Kleinen Anfragen an RC-Stellvertreterin Sabine Monauni

Sabine Monauni - Regierungschefin-Stellvertreterin

Frage von Abgeordnetem Schächle Simon zum Thema: Auszahlung von Förderungsleistungen für die Landwirtschaftsbetriebe

DpL-Abgeordneter Simon Schächle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz erhalten die anerkannten Landwirtschaftsbetriebe Förderungsleistungen zum Zweck der Existenzsicherung sowie Abgeltungen von gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Die Landwirtschafts-Bewirtschaftungs-Förderungs-Verordnung regelt die Details wie Höhe, Voraussetzungen und Zeitpunkt der Auszahlungen.

Seit Dezember 2023 gibt es offenbar erhebliche Probleme und Unregelmässigkeiten bei der Berechnung und Auszahlung der staatlichen Zahlungen. Dies wurde bereits im Juni-Landtag 2024 thematisiert. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch wird ausgeführt, dass das Amt für Umwelt die unterlaufenen Fehler erkannt hat, die Ursache ausschliesslich auf einen fehlerhaften Datenimport aus der Tierverkehrsdatenbank zurückzuführen war und die Behebung in die Wege geleitet wurde.

Gemäss Information mehrerer Landwirte und der VBO gab es bei der Schlusszahlung 2024 wiederum ähnliche Probleme und sie erfolgte ohne vorhergehende Abrechnung. Diese wurde den Landwirten erst im Nachhinein Mitte Januar 2025 zugestellt. Einige Abrechnung waren wiederum falsch. Trotz fristgerechter Rückmeldung an das Amt für Umwelt haben die Betroffenen bisher noch keine Antwort erhalten. Zudem haben einige Landwirte die Mitteilung erhalten, dass sie über mehrere Jahre ungerechtfertigt Beiträge erhalten hätten und diese nun zurückzahlen müssen.

Dazu folgende Fragen:

Stimmt es, dass die Schlusszahlung 2024 ohne vorhergehende Schlussrechnung erfolgte und was waren die Gründe für dieses unübliche Vorgehen?

Ja, das stimmt. Aufgrund personeller Engpässe in der Abteilung Landwirtschaft im Dezember 2024 konnten Schlusszahlung und Schlussrechnung nicht wie üblich gleichzeitig erstellt und versandt werden. Das Amt für Umwelt entschied, die für die Landwirtschaftsbetriebe wichtige Schlusszahlung prioritär zu behandeln, damit die Zahlungen noch bis Ende Jahr ausgeführt werden konnten. Die Landwirtschaftsbetriebe wurden über dieses Vorgehen im Dezember 2024 informiert.

Entsprechen die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 14. Juni 2024 aufgeführten Zahlen und Beträge auch aus heutiger Sicht dem tatsächlichen Sachverhalt? Wenn ja, wieso haben mehrere Landwirte Rückforderungen erhalten? Wenn nein, weshalb wurde der Landtag falsch informiert?

Ja, die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 14. Juni 2024 aufgeführten Zahlen und Beträge in Bezug auf die Schlusszahlung 2023 sind auch aus heutiger Sicht korrekt.

In der zweiten Jahreshälfte 2024 wurden durch eine vertiefte Prüfung der Finanzkontrolle über die Schlusszahlung 2023 hinaus weitere Unstimmigkeiten festgestellt.

Wie viele Abrechnungen der Schlusszahlung 2024 mussten korrigiert werden und wurden zwischenzeitlich alle Abrechnungen 2024 mit den Betroffenen bereinigt?

Stand heute müssen 17 von 97 Abrechnungen von anerkannten Landwirtschaftsbetrieben in der Schlusszahlung 2024 korrigiert werden. Davon wurden zwischenzeitlich bereits neun bereinigt.

Weshalb und auf welcher Grundlage wurden im Jahr 2022 und 2023 Alpungsbeiträge für Kleinwiederkäuer für die Alpung auf Schweizer Alpen ausbezahlt, im Jahr 2024 jedoch nicht und weshalb wurden diese ausbezahlten Beiträge im Jahr 2025 wieder zurückgefordert?

ln den Jahren 2022 bis 2023 wurden Beiträge für die Alpung von Tieren ausbezahlt, die in der Schweiz gesömmert wurden. Dies war ein Fehler, entsprechend wurden diese Beiträge für das Jahr 2024 wieder eingestellt. Das Amt für Umwelt ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die in den Jahren 2022 und 2023 rechtsgrundlos ausbezahlten Beiträge zurückzufordern und steht diesbezüglich mit den betroffenen Betrieben in Kontakt.

Welche Massnahmen hat das Amt für Umwelt seit Bekanntwerden der fehlerhaften Abrechnungen unternommen, um zukünftig korrekte und fristgerechte Auszahlungen der Förderleistungen an unsere Landwirte sicherzustellen?

Die personellen Vakanzen wurden zwischenzeitlich nachbesetzt, Arbeitsprozesse im Amt verbessert, Änderungen an der Software vorgenommen sowie die Einbindung der externen Softwarefirma sowie des Amts für Informatik verstärkt. Ausserdem wurden alle Betriebe zu einem persönlichen Gespräch im Amt für Umwelt eingeladen, um die Erhebung der Strukturdaten gemeinsam vorzunehmen und zu besprechen. Diese engere Zusammenarbeit soll auch in Zukunft fortgeführt werden.


Kleine Anfrage der Abg. Bühler-Nigsch Dagmar zum Thema: Förderung von inländischen Landwirtschaftsprodukten

VU-Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im agrarpolitischen Bericht 2022 hat die Regierung die Neuausrichtung der Stiftung Agrarmarketing sowie Unterstützung beim Aufbau einer zentralen Vermarktungseinrichtung in privater Trägerschaft angekündigt. Die Stiftung sollte hierzu innovative Ideen finanziell unterstützen. Inzwischen wurde die Stiftung Agrarmarketing aufgelöst und durch die neu eingesetzte Kommission zur Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte ersetzt. Gemäss Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom November 2024 tagte die neue Kommission erstmals am 3. Oktober 2024 und die erste Ausschreibung für Projekteingaben war bereits lanciert.

Dazu meine Fragen:

Die Frist für die Einreichung von Projekten war gemäss den Ausschreibungen auf Ende November 2024 sowie Ende Februar 2025 gesetzt. Wie viele Anträge sind eingegangen und wann erhielten die Antragsteller eine Empfangsbestätigung beziehungsweise eine Antwort (Absagen oder Zusagen)?

Ende 2024 sind insgesamt 13 Gesuche bei der Kommission zur Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte eingegangen. Die Gesuchsteller der bewilligten Projekte wurden Anfang März 2025 informiert. Empfangsbestätigungen wurden bei der ersten Gesuchsrunde nicht systematisch verschickt.

Im Jahr 2025 wurden neun Gesuche eingereicht. Bei der zweiten Gesuchsrunde erhielten alle Antragsteller nach Eingang ihres Gesuchs umgehend eine Eingangsbestätigung. Die Gesuche wurden zwischenzeitlich von der Kommission bearbeitet; die betreffenden rechtsmittelfähigen Entscheide sollen voraussichtlich bis Mitte Mai verfügt werden. Die Bearbeitungsdauer der Gesuche in der Kommission beträgt rund drei Monate.

Wie sind die administrativen Zuständigkeiten und Prozesse beim Amt für Umwelt geregelt und welche Massnahmen wurden für eine effiziente Gesuchsbearbeitung getroffen?

Die neue Kommission ist seit September 2024 bestellt. Der Vorsitz der Kommission liegt gemäss der Verordnung über die Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte, kurz LVAV, beim Amt für Umwelt. Die Geschäftsordnung der Kommission wurde im Oktober 2024 gestützt auf die LVAV von der Regierung genehmigt. Die Arbeitsprozesse der Kommission richten sich nach den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung.

Das Amt für Umwelt nimmt die eingereichten Gesuche entgegen, bestätigt deren Erhalt, prüft die Vollständigkeit und hält – falls notwendig – Rücksprache mit den Gesuchstellern. Nach erfolgter Prüfung leitet das Amt für Umwelt die Gesuche an die Kommissionsmitglieder zur Entscheidung weiter. Die rechtsmittelfähigen Entscheide werden vom Amt für Umwelt an die Gesuchsteller zugestellt.

Welche Erkenntnisse resultierten aus der bisherigen Arbeit mit der neuen Kommission und wie wird die Beurteilungsqualität der eingehenden Anträge in Bezug auf den Auftrag der Vermarktungseinrichtung beziehungsweise der Umsetzung des agrarpolitischen Berichts gewertet und bewertet?

Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO), der Wirtschaftskammer, Liechtenstein Marketing, der Gemeinden, des Amtes für Volkswirtschaft sowie des Amtes für Umwelt.

Diese Zusammensetzung hat sich bei der Beurteilung der Anträge als sehr wertvoll erwiesen, da sie die vielseitigen Aspekte der Gesuche im Bereich Produktion, Verarbeitung und Vermarktung umfassend abdeckt. Gleichzeitig wird dadurch der vom agrarpolitischen Bericht 2022 geforderten breiten Abstützung der Agrarpolitik Rechnung getragen, indem die gesamte Lebensmittelwertschöpfungskette in den Fokus gestellt wird – von der Lebensmittelproduktion über die Verarbeitung und den Konsum bis hin zu den Abfällen.

Zudem trägt die Arbeit der Kommission dazu bei, die Aspekte der Stärkung von Innovationskraft, Wissensstand und regionaler Wertschöpfung verstärkt zu berücksichtigen, die im agrarpolitischen Bericht 2022 ebenfalls eine wichtige Rolle einnehmen.


Kleine Anfrage der Abg. Kindle-Kühnis Marion zum Thema: Reisetätigkeit der abgetretenen Aussenministerin

DpL-Abgeordnete Marion Kindle-Kühnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für einen Kleinstaat sind gute bilaterale Beziehungen zu anderen Staaten von grosser Bedeutung. Die Auseinandersetzung mit internationalen Themen und Problemen ist ein zentrales Element dieses Amtes.

Die Aufgabe des Ministeriums soll nicht infrage gestellt werden, dennoch ist dem Zeitungsleser aufgefallen, dass die Aussenministerin während der Zeit nach der Schliessung des Landtages, also Januar bis März, eine sehr intensive Reisetätigkeit aufwies. So waren es im Januar die Destinationen Andorra, San Marino, Ausschwitz, Basel und Davos, im Februar Indien, Chile, München, Albanien, Wien, Genf und Strassburg und im März noch die Ukraine und ein erneutes Mal Indien.

Meine Fragen hierzu:

Ist diese Auflistung aus der Zeitung abschliessend oder gab es noch weitere Reisen der Aussenministerin?

Es gab keine aussenpolitische Reise nach Basel, dafür eine Reise nach London im Februar sowie eine kombinierte Reise nach New York und Washington D.C. im März.

Kann der Output dieser Reisen dargestellt werden oder gibt es gar schon Ergebnisse aus diesen Reisen?

Eine aktive Aussenpolitik ist wichtiger denn je, um die eigenen Interessen als Kleinstaat angemessen vertreten zu können. Dazu ist es von Bedeutung, sowohl in multilateralen Foren Präsenz und Initiative zu zeigen, als auch das bilaterale Netzwerk weiter zu stärken, und zwar nicht mehr nur mit den traditionellen, engsten Partnern. Letztere bleiben selbstverständlich wichtig, doch reicht dies in der heutigen Weltlage, in der andere Weltregionen im Vergleich zu Europa an Bedeutung gewinnen, nicht mehr.

Die von der früheren Aussenministerin im ersten Quartal 2025 unternommenen Reisen betreffen die ganze Bandbreite der aussenpolitischen Themen, mit denen sich Liechtenstein beschäftigt: Wirtschaftliche Interessen und Wirtschaftsaussenpolitik, humanitäres Engagement, multilaterales Engagement, Einstehen für Menschenrechte sowie bilaterale Beziehungspflege. Auch ist es in der heutigen Diplomatie immer wichtiger, Formate wie das WEF in Davos, die Münchner Sicherheitskonferenz oder den Raisina Dialogue in Indien für die Vernetzung zu nutzen.

Ein wichtiger Output, vor allem im multilateralen Bereich, ist dabei die Sichtbarkeit. Dazu ist eine kontinuierliche Präsenz wichtig. Das Engagement auf multilateraler Ebene kann wiederum oft als Türöffner bei den bilateralen und dort insbesondere bei den wirtschaftlichen Interessen Liechtensteins genutzt werden.

Wie hoch beziffert sich die Beanspruchung des Reisebudgets des jetzigen neuen Ministeriums und genügt dies der aktuellen Ministerin für ihre Arbeit im 2025?

Bis zum 8. Mai 2025 wurden 39’518 Schweizer Franken beziehungsweise 20.8% der für Reisespesen und Repräsentationen zur Verfügung stehenden Mittel verwendet. Die Reisetätigkeit der neuen Aussenministerin wird sich nach den verbleibenden Mitteln ausrichten.


Frage von Abgeordneter Rehak Thomas zum Thema: Trennung vom Ex-Direktor des Landesmuseums

DpL-Abgeordneter Thomas Rehak

Der langwierige Rechtsstreit zwischen dem Landesmuseum und dem Ex-Direktor Rainer Vollkommer ist beendet. Beide Parteien einigten sich vor dem Landgericht auf einen Vergleich. Das Museum zahlt Vollkommer eine Entschädigung. Weitere Details sollen aber vertraulich bleiben.

Bereits vor der Einigung verursachte der Streit hohe Kosten: Ende 2023 beliefen sich die Ausgaben im Zusammenhang mit der Entlassung auf rund CHF 350’000. Weitere Kosten durch das Zivilverfahren sowie die Höhe der Entschädigung sind noch unklar.

Vollkommer war im Mai 2023 wegen «unterschiedlicher Auffassungen» zur Korruptionsbekämpfung entlassen worden. Konkret ging es um die Übernahme von Reisekosten durch einen Künstler im Vorfeld von Ausstellungen. Eine daraufhin eingeleitete Strafuntersuchung wurde im Juli 2024 eingestellt. Vollkommer klagte zivilrechtlich wegen missbräuchlicher Kündigung und forderte zuletzt CHF 165’000. Laut seinem Anwalt ging es dem Ex-Direktor nicht nur um Geld, sondern auch um Rehabilitierung und persönliche Entlastung.

Hierzu meine Fragen:

Wie hoch war die Entschädigung, welche dem Ex-Direktor vom Landesmuseum im Rahmen des Vergleichs bezahlt wurde?

Das Landesmuseum hat im Dezember 2024 einen Vergleichsbetrag von 45’000.00 Schweizer Franken angeboten, der im Januar 2025 vom Ex-Direktor abgelehnt wurde. Danach gab es bis zur Verhandlung am 6. Mai 2025 keine weiteren Vergleichsgespräche mehr. Die entsprechenden, im Vaterland vom 7. Mai 2025 dargelegten Beträge stimmen somit nicht.

Der letztlich an der Verhandlung vom 6. Mai 2025 vereinbarte Vergleichsbetrag beläuft sich auf 60’000.00 Schweizer Franken. Die Nennung des Vergleichsbetrags erfolgt nach Rücksprache mit den involvierten Parteien.

Wie hoch waren sämtliche Kosten, die dem Landesmuseum in diesem Zusammenhang entstanden sind? Bitte aufgelistet nach den einzelnen Aufwänden: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachten, etc.

Es ist schwer zu sagen, was das Landesmuseum „in diesem Zusammenhang“ für Kosten hatte. So gibt es die anwaltlichen Kosten für die Vorabklärungen betreffend Kündigung und die Begleitung durch den Kündigungsprozess sowie Kosten für die Rechtsvertretung, nachdem der Ex-Direktor Einsprache gegen die Kündigung erhoben und in der Folge Klage gegen das Landesmuseum eingereicht hat. Die mandatierte Anwaltskanzlei betreute das Landesmuseum allerdings nicht nur für dieses Verfahren, sondern auch in Bezug auf die Ansprüche, die der Ex-Direktor in Bezug auf die Herausgabe von persönlichen Unterlagen und Daten gestellt hat. Ausserdem hat der Ex-Direktor auch zwei Datenschutzrechtsverfahren lanciert, für die das Landesmuseum ebenfalls Rechtsvertretung in Anspruch nehmen musste. Die Anwaltskanzlei hat seit 15. Mai 2023 Kosten in Höhe von insgesamt 90’524.75 Schweizer Franken in Rechnung gestellt. Dabei inbegriffen sind auch die Kosten für das Gutachten, welche sich auf rund 7’000.00 Schweizer Franken belaufen haben. Gerichtskosten sind keine angefallen, weil diese der Kläger vor Einreichung der Klage zu bezahlen hatte. Eine Beteiligung durch das Landesmuseum erfolgte nicht.

Ab wann waren angebliche Verfehlungen des Ex-Direktors dem Verwaltungsrat, der Finanzkontrolle und der Regierung bekannt?

Der Stiftungsrat hat im März 2023 von fünf Reisen des Ex-Direktors nach Bahrain erfahren, welche insgesamt 34 Tage dauerten und von dritter Seite bezahlt wurden. Der Ex-Direktor wurde von der Stiftungsratspräsidentin mit E-Mail vom 24. März 2023 zur Stellungnahme aufgefordert, die er per E-Mail vom 5. Mai 2023 abgab. Das zuständige Ministerium wurde am 11. Mai 2023 über die Verfehlungen informiert. Am 25. Mai 2023 wurde dem Ex-Direktor unter Einhaltung einer sechs-monatigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt. Die Finanzkontrolle wurde Ende Mai 2023 über diese Kündigung informiert.

Mussten bzw. welche Disziplinarmassnahmen wurden beschlossen und wann wurden diese umgesetzt?

Aus Sicht des Stiftungsrats stellte der Verstoss gegen den Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung, welcher Schenkungen jeder Art verbietet, eine so grosse Verletzung des Vertrauens dar, dass für den Stiftungsrat eine Weiterbeschäftigung des Direktors nicht in Frage kam.

Wurde dem Ex-Direktor nach Auflassung der Regierung tatsächlich missbräuchlich gekündigt?

Die Beurteilung einer missbräuchlichen Kündigung liegt nicht in der Kompetenz der Regierung. In Liechtenstein gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Eine ordentliche Kündigung ist immer zulässig, wenn sie nicht aus missbräuchlichen Gründen erfolgt. Im konkreten Fall begründete der Stiftungsrat die Kündigung mit dem Verstoss gegen den Verhaltenskodex und der mangelnden Information über die Reisen nach Bahrain. Der Vergleich wurde nicht geschlossen, weil man glaubte, den Prozess nicht gewinnen zu können, sondern vor allem aus Kostengründen, weil die Kosten selbst beim Obsiegen vor Gericht den Vergleichsbetrag überstiegen hätten.