Privatrechts formuliert. Liechtenstein ist derzeit Vertragspartei von sechs dieser Übereinkommen und prüft fortlaufend den möglichen Beitritt zu weiteren Übereinkommen.
Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (HESÜ) haben bislang lediglich 16 Staaten ratifiziert.
zu Frage 2:
Die Regierung prüft derzeit den möglichen Beitritt zu verschiedenen Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und hilfsbedürftigen Erwachsenen. Diese Prüfung umfasst auch das HESÜ. Einen konkreten Zeitplan für einen möglichen Beitritt gibt es nicht.
zu Frage 3:
Wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben, läuft die Prüfung eines möglichen Beitritts zum HESÜ noch. Diese Prüfung umfasst auch die Klärung von rechtlichen oder administrativen Hindernissen oder Nachteilen.
zu Frage 4:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage von Stv. Abgeordneter Wohlwend Mario
Massive Tarifsteigerungen bei Wasser und Abwasser stellen Verursacherprinzip und Fairness des Systems infrage
Die Wasserversorgung der Unterländer Gemeinden steht vor einem markanten Systemwechsel. Per 1. Januar 2027 werden die Gebühren für Wasser und Abwasser erhöht, um das Verursacherprinzip stärker umzusetzen.
Die Ausgangslage ist kritisch. Beim Wasser werden derzeit nur knapp über 50 Prozent der Kosten durch Gebühren gedeckt, beim Abwasser rund 23 Prozent. Konkret stehen beim Wasser jährliche Kosten von CHF 6,3 Mio. Einnahmen von rund 3,3 Millionen gegenüber. Beim Abwasser belaufen sich die Kosten auf etwa CHF 8,9 Mio., während die Einnahmen bei rund CHF 2,1 Mio. liegen. Die Differenz wird heute weitgehend über Steuermittel finanziert.
Mit der Anpassung sollen die Kostendeckungsgrade deutlich steigen. Das führt zwangsläufig zu spürbaren Mehrbelastungen für Haushalte und Betriebe.
Vor diesem Hintergrund stellen sich grundlegende Fragen. Erstens, inwiefern Investitionen und Strukturen der vergangenen Jahre zur Kostenentwicklung beigetragen haben. Zweitens, ob Effizienzpotenziale ausreichend genutzt werden. Drittens, ob die Tarifstruktur mit höheren Grundgebühren das Verursacherprinzip stärkt oder verzerrt, besonders zulasten von Haushalten mit geringem Verbrauch.
Fragen
- Wie erklärt die Regierung die über Jahre entstandene erhebliche Finanzierungslücke im Bereich Wasser und insbesondere Abwasser, obwohl das Gewässerschutzgesetz seit 2003 kostendeckende Gebühren verlangt?
- Welche Investitionen, Projekte und organisatorischen Entscheidungen wurden in den letzten Jahren umgesetzt und welchen konkreten Einfluss hatten diese auf die heutige Kostenstruktur?
- Inwieweit wurden Effizienzpotenziale im Bereich Betrieb, Organisation und interkommunale Zusammenarbeit systematisch geprüft und ausgeschöpft, bevor nun signifikante Gebührenerhöhungen beschlossen wurden?
- Wie beurteilt die Regierung die geplante Tarifstruktur im Hinblick auf das Verursacherprinzip, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Grundgebühren und möglicher Fehlanreize zulasten von Haushalten mit geringem Verbrauch?
- Welche konkreten Massnahmen hätte es zu welchem Zeitpunkt gebraucht, um die heutige Finanzierungslücke zu vermeiden, und warum wurden diese nicht umgesetzt?
Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten der öffentlichen Abwasseranlagen mit Gebühren oder anderen Abgaben den Verursachern zu überbinden. Die Finanzierungslücke erklärt sich dadurch, dass die Gemeinden weniger Kosten an die Verbraucher überbunden haben, als angefallen sind. Die Regierung hat die Gemeinden wiederholt darauf hingewiesen, dass hier Handlungsbedarf besteht.
zu Frage 2:
Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Gemeinden. Die Frage muss daher an diese gerichtet werden.
zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 2.
zu Frage 4:
Das Verursacherprinzip besagt, dass die Kosten von demjenigen zu tragen sind, der sie verursacht. Dadurch sollen angemessene Anreize für die Benutzer gesetzt werden, die Wasserressourcen effizient zu nutzen. Die Anpassung der Tarifstruktur ist ein konkreter Schritt in diese Richtung. Der Anteil der Fixkosten in der Wasser- und Abwasserinfrastruktur ist relativ hoch, was eine Erhöhung auch bei den Grundgebühren rechtfertigt.
zu Frage 5:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage von Abgeordneter Vogt Achim
Menschenrechte in Krisenzeiten
Im Zuge der 61. Session des UN-Menschenrechtsrats betonte Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni: «Weltweit stehen Menschenrechte unter Druck. Ihre konsequente Einhaltung ist die Grundvoraussetzung für Frieden und Sicherheit und zentral für die Stabilität und den Schutz kleiner Staaten wie Liechtenstein. Ihrer Wahrung und Durchsetzung ist höchste Priorität einzuräumen.» (Quelle: https://www.regierung.li/medienportal-medium/16182/234256/0/medienmitteilung) Die Schweiz hat die neuen «Leitlinien der Menschenrechte 2026-2029» veröffentlicht, in denen ein besonderes Augenmerk der Digitalisierung und den damit verbundenen technologischen Entwicklungen gilt. (Quelle: https://www.fdfa.admin.ch/de/menschenrechte-gestern-heute-und-morgen)
Nebst Chancen birgt die Digitalisierung Gefahren insbesondere in den Bereichen der Überwachung, der Diskriminierung und der Privatsphäre. Diese Punkte tangieren die Menschenrechte. Der Schutz der Menschenrechte in Krisenzeiten ist besonders wichtig.
Fragen
- Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Situation der Menschenrechte in Liechtenstein in den Bereichen der Meinungsfreiheit, der Medien und der gesellschaftlichen Spaltung?
- Wie stellt die Regierung sicher, dass durch neue Technologien, wie z.B. der Künstlichen Intelligenz und der digitalen Überwachung, unsere Grundrechte wie die Privatsphäre, die Gleichbehandlung und die freie Meinungsäusserung nicht gefährdet werden?
- Existiert in Liechtenstein ein Dokument analog den Schweizer «Leitlinien Menschenrechte 2026-2029»? Wenn ja, wo ist dieses zu finden?
- Welche Massnahmen erachtet die Regierung zum Schutz der Menschenrechte als wichtig?
- Beabsichtigt die Regierung entsprechende Massnahmen zum Schutz der Menschenrechte im Inland zu ergreifen?
Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Die Meinungsfreiheit ist in Liechtenstein verfassungsrechtlich garantiert. Art. 40 der Landesverfassung gewährleistet die freie Meinungsäusserung. Hinsichtlich der Medienfreiheit wird Liechtenstein seit über zehn Jahren von der Organisation Reporter ohne Grenzen bewertet. Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang der Platzierungen konnte sich die Situation ab 2022 wieder stabilisieren. Im Ranking 2026 erreicht Liechtenstein den 13. Rang von rund 180 Staaten. Mit einer Gesamtbewertung von 82,62 Punkten befindet sich das Land weiterhin im Bereich einer zufriedenstellenden Pressefreiheit. Herausforderungen bestehen gemäss Bewertung insbesondere in der wirtschaftlichen Dimension der Medien, etwa aufgrund der geringen Marktgrösse und Reichweite.
zu Frage 2:
Liechtenstein setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass menschenrechtliche und völkerrechtliche Standards auch im digitalen Raum gelten und eingehalten werden müssen. Weiter hat sich Liechtenstein bei den Verhandlungen zum Rahmenübereinkommen des Europarats zu künstlicher Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aktiv für die Integration von Menschenrechts- und Datenschutzstandards eingesetzt. Das Rahmenübereinkommen ist das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen in diesem Bereich. Es zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Tätigkeiten über den gesamten Lebenszyklus von KI‑Systemen mit den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind. Das Abkommen wurde unter liechtensteinischem Vorsitz am 17. Mai 2024 verabschiedet. Liechtenstein hat es am 27. Februar 2025 unterzeichnet. Weiter wird Liechtenstein die EU-KI-Verordnung aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft übernehmen.
Die Regierung ist sich bewusst, dass neue Technologien auch neue Risiken mit sich bringen, etwa durch den Einsatz von Deepfakes. Hier ist auf die Postulatsbeantwortung betreffend Massnahmen gegen Missbrauch durch Deepfakes (Nr. 34/2026) hinzuweisen.
zu Frage 3:
Eine analoge Publikation wie in der Schweiz ist nicht geplant. Über die detaillierten Aktivitäten im internationalen Menschenrechtsbereich wird in den jeweiligen Rechenschaftsberichten des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten und der Diplomatischen Vertretungen berichtet.
zu Frage 4:
Die Regierung erachtet den Schutz der Menschenrechte als eine zentrale staatliche Aufgabe. Die Grund- und Freiheitsrechte sind in Liechtenstein verfassungsrechtlich verankert und damit rechtlich umfassend geschützt.
Darüber hinaus hat Liechtenstein eine grosse Anzahl internationaler Menschenrechtskonventionen ratifiziert, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Land setzt sich sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene für die Einhaltung der Menschenrechte ein. Der Schutz und die Weiterentwicklung der Menschenrechte auf nationaler Ebene ist eine Querschnittsmaterie, mit welcher alle Ministerien kontinuierlich befasst sind, sei es im Bereich der sozialen Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Gleichstellung, Arbeitnehmerschutz, um nur einige zu nennen. Zu den diesbezüglichen Aktivitäten nimmt die Regierung im jährlichen Rechenschaftsbericht jeweils ausführlich Stellung.
Ein wichtiger Bestandteil des Menschenrechtsschutzes in Liechtenstein ist zudem der Verein für Menschenrechte (VMR) als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution, die die Menschenrechtssituation in Liechtenstein beobachtet.
zu Frage 5:
Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4.
Frage von Abgeordnete Petzold-Mähr Bettina
Nachjagd 2.0
In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 4. März 2026 zur Frage, auf welche gesetzliche Grundlage sich die Nachjagd bis 31. Januar 2026 stützt, hat die Regierung weiters ausgeführt, dass vergleichbare Massnahmen auch in den angrenzenden Ländern und Kantonen regelmässig durchgeführt werden. Weiters wird ausgeführt, dass es sich somit keineswegs um eine ungewöhnliche oder singuläre Praxis handeln würde. Hierzu meine Fragen:
Fragen
- Wie sehen die Massnahmen in den angrenzenden Ländern und Kantonen konkret aus (aufgeteilt nach Ländern und Kantonen)?
- Wieviele Nachjagden wurden in den angrenzenden Ländern und Kantonen in den letzten 5 Jahren durchgeführt (aufgeteilt nach Ländern und Kantonen)?
- Welches Jagdsystem (Patent- oder Revierjagd) und welche Jagdzeiten bestehen in den jeweiligen angrenzenden Ländern und Kantonen?
- Wie sind die Regelungen bezüglich der Einsetzung von Wärmebildtechnik in den angrenzenden Ländern und Kantonen (aufgeteilt nach Ländern und Kantonen)?
Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Die angrenzenden Länder und Kantone kennen unterschiedliche Jagdsysteme, Jagdzeiten und Instrumente zur Erfüllung von Abschussvorgaben.
Graubünden verfügt beispielsweise über ein Patentjagdsystem mit Hochjagd im September sowie einer Nach- bzw. Sonderjagd im November und Dezember. Bei nicht erfüllten Abschussplänen können ergänzend Abschüsse durch die Wildhut erfolgen.
Auch Glarus und Appenzell Ausserrhoden kennen ein Patentjagdsystem. In Glarus kann die Wildhut bei Bedarf Nachtabschüsse durchführen, in Appenzell Ausserrhoden besteht die Möglichkeit einer Nachjagd.
In Vorarlberg kann die Jagdzeit in den Januar verlängert werden.
Bayern verfügt über ein Revierjagdsystem. Dort bestehen bei nicht erreichten Abschussplänen oder drohenden Wildschäden ebenfalls ergänzende Instrumente, etwa Ausnahmen vom Nachtjagdverbot auf Rotwild.
zu Frage 2:
Eine direkt vergleichbare Statistik zu «Nachjagden» liegt nicht vor, zumal der Begriff in den Nachbarregionen unterschiedlich verwendet wird. Siehe auch die Antwort zu Frage 1.
zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 1.
zu Frage 4:
Auch der Einsatz von Wärmebildtechnik ist in den angrenzenden Ländern und Kantonen unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich bestehen Einschränkungen bei der Verwendung von technischen Hilfsmitteln bei der Jagdausübung, wobei Ausnahmen oder besondere Regelungen möglich sind, abhängig vom jeweiligen Recht und vom konkreten Zweck.
Frage von Abgeordnete Petzold-Mähr Bettina
Rotwildprojekt Rätikon 2025+
Das Rotwildprojekt Rätikon 2025+ knüpft an eine längere Tradition grenzüberschreitender Untersuchungen zur Raumnutzung des Rotwildes im alpinen Raum an. Bereits im Zeitraum 2009 bis 2014 wurde im Dreiländereck Vorarlberg – Fürstentum Liechtenstein – Kanton Graubünden ein umfassendes Rotwild-Telemetrieprojekt durchgeführt, dessen Ergebnisse im Endbericht «Rothirsch im Rätikon – Drei Länder, drei Jagdsysteme, eine Wildart» zusammengefasst wurden. Dieser Endbericht zeigte eindrücklich, dass sich Rotwildpopulationen staatsgrenzenüberschreitend bewegen und dass unterschiedliche Jagdsysteme, Nutzungsintensitäten und Managementansätze einen messbaren Einfluss auf Raumnutzung, Aktivität und Aufenthaltsdauer haben.
Hierzu meine fünf Fragen
Fragen
- Besteht in diesem Projekt eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit wie damals im Projekt «Rothirsch im Rätikon – Drei Länder, drei Jagdsysteme, eine Wildart» und falls ja mit wem? Falls nein, was ist diesbezüglich konkret geplant?
- Existieren in den genannten Nachbarregionen aktuell vergleichbare Rotwild-Besenderungs- oder Telemetrieprojekte, oder sind solche geplant und wie sehen diese aus?
- Inwiefern wird auf Erkenntnisse aus früheren Rotwild-Besenderungsprojekten im Rätikon bzw. im Alpenraum zurückgegriffen, und wie fliessen diese Erfahrungen in das aktuelle Projekt ein?
- Wie viele Stück Rotwild sollen in Liechtenstein besendert werden bzw. wie viele konnten bereits erfolgreich besendert werden und wann und wo?
- Wie begründet die Regierung, dass der Projektstart auf Januar und Februar 2026 vorgesehen war, das Konzept jedoch erst Ende März 2026 fertiggestellt wurde?
Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Ja, das Projekt ist grenzüberschreitend angelegt, da das Rotwild den Rätikonraum über Landes- und Kantonsgrenzen hinweg nutzt. Ein fachlicher Austausch besteht insbesondere mit den zuständigen Stellen und Fachpersonen in Vorarlberg, St. Gallen und Graubünden.
zu Frage 2:
Nach aktuellem Kenntnisstand bestehen in den unmittelbaren Nachbarregionen derzeit keine vollständig deckungsgleichen Rotwild-Besenderungsprojekte. Das aktuelle Projekt in Liechtenstein bietet daher einen erheblichen Mehrwert auch für die benachbarten Regionen.
zu Frage 3:
Das aktuelle Projekt greift ausdrücklich auf Erkenntnisse früherer Rotwild-Besenderungsprojekte zurück, insbesondere auf das frühere Rätikon-Projekt «Drei Länder, drei Jagdsysteme, eine Wildart». Dieses zeigte, dass Rotwild den Rätikonraum grenzüberschreitend nutzt und dass Jagdsysteme, Störungen, Winterlebensräume und Nutzungsdruck die Raumnutzung beeinflussen. Diese Erfahrungen fliessen in die Wahl der Untersuchungsräume, die Methodik und die spätere Interpretation der Bewegungsdaten ein. Ziel ist es, die bestehenden Grundlagen mit aktuellen Daten für Liechtenstein zu ergänzen und daraus Folgerungen für das Wildtiermanagement abzuleiten.
zu Frage 4:
Im Rahmen des Projekts ist vorgesehen, Rotwild in Liechtenstein mit GPS-Sendern auszustatten. Eine Obergrenze wurde nicht gesetzt. Bis zum Zeitpunkt der Beantwortung konnten vier Tiere erfolgreich besendert werden, je ein Stück in den Revieren Balzers, Alpila-Planken, Pirschwald und Triesenberg.
zu Frage 5:
Das Konzept für die Rotwildstudie wurde bereits im Herbst 2025 erstellt und dem Jagdbeirat vorgestellt. Die Studie umfasst mehrere Teile, darunter die Rotwildbesenderung, die im Winter 2025 gestartet wurde. Das Vorgehen wurde den Jagdaufsehern, Jagdleitungen und Gemeindeförstern bereits im Dezember 2025 durch das Amt für Umwelt vorgestellt. Der im März 2026 versandte Projektbeschrieb war daher keine neue fachliche Grundlage, sondern eine Zusammenfassung dieses Teilprojekts.






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