Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden
Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. November 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 sowie der Abänderung des Polizeigesetzes verabschiedet.
Bei der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI handelt es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung. Dadurch beabsichtigt die EU den Informationsaustausch zwischen den EU/Schengen-Staaten zu verbessern. Die Richtlinie präzisiert beispielsweise die verschiedenen Fristen zur Beantwortung von Informationsersuchen anderer EU/Schengen-Staaten oder die Definition sogenannter „schwerer Straftaten“.
Die Umsetzung der gegenständlichen Richtlinie in nationales Recht bedingt die Anpassung des Polizeigesetzes. Zudem wird die Revision des Polizeigesetzes genutzt, um die durch die Revision des Strafgesetzbuches mit LGBl. 2019 Nr. 124 bedingten Änderungen nachzuführen und redaktionelle Anpassungen vorzunehmen.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Webseite http://www.rk.llv.li bezogen werden.