Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, den 5. Mai 2026, den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass des ESG-Rating-Durchführungsgesetzes (ESGR-DG) genehmigt.

Die gegenständliche Vorlage dient der Durchführung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859 (ESG-Rating-Verordnung).

Die ESG-Rating-Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für ESG-Rating-Tätigkeiten im EWR und adressiert strukturelle Mängel im Markt für ESG-Ratings. Sie enthält insbesondere Anforderungen an ESG-Rating-Anbieter, Transparenzvorgaben sowie eine zentrale Aufsicht durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).

Ziel der Vorlage ist es, die erforderlichen nationalen Rahmenbedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu schaffen.

Die ESG-Rating-Verordnung kommt in Liechtenstein nach Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar zur Anwendung. Für die Durchführung einzelner Vorschriften der Verordnung sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich. Mit dem vorgesehenen ESG-Rating-Durchführungsgesetz (ESGR-DG) werden insbesondere die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) als zuständige Behörde benannt, deren Aufgaben und Befugnisse festgelegt sowie die Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktauf-sichtsbehörde (ESMA) beziehungsweise der EFTA-Überwachungsbehörde geregelt. Zudem werden Bestimmungen zum Amtsgeheimnis vorgesehen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 28. August 2026.